Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 29 (1905)
- Issue
- No. 21. (1905)
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 82 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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82 57 spricht von der an Ameisenhaufen sich knüpfenden Maaßerpflicht, wenn solche neben dem maaßerpflichtigen Getreidehaufen sich finden, da (vgl. 34) die Ameisen von diesem den Haufen gesammelt haben. Am Schlüsse stehen die חסיזת, soweit sie maaßerfrei sind und die von uns schon berührten זרעוני גנה, gleichfalls, wie 53, mit dem Hinweis auf שביעית. 45 ß und 58 haben wir oben zur Anfangsreihe gezogen. Soweit עונת המעשר׳ hier vorkommt oder ברנן למעשר׳ oder ינגמרה מלאכתן müssen wir ebenfalls den Einfluß und die Nähe der Anfangsreibe vermuten, da dort diese Begriffe behandelt werden. Die Verkaufssätze 5! ß 3 (4) 5, der Satz von den Ameisenlöcbern 57 enthalten solche Begriffe. Als vom Kauf handelnde Sätze gehören sie außerdem eigentlich in die Reihe 25, 6, wohin auch die Poalimhalakha 55 ß deutet. Wie mit den Pflanzenaufzählungen Ende 4 und 5, so muß auch mit diesen Mischnas eine Versetzung vom Anfänge nach dem Ende hin stattgefunden haben. Man setzte die פטורין ans Ende. Da kamen auch die damit verbundenen Halakhot dort hin. Die Regel am Anfang scheint es bewirkt zu haben, daß man in dieser Weise die darunter nicht zu fassenden Pflanzen von der Aufzählung am Anfang getrennt hat. In der Quellenscheidung werden wir noch genaueres darüber sehen. Daß man mit ihnen im fünften Abschnitte noch weitere Halakhot an den Schluß setzte, kann nur darin seinen Grund haben, daß der Ordner, wie wir es in unseren Fragen am Anfang zum Teil zu finden glaubten, wie in Berakhot, Peah, Schebiith und auch Therumoth möglichst der äußeren Ordnung der Jahresarbeiten sich anschloß. Da die Frage, wie weit אכילת עראי erlaubt ist, an auf einander folgenden Tätigkeiten hängt, so war diese Ordnung, soweit sie sich innehalten ließ, von selbst geboten: 12 beginnt die Reife der Früchte, 15 ff vollendet sie sich. 21-3 bewegt man sich mit den Früchten dem Bestimmungsorte zu, 24 wird die Thermah abgehoben, 25-6 kommt gelegentlicher Kauf, auch auf dem Felde vor, 2 7 befinden sich die Arbeiter noch auf dem Felde, 31 gelangt man an den Hof, aber noch ohne unbedingte Maaßerpflicht, noch sind die Arbeiter zu abschließenden Tätigkeiten auf dem Felde, 34 mag es ein Arbeiter sein, der den Fund der Früchte macht, 35 ß werden sie zum Trocknen auf das Dach gelegt, und der Hof hat seine maaßerverpflichtende Kraft, wie die Halakhot 35-10 beweisen. 4' beginnt die Bereitung, Verwertung und der Genuß der Früchte, die Oelbeeren und Weintrauben befinden sich 43-4 in Kelter und Presse, auch 45 können Gerste und Weizen, da noch ungedroschen, zuhause sein und trotzdem ist אכילת עראי gestattet. Daran schließen sich die Sämereien an, die erst nach der Ernte ihre Verwertung finden. 5!, 2 sind die Schößlinge בתוך שלו, also im Hofe; Verkauf der Früchte wird neben dem der Reste behandelt (5S, 4), die Früchte sind also bereits verarbeitet; man kauft Felder und mietet Arbeiter, (wohl zur Einheimsung des bereits gereiften Ertrages und zur Bearbeitung für das nächste Jahr), stellt (57) Trester an; die Ameisen (57) haben während der Ernte, dann an dem Getreidehaufen gearbeitet, und die wahrscheinlich späten Lauchpflanzen, die, wie לוף, überwintern, wie die Gartensämereien bilden wohl zeitlich den richtigen Schluß. Dieses lebensvolle, für die Erkenntnis vorzeitliehen Bauernlebens wichtige Bild ergibt sich uns aber erst, wenn wir die Fragen von מקח und קנין, besonders aber von אכילת עראי halakhisch verfolgen. So stellt sich der Traktat, der uns zuerst so wirr und ungefüge erschien, als besonders weise geordnet dar. Im großen und ganzen teilt T die Ordnung der Mischna, so daß deren erstem Abschnitte T 11-n entspricht, dem zweiten Abschnitte bis 34 ungefähr T 21-16, dem weiteren dritten Abschnitte T 218-22, dem vierten T 31-6, dem fünften T 38-14. (Fortsetzung folgt.) Zur Geschichte der Juden in Norden (Ostfriesland). Von Dr. Lewinsky. Vor mir liegt die von Herrn Hauptlehrer H. Reuß zu Aurich für mich freundlichst genommene Abschrift einer im dortigen Königlichen Staatsarchive aufbewahrten ״Supplication“, welche vor mehr als zwei Jahrhunderten, am 24. September 1703, der ״Ostfriesische Hofjude1‘ Aaron Abraham Beer1) daselbst an den Fürsten Christian Eberhard gerichtet hatte, um gegen die Juden zu Norden wegen dieser Gemeinde gelieferter ״ Aepfel“ (Esrogim), die aus Italien2 bezogen worden waren, beim Landesherrn Beschwerde zu führen. Das interessante Schriftstück hat folgenden Wortlaut: ״Nachdem wir Juden auf unser Läuberhüttenfest die Aepfel Zeder so von weitem Lande uns zugebracht wird, haben müssen; da nun einem Juden fast sein ganz Judentum mit darauf bestehen, daß er in Zeiten solche Aepfel haben Ü Vgl. über ihn meinen Artikel ״Zur Geschichte der Juden in Lublin“ in ״Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums“, 46. Jahrg., 1902, S. 171 ff. Aaron Abraham Beer wird im ״Juden-Geleit“ vom 1. Mai 1690 (im Kgl. Staatsarchiv zu Aurich vorhanden) als 3. verzeichnet, er hatte dem Landesfürsten als Abgabe 1״ Rosenobel und eine feiste Gans“ zu entrichten. A. 1697 ist er als erster erwähnt (ibid.), bei ihm war, wie daselbst angegeben wird, ״das General-Geleite (der ostfriesischen Juden) vorhanden". In einem Gesuche der Esenser Juden vom Januar 1702, betr. Genehmigung eines zu einem Begräbnisyilatz angekauften Ackers wird Aaron Abraham Beer ebenfalls genannt (Staatsarchiv zu Aurich). Abraham Baer ״Parnas & Rabbiner“ in Aurich war wohl sein Sohn, vgl. meinen Aufsatz ״Eine patriotische Kundgebung der Juden Ostfrieslands im Jahre 1757“ in Löwensteins ״Blätter für jüdische Geschichte und Literatur“, III, 1902, S. 39 ff. Vermutlich gehören auch die ״Gebrüder A. und L. J. Beer“, die im Verein mit dem ״Vorsänger und Rechenmeister A. J. Ballin“ die ״Gebete der Israeliten auf das ganze Jahr“ (in deutscher Uebersetzung, 438 Seiten) herausgegeben, zu derselben Familie. Ein Exemplar dieses seltenen, Aurich 1818 erschienenen Buches besitzt der Verfasser obigen Artikels. 2) Vgl. dazu Grunwald, Hamburgs deutsche Juden bis zur Auflösung der Dreigemeinden 1811, Hamburg 1904, S. 101, A. 3, woselbst von.den Paradiesäpfeln die Rede ist, ״welche meist aus Italien bezogen wurden.“