Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 42 (20.10.1905)
- Date
- 1905-10-20
- Page
- Seite 587 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 42 Israelitische Wochenschrift. Gelte 687. um auch den Schein zu vermeiden, als sei er von irgend einer Seite beeinflußt worden. 6. Zum IX. Gemeindetag in Frankfurt a. M. wurden die Kollegen Vogelstein-Stettin und Kopfstein-Beuthen delegiert. Die Interessen des Verbandes wurden durch sie bestens vertreten. 7. Der vom Grafen Douglas am 7. März im Abgeordnetenhause gestellte Antrag, den Mannschaften des Landheeres und der Marine bei ihrem Eintritt ein Militärgesangbuch als Eigentum zu übergeben, ist am 17. Januar angenommen worden und das Herrenhaus ist ihm am 1. Juli beigetreten. Dieser Beschluß veranlaßte den Vorstand, infolge einer Anregung von seiten des Zentralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, bei der Staatsregierung vorstellig zu werden, damit auch den Mannschaften jüdischen Glaubens bei ihrem Eintritt in das Heer ein passendes Gebetbuch eingehändigt werde. Die Antwort der'Staatsregierung steht noch aus. Inzwischen wurde vom Vorstande «ja alles zur Erledigung der Sache vorbereitet und die Ausarbeitung eines Militärgebetbuches in die Wege geleitet. 8. Vom Verbände der deutschen Juden wurde der Vorstand aufgefordat, 5—10 Rabbiner zu ernennen, die als Notabeln zum Berbandstag einzuladen wären. Da die Aufforderung während der Ferien an den Vorsitzenden erging, so hat er nur R icksprache mit dem Kollegen Horowitz in Frankfurt nehmen können und daraufhin dem Ersuchen entsprochen. 9. Es wird Aufgabe des Ausschusses sein, den Zeitpunkt für die Mitgliederversammlung festzusetzen und die entsprechenden Vorbereitungen hierzu zu treffen. An den Bericht knüpft sich hierauf eine eingehende Debatte an. Zunächst wird Punkt 3 erledigt. Gronemann beantragt, den vom Vorstände gefaßten Beschluß dahin zu modifizieren, daß das Protokoll über die Vorstandssitzungen den Mitgliedern des Zentral- Ausschusses zugesandt werde. Vogelstein befürwortet, daß von Zeit zu Zeit den Mitgliedern des Zentral-Ausschusses über die Tätigkeit des Vorstandes Bericht gegeben werde. Schlicßlich wird der Antrag Werner angenommen: Vier Wochen vor jeglicher Sitzung des Zentral-Ausschusses soll dessen Mitgliedern ein Bericht über die Arbeiten des geschäflsführenden Vorstandes zugehrn, dagegen sollen die Protokolle des Zentral-Ausschusses den M tglndern des Verbandes durch die jüdischen Zeitungen bekanntgegeben werden. Bei der Erörterung des Punktes 8 des vom Vorsitzenden gegebenen Berichts wild schließlich eine Kommission, bestehend aus den Herren Gronemann, Kopfstein, Rülf gewählt, die zehn Herren für den Verbandstag des Verbandes deutscher Juden in Vorschlag bringen sollen. Hi» rauf erhält Freudenthal das Wort zur Berichterstattung über die Pensions- und Reliktenkasse. Da das gesammelte Kapital nur 280 000 Mark beträgt, kann der ursprüngliche Plan nicht aufrecht erhalten werden. Von veisicherungstechnischer Seite sind daher drei Vorschläge unterbreitet worden. 1. Volle Leistung der Pensionsu d Rettkcenkasse nach Statutenentwurf. Die E nlrittsgelder und Beiträge laut Statut und Verwendung des ganzen Vermögens für die jetzigen Mitglieder, ohne Vorsorge für die künftigen Rabbiner. 2. Volle Leistungen nach Stalulenentwurf und Vorsorge für 45 Amtsnachfolger und deren weitere Ersatzpersonen. Alsdann bedarf es jedoch unter Beinhalt der im Statut festgesetzten Eintrittsgelder und Beiträge der Beschaffung von weiteren 190 000 Mark, um die Kasse dauernd lebensfähig zu erhalten. 3. Das Ruhegehalt wird nur in Höhe von 3780 des Gehaltes ohne Steigerung gewährt und zwar bei Fortfall der vom 70. Lebensjahre laufenden Aktivitätsrente. Dagegen trüb Vorsorge für 45 Amtsnachfolger und deren weitere Ersatzoersonen getroffen. Die Eintrittsgelder und Beiträge blieben in diesem Falle die im Statut festgesetzten, cs müßten jedoch noch weitere 160 000 M. der Kasse zugeführt werden. — Der dargelegten Berechnung liegt die Anzahl von 46 Versicherten zugrunde, weil bis jetzt 45 Rabbiner ihren Beitritt zur Kasse erklärt haben. — Sämtliche obige Vorschläge sind abzuweisen, weil sich entweder ihrer Verwirklichung die größten Schwierigkeiten entgegenstellen, oder weil sie dem angestrebten Ziel nicht entsprechen. Es bleibt somit nur die Alternative: l. Entweder nur die Witwen- und Waisenkasse ins Leben zu rufen, oder 2 zugleich mit dieser die Pensionskasse unter der Maßgabe ins Leben treten zu lassen, daß vom 70. Lebensjahre eine feststehende Altersrente von 1200 Mark an den Versicherten gezahlt werde. Im letzteren Falle wären jährlich 9 bis 10 Prozent des Einkommens von den Rabbinern bezw. von den Gemeinden zu zahlen. An diese vom Referenten gemachten Darlegungen knüpft sich eine eingehende Besprechung. Der Antrag, die Pensions- und Reliktenkasse sofort ins Leben zu rufen, wird mit sechs gegen fünf Stimmen angenommen. Dem Vorstand wird Vollmacht gegeben, alles Nötige zu ordnen, mit der Regierung in Verbindung zu treten und Uebergangsbestimmungen zu treffen. In den Vorstand treten Maybaum, Guttmann, Freudenthal, Cohn-Rawitsch und Grünfeld-Bingen, sowie 5 noch zu wählende Laien. Kopfstein referiert über den von ihm und Cohn-Kattowitz geschaffenen Entwurf zu einem Militärgebetbuche. Er weist zunächst darauf hin, daß die christlichen Konfessionen bereits eine Agenda für die Soldaten besitzen; dieser entsprechend solle nun auch für die jüdischen Soldaten ein sich an den Siddur anschließendes Gebetbuch, das auf einzelne besonders wichtige Momente des militärischen Lebens Bezug nehme, geschaffen werden. Man habe in dem vorliegenden Entwurf sich einer einfachen Direktive befleißigt, um sich der Sprechweise des Volkes anzupassen. Insbesondere habe man sich bestrebt, Bibelsprüche in die Gebete einzuweben und einzelne Psalmen letzteren einzureihen, um dem Gefühl der Gesamtheit hierdurch Ausdruck zu geben. Uebrigens solle das Ganze nur ein Entwurf sein, bei dem Verbesserungsvorschläge die weitgehendste Berücksichtigung finden könnten In die eine Kommission werden Kopfstein, Rosenthal, Cohn und Vogelstein gewählt. Darauf berichtet Vogelstein über die auf dem letzten Gemeindetage in Frankfurt a. M. stattgehabte Verhandlung betreffs Gründung von Bezirksrabbinaten. Rosenberg weist auf die Schwierigkeiten hin, die sich der Verwirklichung der Sache entgegenstellen. Innerhalb des Verbandes Westpreußischer Synagogen-Gemeinden stehe man eben im Begriff, versuchsweise ein Bezirksrabbinat zu ' schaffen, doch sei vorher eine große Anzahl von Fragen zu erledigen, vor allem die Frage, woher die notwendigen Gelder nehmen, denn bei aller Uneigennützigkeit der beteiligten Kreise werde die Sache doch Kosten verursachen. Kaatz begründet und vertritt den Antrag der Rabbiner Oberschlesiens. Er halte die Schaffung einer gesetzlich geregelten Zentralhilfskasse für Preußen als ein dringend zu erstrebendes Institut, das der Gesamtheit zum Segen gereichen werde, zugleich auch als einen Akt ausgleichender Gerechtigkeit, da die überragende Leistungsfähigkeit der Großgemeinden besonders Berlin größtenteils aus dem Zuzug der steuerkräftigsten Elemente aus den kleineren und mittleren Gemeinden entstanden sei. Rosenthal macht Mitteilung von einem Plane des Provinzialverbandes Rheimscher Synagogen-Gemeinden, einen Berbandsrabbiner anzustellen. Guttmann bespricht das Verhältnis zwischen Rabbinern und Lehrern. Ihm sei im Bereiche seiner mehr als dreißigjährigen Wirksamkeit, die ihn mit Lehrern in den westlichen und östlichen Provinzen in die mannigfachsten Beziehungen gebracht haben, von einem Gegensatz zwischen Rabbiner und Lehrer nichts bekannt geworden. Daß er sich neuerdings als solcher darstelle, das sei bedauerlicherweise durch eine gewisse Agitation in die Lehrerkreise hineingetragen worden. Er könne sich dem Eindruck n cht verschließen, daß auch das Verbandsorgan der Lehrervereine nach dieser Richtung hin einen nichts weniger als günstigen Einfluß ausgeübt habe. Es sollten alle Beteiligten durch Mäßigung und Besonnenheit bestrebt sein, diesem unerquicklichen Zustand ein Ende zu bereiten. Der Redner verbreitet sich dann ausführlich über die Ausgestaltung des Planes, Bezirksrabbinate zu schaffen. Kopfstein berichtet über den Gemeindetag in Frankfurt. Er spricht sich entschieden gegen die Vollziehung von Trauungen durch Lehrer aus, da es nicht ihres Amtes sei. Wohl aber sollten die Lehrer durch die geplanten Bezirksrabbinate keine materielle Emduße erleiden. Er regt zugleich für den Rabbinerverband die Anstellung eines Sekretärs an, damit die Geschäftsführung in einem beschleunigten Tempo vonstatten gehe. Werner erklärt sich im Prinzip mit dem oberschlesischen Antrag einverstanden. Aber in Rücksicht darauf, daß in den verschiedenen Provmzen die Verhältnrsse verschieden liegen, schlägt er vor, den Antrag folgendermaßen abzuändern und zu erweitern: Der Rabbinerverband möge sich, unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des Frankfurter Gemeindetages, an denD. I G. B. mit dem Ersuchen wenden, an die einzelnen Provinzialverbände heranzutreten, um das Werk ins Leben zu rufen Der.Rabbinerverband solle Plan, Statut und Methode der Bezirksrabbinate ausarbeiten und dem D. I. G. B. deren Annahme empfehlend unterbreiten, da nur dann ein Erfolg möglich sei, wenn im Zusammenwirken mit dem D. I. G. B. gearbeitet würde. An der weiteren Debatte beteiligten sich Eschelbacher, Vogelstein, Kaatz und Rülf. Der Antrag Werner findet allseitige Zu-