Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 29 (1905)
- Issue
- No. 24. (1905)
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 95 (sequence 3)
- Language
- German
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vorhanden ist, ob man etwas in ein Gefäß oder in die Hand legt, wie es dieser Sätze viele in Maaß. gibt; und nicht nur auf das Sabbatgesetz, wonach das Ausnehmen in diesem Fall kein Abreißen ist, und man nur auf die Tätigkeit des Auswählens Rücksicht zu nehmen hat (daß nämlich nicht die kleinen aus den großen oder umgekehrt ausgewählt und sorgsam fortgelegt werden). Da in T SbG mit לא נ חלקו folgt, so scheint T 310 und 13 zusammenzugehören, wiein der Mischna 52 □בצלי etc., worauf sich SbE, und 53, worauf sich mit מודים SbG bezieht (wenn wir die Verkaufsreihe 53—5 zusammennehmen, wie wir oben getan). Dann hat SbE mit SbG hier gearbeitet, wie er an anderen Stellen seine Halakha bestreitet und zu ihm jedenfalls in halakhischerBeziehung steht. Eleasar bar Simon behandelt Mischna 38: Eine Feige steht im maaßerpflichtigen Hofe, wo man nun einzelne der Früchte essen darf; nach Simon darf man eine in jeder Hand und eine im Munde haben; nach Jer. z. St. hat sein Sohn Eleasar das bei je drei in Händen und im Munde erlaubt. Es ist das T 26, wo sich die Worte auf die Mischnareihe 25-7 beziehen. Ein weiterer Beweis für die Versetzung von Halakhot. 38, ein EiDzelfall, der nach jetziger Ordnung in 2 keinen Raum mehr hatte, ist, wie die 1־DCC־reihe 39ß wegen halachischer Beziehung zum Hofe hierher gekommen. Der gleichen Mischnareihe gehört 37 סוכת היוצרים an, welche Stelle nach T 221 von R. Nathan stammt, durch die Acherim (etwa Me'ir?) überliefert. Man vergleiche damit 35 |3 Id. Wir ersehen hieraus, daß auch ältere Reihen, wie 35-1. Bereicherungen selbst von den jüngsten Geschlechtern erhalten haben. Nun können wir uns erst den Tannaiten zuwenden, von denen größere Halakhagefüge stammen; es sind das erfahrungsgemäß unter den Schülern Akibas, Juda (Id) und Me'ir (M). Es können nur ihre Geisteswerke sein, auf denen die Arbeit jener Ordner beruht. Blicken wir auf die Pflanzenaufzählung des ersten Abschnitts (etwa 14 sind dort die Stücke 38 ,3 45 ß6 58 einzuschieben), so sind da 17 entschieden Zusätze, die mit אע״פ׳ beginnen und angeben, wie weit trotz der am Wein und Oel schon vollbrachten Arbeit אכילת עראי gestattet ist. Gleiches findet sich 18, wo man das מחליקין im Anschluß an das משיחליקנו mit dem folgenden Streit genau als jüngere Ausgestaltung erkennt; ebenso חיה דש und מעגל bezüglieh des משיחש und משיעגל. An diesen Stellen finden wir dreimal den Namen Judas (Id); sein Verbot, den Feigenkuchen mit den aus Feigen und Trauben hervorgehenden Flüssigkeiten zu glätten, erinnert auch bezüglich der damit verbundenen Eigenschaft, daß der Traubensaft die Unreinheit als מכשיר herbeiführen kann, an Eliesers (E’s) Ansicht Therumoth 112, wo Id und Simon zusammen arbeiten. Die betreffenden Sätze in Maaßeroth 178 י hat auch T 17י n. T zeigt, daß die Eiazelfälle (im Gegensatz zur Pflanzenaufzählung) hier bereits beginnen; daher hier bei ihr der Genuß bei hereinbrechender Sabbatnacht (TI8)*), das Abnehmen der Schalen vom Weine (TI9), die Erlaubnis für die Arbeiter, vom verarbeiteten Oel zu brennen (TI 10), woran sich gut היה דש בחבית (Tlu Mischna 18ß) schließt. So gehört היה דש zu den Einzelfällen, die sich 2! mit 22 ,הי׳ עובר mit היו יושבין fortsetzen. Diese Stellen sprechen wir M zu. Im Jer. tut das Eleasar geradezu, ebenso das. Samuel zu 2! (während das דברי הכל היא des Amoräers Jose dem אפי׳ תימ׳ לא תיפוך der Späteren in ihrem Ausgleichsstreben entspricht), und die Worte desselben Tannaiten setzen sich 22 fort. Hier wird Id gegen M angeführt; aber er berührt nur einen Nebenumstand (wann ist der Ort als מחייבת für den Hausherrn zu betrachten?) während er in der Hauptsache mit M auch 21 übereinstimmt. Darin ist Jose im Jer. halakhtsch berec tigt; Samuel gibt aber sächlich die Quelle M an. Die Fortsetzung zu 22 bietet 31a, wo der Hof die Maaßerpflichtigkeit, wie 22, nur für den Eigentümer hervorruft. (Das zeigt der Ausdruck der Mischna, wie auch Raw im Jer. gegen den jüngeren Ulla.) Diese drei Mischnas zeigen ganz das Wesen der geradlinigen Ordnung M’s, selbst wenn ihre Halachot M und Id gemeinsam sein sollten. 23 dagegen ist unverkennkbar Id. Einmal, weil Id vorher spricht und nachher M (wer sollte sonst der Mitredende sein?) und dann, weil T 2t im Anschluß daran מעשה שהלך ר׳יהושע אצל ריב״ז bringt und es (s. Einl. zur ersten Hälfte bez. Id’s) ganz die Art Id’s ist, eine Halakha durch eine Erzählung zu bestätigen. T hat diese Halakha auch, wie früher gezeigt, vor den zwei vorangehenden. Demnach kann הרוכלון auch Id angehören, nur daß er ursprünglich עד שמגיעי׳ לבית הראשון hatte, während M’s Ansicht למקום השביתה eingeschoben wurde. Trotz der von uns beim Aufbau gegebenen Erklärungen wird Mischna 24 (Abhebung der Therumah bei noch nicht herangekommener Maaßerpflichtigkeit) an dieser Stelle merkwürdig erscheinen. Wessen Ansicht ist es denn aber, daß auch in diesem Fall אכילת עראי verboten ist? Die Ansicht E’s gegen die aller anderen! Ist es nicht aber gerade Id, der die Ansichten schamaitisch gefärbter älterer Tannaiten anführt? (S. Einl. zur 1. Hälfte zu Id.) Die Chachamim, die (gegen Simon) nur das Abheben des Speisekorbs als אכילת עראי hindernd ansehen, nicht aber die sonstige vorzeitige Therumah, können nur durch M angeführt sein. Ist er es doch, der wiederum 5! sofort danach spricht. (Fortsetzung folgt.) Literaturbericht. Rezensionen. Probefahrten, Erstlingsarbeiten aus dem deutschen Seminar in Leipzig, herausgegeben von Albert Köster, 6 Bände. Ahasver-Dichtungen seit Goethe von Albert Soergel. Voigtländer, Leipzig 1905. VIII und 172 Seiten.!) Vgl. T 34!