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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1905-01-01 · No. 23. (1905) · p. Seite 90

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
29 (1905)
Issue
No. 23. (1905)
Date
1905-01-01
Page
Seite 90 (sequence 2)
Language
German
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Art durch den Ortsbrauch jede Sonderbedingung unwirksam macht, also auch dort gearbeitet hat. Wir haben ihn oben mit R den Anfang des zweiten Abschnitts bestimmen sehen; und da wir oben die mit 2! beginnende Reihe zugleich als Ansatz zu 1 R zugeschrieben, zugleich von einer Ver- Setzung hierhergehöriger Halakoth n ach 5 den Nachwei s geführt haben, so kommen wir zu dem allgemeinen Satze, daß mit SbG die Ordnung des Traktats, wie wir sehen werden, nach Simons Vorarbeiten, begönnen und durch R., soweit sich nicht spätere Bestandteile finden, zu Ende geführt worden ist. Es entspricht ganz der Stellung dieser Männer, daß wir von ihnen keine neuen Anregungen erhalten, sondern daß sie vorhandene Halakhot nur mit ihren Folgerungen versehen und daß sie den ganzen Traktat beherrschen. Wenn wir an Tannaiten aus der Schule Akiba’s denken, deren Arbeiten SbG und R benutzt haben können, so kommt uns nach der bisherigen Erfahrung (s. besonders ״die Mischna“ etc. erste Hälfte, Schebiith) zuerst Simon in denSinn. Mischna 14 lautet: ר״ש פוטר אח האתרוגים בקוטנן T1 ß: נהוראי בן שונאי אומר משום ר״ש תפוחים קטנים פטורים תפוחי מי נמלה חייבין und bald darauf T2 ר״ש (*פוטר את המלפעות בקוטנם משיקריחו, worauf 13 die שקדים המרי׳ und die מתןקין folgen, deren erste als קטנים für maaßerpflichtig, als גדולים für maaßerfrei gelten, bis die äußere Schale abgeht. Letztere Bestimmung geht, von Ismael bar Jose überliefert, auf den mit Simon (s. ״die Mischna“, erste Hälfte Schebiith) oft zusammen arbeitenden Jose zurück; die Satzung selbst kann aber sehr wohl (ohne die Schlußbestimmung) Simon angehören. In jedem Falle haben beide, und vorzugsweise Simon, die Bestimmungen über קטנים und גדולים behandelt. Simon’s Zeichen אמרן findet sich bei einer Satzung Juda’s in der Nähe באמה קליפ׳ אמרן (s• ״di0 Mischna“ etc. 1 Hälfte S. 43). Nun finden wir in dem כלל am Anfänge des Traktats auch חייב קטן וגדול bei den sofort beim Emporwachsen eßbaren Dingen. Sollte nicht diese Stelle auch Simon angehören? Hier haben wir ja אמרו zweimal, sein unverkennbares Zeichen; ja, es ist כלל אמרו und dann ועוד כלל אחר כד. Haben vir nicht (s. ״die Mischna“ etc, 1. Hälfte, S. 43 und 129) den כלל stets Simon zugeschrieben und scheint sich das hier nicht der äußeren Gestaltung nach zu bestätigen? (s. auch 2 7 ß.) Dazu schließt Therumoth noch mit einem Worte Simons, und das scheint unserer Annahme gewiß nicht zu widersprechen, daß Maaß 11 Simon sei, da er dann zugleich von Traktat zu Traktat überleitet. So haben wir hier das Zeichen der Aufeinanderfolge der Traktate Therumoth-Maaßeroth. Auch die Schiurim der Maaßerpflichtigkeit, welche die Aufzählung der Pflanzen enthalten, scheint Simon mit Jose zu teilen, wie wiederum Ismael bar Jose überliefert: Er be¬ *) Wir haben keine Veranlassung, Simon hier in Ismael zu verwandeln. stimmt, daß wenn auch nur ein kleiner Teil der Rebe die Zeichen der Reife trägt, das Ganze maaßerpflichtig sei T 11. Wie am Anfang des Traktats, so glauben wir Simons Spur auch am Ende desselben zu finden: ״Bei diesen (vorgenannten Pflanzen) hatten die Weisen die Angabe von Zeichen nötig, weil ihresgleichen nicht in Palästina sind; bei den folgenden hielten die Weisen die Angabe von Zeichen nicht für nötig, weil ihresgleichen in Palästina sind. Bei den Früchten gingen die Weisen nicht nach dem Geschmack, noch nach dem Geruch, noch nach der Gestalt, sondern nach der Mehrheit der Pflanzen: Ist die betreffende Art zumeist Freigut, so ist sie maaßerfrei (Schwarz z. St.). (T am Ende in einer zwischen zwei Worte Joses geschobenen Bemerkung. Also auch hier Simon und Jose zusammen!) Es ist ganz Simons Art, die Worte der Alten zu erklären (s. ,,Die Mischna etc,“ 1. Hälfte, S. XIX), über sie Bemerkungen an das Vorhandene anzufügen. Judas לא אמרו ist in Simons Sinn gesprochen, nach dem Grundsätze ולטעמך• (Vgl. das שאין כיוצא כהסכו Simons Schebiith 9! ß mit TEnde Maaß). Vielleicht ist diese Bemerkung Simons die Veranlassung dazu gewesen, die Pflanzenaufzählung 58 an den Schluß zu bringen. Vorher war vom . Feldkauf in Suria die Rede —- so mochten auch die dem Auslande angehörigen Pflanzen an den Schluß kommen! Die vordere Reihe 1 bedurfte nur der Zeichen der Reife, dagegen die hier genannten Pflanzen mußten den Palästinensern an sich selbst geschildert werden. T 3! steht Simon auch an hervorragender Stelle, da er dort auf dem Felde am Feuer geröstete Früchte für maaßerpflichtig erklärt. Mit jener Stelle scheint sich dem Gegenstände nach Mischna 4! etc. zu decken, so daß es auch eine dem vierten Abschnitt entsprechende Simonmischna gegeben haben mag. Wir werden sehen, wessen Fassung R dort bevorzugt hat. Außerdem scheint es in seinem Sinne gewesen zu sein, das Verbot des Früchteverkaufs 53 als ein Verbot des Getreidefeldverkaufs (also des noch stehenden Getreides) aufzufassen, was er (s. Jer.) im Gegensätze zu SbG gestattet. Dann wird der Zusammenhang zwischen 53 und dem שרה ירק in Suria (55) noch ersichtli eher, wie es auch zeigt, daß Simon ganze Halachareihen und -Abschnitte des Traktats behandelt hat. Vielleicht ist, um den Gegensatz zu seiner Erleichterung noch entschiedener auszudrücken, diese Verkaufsreihe aus dem zweiten Abschnitte, um SbG’s Halakha festzuhalten, an den Schluß gebracht worden (s. auch T2?). So steht auch Simon, wie wir es bei R bemerkt, an wichtigen Stellen: Am Anfänge, am Ende, 4! bei Beginn des Schlußteils und 43—5 in besonderer Halakhareihe. Vielleicht hatte er die Aufzählungen noch zusammen und die Anfangsregel nach T (s. 0.) so erweitert, daß alle Arten dort Raum hatten. Auf diese Vermutung bringt uns der Umstand, daß er die Aufzählung am Anfänge und am Ende durch die Regel und die Schlußbemerkung bestimmt.

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