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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1905-01-01 · No. 21. (1905) · p. Seite 83

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
29 (1905)
Issue
No. 21. (1905)
Date
1905-01-01
Page
Seite 83 (sequence 3)
Language
German
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83 mag, nicht desto weniger hat es in Ew. Hochfürstl. Gn. Fürstentum und Landen in diesem Fall unordentlich zu ganz, in specie die Juden zu Norden sowohl mehrenteils aus bloßer Mutwill und vorgebend, sie nicht zu zwingen wären, in einigen Jahren nicht bezahlt. Wann aber die andern in diesem Lande umliegenden Oerter, wo Juden wohnen, mich ersucht, die Sache wiederum in Richtigkeit zu bringen, so habe ich vorig Jahr mit dem Mann so solche Aepfel wie auch Dattel Blätter, die auch dabei nötig haben und aus Italien bringet, einen Kontrakt gemacht, wo dann die Gemeine zu Norden 6 Rthlr. vor 2 Stück solcher Aepfel geben soll, da sie von alter her 7 Rthlr. und also 1 Rthlr. mehr geben mußten, ohnerachtet dessen, haben sie widerspenstiger weise mir einen mit vielen Schmähworter durch einen fremden Juden wieder gesandt. Da nun sämtliche Juden in Landen sich vorschreiben, daß wer gegen meine Ordnungen dergleichen Sachen tun oder sich auflegen wird, in 10 Goldgülden Brüche1) an Ew. Hochf. verfallen sein soll, zu dem auch, wo wollte ich das Geld hernehmen, das ich vermögs Kontrakt an denen Italiener zu geben versprochen? Derowegen bitte ich die Urheber als Nathan Jacobs2) und Castien Joosten3), jedem die 10 Goldgülden Brüche durch die wirkliche Exekution abzuerheben lassen, auch selbige anhero citiren und die andern so mehr daran teilhaftig sein zu benennen und dergleichen abzustrafen, auch ihren bisher geübten Mutwills wegen anstehen zu lassen, dabei daß sie die Gelder vor den Apfel an mich bezahlen sollen. Verbleibe Ew. Hochfürstl. Durchl. untert. Knecht Aaron Abraham Beer. Es erfolgte darauf die Vorladung der genannten Nordener Juden Nathan Jacobs und Castien Joosten nach Aurich, um ,,einem Examen unterworfen“ zu werden. Die Beschuldigten machten geltend, die Aepfel wären ihrer Ansicht nach zu teuer und die Gemeinde, in der viele Arme sich befänden, könnte mit einem Apfel auskommen. Den Betrag hätten sie, nachdem Beer den zweiten Apfel zurückgeschickt, auch hezahlt. Der Singer4;, bemerkten sie, habe den Brief geschrieben und sich über die großen Geldausgaben beschwert. Im übrigen versicherten sie, dem Beer, der in solchen Sachen zu verfügen habe, gern gehorchen und sich nicht seinen Anordnungen widersetzen zu wollen. 0 Strafgeld. 2) Er wird iD dem erwähnten ״Juden-Geleit“ vom 1. Mai 1690 als 18. genannt, mit dem Bemerken, daß er 1״ Dakaten und 1 Kapaun“ za entrichten habe. Auch ges-chieht seiner in ״Hofgerichts־Akten in Sachen Norden contra Juden“ vom 19. Dezember 1695 (Kgl. Staatsarchiv zu Aurich) Erwähnung. 3) Im ״Juden-Geleit“ vom 1. Mai 1690 ist er sub. 20, als ״Carstian Isacks“ in Norden verzeichnet, er hatte 1מ Dukaten und 1 Kapaun“ zu entrichten. Seinem Namen ״Oarstien Joosten“ begegnen wir in den genannten ״Hoffgerichts- Akten“ u. s. w. 4) Yorbeter (Chasan). Mit dieser Erklärung war die Esrog- Angelegenheit wohl erledigt, ein ferneres darauf bezügliches Aktenstück ist mir wenigstens bisher nicht bekannt geworden. _ Litteraturbericht Recensionen. Dr. Norbert Peters. Die älteste Abschrift der zehn Gebote, der Papyrus Nash. Freiburg, Herder. 1905. 51 Seiten. Eine Abschrift der zehn Gebote, die ersichtlich in die talmudische Zeit hineinreicht! Mit Lesarten, welche an die Septuaginta erinnern! Ein in mehrere Teile durch vieles Falten zerrissenes Pergamentblatt enthält die Abschrift der zehn Gebote, eines Nachsatzes und des Anfangs vom Schema. Jeder auch nur oberllächliche Kenner der Halacha wird sich sofort daran erinnern, daß die diensttuende Priesterabteilung mit dem Schema die zehn Gebote in Verbindung gebracht hat, daß zu R. Chisdas Zeiten man in die Wiederherstellung dieses alten Priesterbrauchs nicht willigen wollte. Möglich, daß in manchen Gegenden man gleich jenen Priestern beide Schriftstellen mit einander bei der Morgenandacht verbunden hat. Es ist also ein merkwürdiges Blatt, welches vom Herausgeber am Ende vorliegenden Buches nachgezeichnet worden ist. Im Jahre 1902 war es, als in der Society of Biblical Archaeology der Sekretär der Gesellschaft, W. L. Nash, einen hebräischen Papyrus vorlegte, den er zugleich mit einigen Bruchstücken der Odyssee von einem ägyptischen Händler erstanden hatte. Stanley A. C. Cook veröffentlicht darüber ״A Pre-Massoretic Biblical Papyrus“ und F. C. Burkitts ״The Hebrew Papyrus of the ten Commandments“. Dr. F. J. Allen im Cambridge stellte schließlich nach Ueberwindung mannigfacher Schwierigkeiten eine Photographie her, welche, wie Burkitts Handzeichnung in der Abhandlung ״Un papyrus hebreu pre-massoretique“ (s. die Quellennachweise in der vorliegenden Schrift) behandelt wurde. Weitere Abhandlungen sind von Israel Levi, A. v. Gail und Joseph Offords über den Gegenstand vorhanden. Die vier Fetzen des Papyrus sind von Burkitt und Cook zusammengefügt worden, so daß ohne Zwang der Wortlaut der oben angegebenen Schriftstellen sich herausstellt und man annehmen kann, daß darunter das Schema sich befunden, aber sich abgelöst hat und verloren gegangen ist. Es war also ein Einzelblatt, nicht der Teil einer Rolle. Voraus geht rechts ein leerer Rand, doch ist nicht ausgeschlossen, daß das Blatt links noch eine weitere gleich große Schriftseite gehabt hat, vielleicht mit dem Reste der drei Schemaabschnitte. Peters Wiedergabe und Abhandlung ermöglicht ein vollständiges Eingehen auf den Gegenstand. Punktation und Tagin sind nicht angewandt, ח und ה sind einander gleich, nur daß hin und wieder der linke Grundstrich des ה schräg nach der oberen Ecke geht. Demnach sind die Feinheiten, welche Menachoth 29 von R. Aschi angeführt werden, unbekannt. Vielleicht aber gehören diese Zeichen nur den □פרי דווקנא דבי רב an> wie ja das Estherbuch auch ohne alle diese soferischen Besonderheiten ursprünglich geschrieben wurde. Manches mutet Einem althebräisch und palmyrenisch an. Daß das Blatt einer Bibelhandschrift angehöre (Cook), ist unmöglich, auch ist es schwerlich eine Mesusah oder ein Amulett. Wohl aber konnte es zu Gebetszwecken dienen. Wo sind aber dann die Berakhoth des Schema geblieben? Nichtbiblische Gebete schrieb man nicht auf, sondern bewahrte sie im Gedächtnisse. In Mischna Talmid 5! stehen wirklich die zehn Gebote vor Schema, Außerdem kann das Blatt Unterrichtszwecken gedient haben. Eine Spur, die dahin führt, findet sich Sucah 42 a: Nach R. Hannuma muß das Kind den Satz ,תורה צוה לנו משך und den ersten Satz des Schema lernen. Nach Makkoth 23b bringt die Erörterung damit Immerhin die zehn Gebote zusammen. Möglich, daß man unter diesen Gegenständen die

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