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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1905-12-01 · 48 (1.12.1905) · p. Seite 676

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
48 (1.12.1905)
Date
1905-12-01
Page
Seite 676 (sequence 14)
Language
German
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Seite 676. Israelitische Wochenschrift. Nr. 48. die durch die vorhandenen Mittel ihre Begrenzung findet. — Um jedoch die Armen-Kommission in ihrer Wirksamkeit während des Winters nicht zu beschränken, habe der Vorstand sich entschlossen, die Beträge nachzubewilligen, die tatsächlich in dem ersten Semester gegenüber dem Etat zu viel verbraucht worden sind, nämlich rund 7000 M. Er erwarte, daß die Kommission bemüht sein wird, für das zweite Semester mit den etatsmäßigen Summen auszukommen. Demgemäß habe er beschlossen, der Armen-Kommission einen Extrazuschuß von 70u0 M. pro 1905/06 zu bewilligen und ersuche nun die Versammlung, dem Beschluß beizutreten. Nef. Mayer bittet im Namen des Ausschusses die Versammlung, dem Antrag des Vorstandes beizustimmen, gleichzeitig aber in einer Resolution den Vorstand zu ersuchen, die Summe zu erweitern. Repr. Tr. Cohn schließt sich diesem Antrag an und weist besonders auf die traurige soziale Lage hin, in der sich viele unserer Glaubensgenossen auch in Berlin befinden. Gegen das Vorjahr sind bereits im ersten Semester über 5i0 Mehrgesuche um Unterstützung eingegangen, auch die Judenverfolgung m Rußland wird zweifellos größere Forderungen an den Armenetat stellen, er bittet deshalb dringend, gerade diesen ganz besonders zu stärken. Die Repr Löwenthal, Manheimer und Weinberg unterstützen diese Bitte. — Der Antrag des Ausschusses wird angenommen. — Die Religionsgemeinde Charlottenburg hat an den Vorstand den Antrag gerichtet, die Schule des Vereins in die Verwaltung der Gemeinde zu übernehmen. Sie befindet sich in den Räumen der städtischen Gemeindeschule in der Pestalozzistraße und wird von mehr als 300 Kindern besucht. Leiter der Schule ist Herr Rabbiner Dr. Galliner Nach den Angaben des Vereinsvorstandes würden der Gemeinde durch die Uebernahme keinerlei Kosten erwachsen, da die für die Schule erforderlichen Aufwendungen auch nach deren Umwandlung in eine Gemeindeschule den Betrag nicht übersteigen würden, der bisher als Subvention für die Schule an den Verein gezahlt wird. Der Schul- und Talmud-Thora-Vorstand, der zur Aeußerung über den Antrag aufgefordert war, erachtet die Angaben des Vereinsvorstands fürzutreffend. Wie aus der von Letzterem überreichten Aufstellung sich ergiebt, würden die Ausgaben ohne das Gehalt für den Leiter sich auf 4725 M. jährlich belaufen. In dem Etat des Vereins sind diese auf 5030 M. bemessen, wovon 750 M. von der Stadt Charlottenburg beigetragen werden Wird dieser Betrag, was der Vereinsvorstand glaubt, mit Bestimmtheit in Aussicht stellen zu dürfen, auch weiterhin von der Stadt gezahlt, so würden die der Gemeinde erwachsenden Ausgaben die entsprechende Subventionsquote nicht übersteigen, im Gegenteil, hinter ihr Zurückbleiben Auch für die Schulleitung würden Mehraufwendungen nicht erforderlich werden, da Herr Dr. Galliner sich damit einverstanden erklärt hat, das; von dem für ihn ausgesetzten und in der Gemeiudesubvention einbegrisfenen Gehalt von4OOO M. für die Folge 20J0 llTd als Honorar für die Leitung der Schicke betrachtet werden, welcher Betrag von der cm den Verein zu zahlenden Subvention in Abzug zu bringen wäre. Im übrigen ist nach dem Bericht des Schul- und Talmud-Thora Vorstandes die Verfassung der Schrrle, sowohl was die Leitung und den Lehrkörper als auch die Organisation belrisst, durchaus einwandfrei. Bei dieser Sachlage hat c er Vorstand auf Vorschlag des Schul- und Talmud-Thora-Vorstandes beschlossen, dem Antrag des Vereinsvorstandes stattzugeben und vom 1 April k. I. ab die Religionsschule des Charlottenburger Religionsvereins in die Verwaltung der jüdischen Gemeinde zu übernehmen mit der Maßgabe, daß das Gehalt des Schulleiters Herrn Dr. Galliner aus jährlich 2000 M. festgesetzt und dieser Betrag sowie die für die Schule bei der Subvenlionsfesisetzung eingestellte Summe von 4330 M. (d. i. 5080 M abzüglich der von der Stadt gewährten Beihilfe von 750 M) von der Jahressubvention, die dem Religwnsverein bewilligt worden ist, m Abzug gebracht wird. -- Infolge dessen befürwortet Repr. Blaschke den Antrag und hofft, daß diese erfreulichen Zunände auch nach der Uebernahme erhallen bleiben.—. Prof Geiger stimmt dem Antrag zu, ersucht aber bei dieser Gelegenheit den Vorstand dringend, die Frage eines Schulinspektors einer etwas beschleunigteren Lösung entgegenzuführen. Dre sich hieran anschließende Tebalte, an der sich besonders die Herren Blaschke, Weinberg, Blumenthal und Lilienthal beteiligen, ergibt vollständige Uebereinslimmung in dem Wunsch einer besonderen Schulinspektton Schließlich wird der Antrag des Ausschusses einstimmig angenommen. Schluß 1 Uhr. — Der Magistrat der Stadt Znllichan (Reg.-Bez. Frankurt a. O) hat dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebund für eine bei Gelegenheit der Silbernen -Hochzeit nnseres Kaiser- Paares zu errichtende Erziehungsanstalt für schwachsinnige israelitische Kinder ein Terrain von 15 Morgen Grösze kostenfrei zur Verfügung gestellt Hoffentlich findet dieses Beispiel großartigen Edelsinns, ebenso wie die Schenkung von 10 000 Mark zu dem gleichen Zweck seitens der Synagogengemeinde Breslau bald bei jüdischen Gemeinden wie bei Einzelpersonen reichliche Nachahmung. Es ist eine Ehrenpflicht, zumal der jüdischen Gemeinden Deutschlands, sich an denz schönen Fest des Kaiserpaars in dem von diesem gewünschten Sinn, das heißt durch eine dauernde und umfassende wohltätige Stiftung, zu beteiligen. — Ein russischer Auswanderer, der sich auf dem Wege von Amerika nach seiner Heimat befand, ist auf der Fahrt zwischeu Hamburg und Eydtkuhnen verschollen. Die betrübten Eltern bitten ihnen Nachricht zu geben von ihrem Sohn, der vielleicht infolge einer Geistesstörung den Zug Hamburg-Eydtkuhnen verlassen hat und seit dieser Zeit umherirren mag. Signalement: Leib Bort, früher wohnhaft im Städtchen Beresino, Gouv. Minsk, Kreis Jgurnen, Rußland. Alter 22 Jahre, Wuchs mittelhoch, Körperbau schlank und hager, Haar dunkelblond, Augen blau, Hautfarbe weiß, Sprache Jargon; er ist talmudkundig, versteht die althebräische Sprache in Vollkommenheit und spricht auch etwas englisch. Gütige Mitteilungen bitten wir an das Centralbureau für jüdische Auswanderungsangelegenheiten, Lützowstr. 8 I, gelangen zu lassen. Königsberg in Pr. Das Magistrats-Kollegium in Königsberg i. Pr. beschloß am 1. November, ein Gesuch des neubegründeten „Jüdischen Turnvereins" wegen Hergabe einer städtischen Turnhalle abzulehnen. Tarmstadt. Vom hiesigen Verwaltungsgerichtshof wurde heute ein Streitfall entschieden, der die Interessen der Darmstädter israelitischen Religionsgemeinde tief berührt. Die Gemeinde hatte den Rabbiner Dr. Selver seinerzeit als Seelsorger, Prediger und Lehrer angestellt. Die Anstellung des Dr. Selver als Rabbiner wurde durch großherzogliches Dekret auf Widerruf bestätigt. Der Wortlaut des zwischen der Gemeinde und dem Geistlichen geschlossenen Vertrages hatte die Billigung der Regierung gesunden Darnach waren Kündigungsfristen in mehrjährigen Stufen vorgesehen. Nach >2 Jahren sollte die Anstellung eine lebenslängliche werden. Nur wenn der Rabbiner fortgesetzter Pflichtverletzung sich schuldig mache, sollte der Gemeinde das Recht zustehen, den Vertrag jederzeit, auch nach Ablauf der 12 Jahre, zu lösen. Ein solcher Beschluß sollte aber nach ausdrücklicher Festsetzung zur Rechtswirksamkeit der Genehmigung des Ministeriums des Innern bedürfen. Bald entstanden nun zwischen dem Vorstand der Gemeinde und ihrem Rabbiner allerlei Differenzen, die dazu führten, daß die Gemeindevertretung mehrere Versuche machte, Dr. Selver zu entfernen Dahinzielende Eingaben wurden vom Kreisamt abschlägig beschieden Das Mnnsterium hatte sich nämlich dahin ausgesprochen, daß auch die einfache sristmäßige Kündigung des Vertragsverhältnisses, obwohl ein solcher Vorbehalt im Vertrag nicht ausdrücklich niedergelegt war, selbstverständlich ebenso wie eine Entlassung wegen Pflichtverletzung nur vorbehaltlich der Genehmigung durch die Regierung erfolgen könne. Der Vorstand verschaffte sich darauf das Gutachten eines hervorragenden hessischen Gerichts, das dahinging, es sei die Anstellung als Rabbiner einerseits und als Lehrer und Prediger andererseits zu unterscheiden. Das Anstellungsverhältnis als Rabbiner sei ein öffentlich-rechtliches und als das eines Staatsbeamten unkündbar. Als Lehrer und Prediger jedoch sei der Geistliche bloßer Funktionär der Gemeinde, und in dieser Eigenschaft unterstehe er der Kündigung. Darauf fußend, kündigte der Vorstand nunmehr Dr. Selver die Stellung als Prediger und Religionslehrer. Hiergegen erhob der Rabbiner beim Kreisamt Beschwerde. Dieses erklärte die Kündigung für nicht berechtigt, ließ aber die Frage, ob die Funktion des Geistlichen als Rabbiner einerseits und als Prediger und Lehrer andererseits überhaupt trennbar sei, offen. Der Vorstand beharrte aber bei seiner Anschauung und sperrte dem Rabbiner das Gehalt. Die Behörde genehmigte diese Maßnahmen nicht und verfügte die Zwangsetatisierung des Gehalts. Die Gemeinde teilte nun dem Dr. Selver mit, daß sie ihn von einem bestimmten Kündigungstermin an nicht mehr zur Betätigung des Berufes als Prediger für befugt erachte und daß sie die Ausübung dieses Amtes eventuell selbst mit Gewalt verhindern werde. Die Folge war, daß sich das Kreisamt genötigt sah, Schutzmannschaft in Zivil zum israelitischen Gottesdienst in die Synagoge zu beordern, um den Geistlichen gegebenenfalls schützen zu können. Diese Maßregel erwies sich als wirksam. Störungen ereigneten

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