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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1900-01-12 · 2 (12.1.1900) · p. Seite 17

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
2 (12.1.1900)
Date
1900-01-12
Page
Seite 17 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 2. Israelitische Wochenschrift. Seite 17. „daran erinnert." — Herr Bindewald hat an etwas erinnert, was sich nie und nirgend begeben. Allerdings haben antisemitische Schufte die Synagoge in Neustettin angezündet und danach verleumderisch behauptet, die Juden hätten das Verbrechen begangen. Es kam auch zur Erhebung einer Anklage gegen einige Neustettiner Juden. Vom Schwurgericht in Könitz wurden sie freigesprochen. Dann wurden die antisemitischen Schuldigen ermittelt und verurteilt. Die Anstifter freilich blieben im Verborgenen, hier wie in Xanten und in Polna und überall, wo die antisemitischen Heldenthaten verübt worden: Biord, Brandstiftung und falsches Zeugnis. * * (Vom Dreschflegelgrafen.) Graf Pückler-Kleintschirne ist wieder einmal sreigesprochen worden. Der zuständige Berliner Richter hat angenommen, daß den Dreschflegelgrafen schon seine „soziale Stellung" vor der Vermutung schütze, als wollte er zu Gewaltthätigketten auffordern, wenn er — zu Gewaltthätigkeiten auffordert. Das ist für einen Laien nicht ganz verständlich, aber es steht in einem Urteil, das „von Rechts wegen" ergangen ist. Bei den Türken lautet die Formel bescheidener: „Allah weiß es besser." * * (Freiwillige Blindheit.) Die Berliner „Volkszeitung" bedauert den Rückgang der Zahl der Dissidentenkinder in den Berliner Gemeindeschulen und fordert im Anschluß daran zum Austritt aus der Landeskirche „zu Hunderten, ja zu Tausenden" aus. Das ist recht thöricht, denn die Zahl der dtssidentischen Gemeindeschüler nimmt eben ab, weil die Zahl der Dissidenten abnimmt, weil immer weniger Personen aus der Landeskirche scheiden. Die „Kreuzzeitung" aber nimmt an dieser Thorheit keinen Anstoß, sondern erblickt in ihr eine Drohung. Das thut sie nicht ans Mangel an Urteilsfähigkeit, vielmehr um an die thörichte eine verleumderische Bemerkung zu knüpfen, daß nämlich die „Volkszeitung" ein jüdisches Blatt sei und im jüdischen Interesse disstdentische Propaganda mache. Daß das Disfidententum jeder positiven Religion feindlich gegenübersteht, will die „Kreuzzeitung" nicht sehen. _ Die Wdekie» Schismatiker. Von M. A. Klausner, l. Abermals ist es in einer jüdischen Gemeinde Deutschlands, in Königsberg in Preußen, zu einer Spaltung gekommen, und wieder ist es eine ganz bestimmte Färbung der Orthodoxie, von der das Aergernis ausgegangen. Nachdem ich seit Jahren und Jahren für das Recht der Orthodoxie in der Gemeinde auf volle Berücksichtigung ihrer religiösen Bedürfnisse vorbehaltlos eingetreten bin, wird es nicht angängig sein, mich der Feindseligkeit gegen diese Richtung zu zeihen, wenn ich behaupte und zu beweisen mich stark mache, daß die Anstifter und Organisatoren solcher Spaltungen, wie hier wieder eine herbeigesührt worden, nicht aus wahrhaftiger Frömmigkeit so handeln, wie sie thun, sondern im besten Fall in kurzsichtiger Verkennung unserer Geamtinteressen, unserer Verpflichtungen gegen die Religionsgemeinschaft, der wir alle angehören. Ich kann sogar die dringende Vermutung nicht unterdrücken, daß die Männer, die — nicht von Königsberg aus — insgeheim an den Drähten ziehen und schlimmere Devastatoren des Judentums sind, als je Reformzeloten es gewesen, in vorderster Reihe ihre privaten und Familieninteressen im Auge haben. Von den Vorgängen in Königsberg werde ich durch eine Flugschrift in Kenntnis gesetzt, die vom Januar 1900 datiert und ohne jede Namensnennung „die aus der Synagogengemeinde Ausgeschiedenen" unterzeichnet ist. Ich nehme an, daß die darin enthaltene Darstellung nicht parteiisch zu Ungunsten der Köniqsberger Hauptgemeinde gefärbt ist; zu Ungunsten der Ausscheidenden ist sie sicher nicht gefärbt. Doch selbst aus dieser Darstellung gewinne ich den unverwischlichen Eindruck, daß der Versuch einer Spaltung durch nichts gerechtfertigt ist, daß die Gemeinde Königsberg das weiteste Entgegenkommen gezeigt hat, daß man aber auf der anderen Seite eine Verständigung nicht gewollt, sie vielmehr mit allen Mitteln hintertrieben und Forderungen aufgestellt hat, von denen man wußte, daß sie nach Form und Inhalt unannehmbar waren. Ich brauche nicht erst zu sagen, daß nach meiner Auffassung die Königsberger Gemeindebehörden wohl daran gethan hätten und verpflichtet gewesen wären, innerhalb der dortigen jüdischen Gemeinde solche Einrichtungen zu erhalten oder zu schaffen, die den religiösen Bedürfnissen der Orthodoxie Befriedigung sicherten. Soweit dies nicht geschehen, liegt ein Verschulden vor, das selbst dann nicht ausgehoben ist, wenn etwa die Orthodoxie Anforderungen stellte, die nach der persönlichen Seite zum Mindesten den Anschein des Anstößigen hatten, wenn beispielsweise die Forderung der rituellen Einrichtungen durch die Art der gleichzeitig verlangten Beaufsichtigung den Gemeindebehörden und Gemeindebeamten gegenüber ein gewisses Mißtrauen bekundete. Man erkennt hieraus, wie hoch ich das Recht der Orthodoxie innerhalb der Gemeinde bemesse, wie viel mehr ich Feinfühligkeit und Rücksichtnahme für die Orthodoxie als von ihr verlange. Ist hierin in Königsberg etwas versäumt worden, so halte ich das für bedauerlich und tadelnswert. Doch dieser Tadel reicht nicht entfernt an den Tadel hinan, der den Zerstörern der Gemeindeeinheit gebührt. Denn was jene möglicherweise versäumt haben, das war unschwer durch materielle Aufwendungen derer zu ersetzen, die sich durch die Versäumnis in ihrem Gewissen bedrückt fühlten, während der ideelle Schaden, der durch Zerstörung der Gemeindeeinheit angerichtet wird, einen Ausgleich durch keine Aufwendung finden kann. Was die Gemeindebehörden den orthodoxen Gemeindemitgltedern nicht boten, das konnten diese aus eigenen Mitteln sich verschaffen, und indem sie das thaten, bewiesen sie Opferwilligkeit für ihre religiösen Anschauungen, gewannen sie Achtung für die Aufrichtigkeit ihres Bekenntnisses, erzwangen sie allmählich die ihnen versagte Berücksichtigung. Doch indem sie sich von der Gemeinde trennten, erhärteten sie nicht sowohl die Innigkeit ihrer religiösen Forderungen, als ihre Abneigung gegen eine Doppelbesteuerung und gegen das darin enthaltene Opfer, machten sie die Frage des religiösen Grundsatzes zur gemeinen Geldangelegenheit.

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