Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 29 (1905)
- Issue
- No. 19. (1905)
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 74 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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74 ץ Schiebung von 31« und die Verschiedenheit der hier gültigen Grundsätze zu begreifen, blicke man auf die Regel 27ß hin: ״Wer nach dem Rechte der Thora genießt (als Arbeiter), der ist (von Verzehntung) frei; wer nicht, muß verzehnten.“ Die Erklärung darüber finden wir weitab gelegen B M 72: ״Und Folgende genießen nach der Thorasatzung: Wer zur Reifezeit noch stehende oder außer dieser Zeit schon geschnittene Früchte bearbeitet, und zwar, was man גידולן מן הארץ (S.!1oben) nennt“. Nun ists klar: 2 7 sind die Dörrfeigen geschüttelt, gelten aber doch nicht als arbeitsvollendet; da genießt man von derselben Fruchtart, in der man arbeitet, ohne Yerzehntung. Und zwar (Maaß. 27) nur während der Arbeit, nicht nachher. (B. M. 74 gestattet jedoch der Versäumnis wegen den maaßerfreien Genuß, während man von Arbeit zu Arbeit geht.) Da das Hindurchführen durch den Hof (Maaß. 3!) nicht die nach B. M. thoramäßig zum Genuß berechtigende Arbeit ist, so dürfen sie nur ohne Vertrag genießen, denn Geschenk ist nicht gleich Kauf. Da die Feldarbeit 31, 3 hinter 31 steht, so ist hier nicht von der berechtigenden Arbeit des Sammelns die Rede, sondern vom Roden oder einer anderen jener Regel von B. M. nicht unterliegenden Tätigkeit. Betrachte man die beiden Stellen Maaß. 27—33 und B. M. 7! ff.: השוכר את הפועל mit Bedingungen der Verpflegung Maass. 27, 3 a B. M. 7!. Verhältnis der Familie zum Verpflegungsrecht und zu den Arbeitsbedingungen Maass. 2 7 B. M. 76. האוכל מן התורה Maaß. 27 wird erklärt B. M. 7 1 יואלו אוכלין מן התור׳ und von den hier gegebenen Bedingungen hängt, wie wir gesehen, die ganze Poalimreihe von Maasseroth bis auf die Eigentümlichkeiten der Aneinanderreihung ab. Die Bestimmung כשעת הקציעה אוכל ופטור כן׳ Maaß. 27 wird ergänzt B. M. 74. Und nun vergleiche man B. M. 7 4 Maaß. 28 היה עושה בתאנים לא יאכל בענבים כענבים לא יאכל כתאנים אבל מונע את עצמו דע שמגיע למקום היפות ואוכל היה עושה בלבסים לא יאכלבכנות שבע בבנותשכע לא יאבל בלבסים אכל מונע הוא את עצמו ער שמגיע למקום היפות ואוכל Ist das Zufall? Die Maaßerothreihe bedarf der Reihe in B. M. zu ihrer Erklärung und Ergänzung. Im Gegenstände, in den Einzelheiten, in der Ausdrucksweise sind sie einander ähnlich. Aus B. M. 71 scheint die ganze Maasserothreihe emporgewachsen zu sein, 74a in B. M. und 28a in in Maaß. sind bis auf kleine Unterschiede dieselbe Mischna. Versuche man’s, nach diesen Andeutungen beide ineinanderzuschieben, und es entsteht das schönste Ganze daraus. Ich wiederhole, damit es kein anderer sagt, daß unsere Folgerung kühn erscheinen mag, wenn man in der Mischna Entfernungen mißt, ohne zu fragen, was einander geistig nahesteht. Wie in unserem ״Die Mischna; Aufbau und Quellenscheidung״ S. 3—6, 29—34, 56—57, 77—79, 107—108, 114—116, 139—142, so sagen wir auch hier: Solche Stellen bildeten, wie der Seder Mikra beweist, ein Ganzes, und sie lassen uns mit Sicherheit die alten Aneinanderreihungen erkennen. Sie sind vom Ordner auseinandergezogen, indem die allgemeinen Grundsätze des Arbeiterrechts überhaupt \ nach B. M. gehören, während die für Maaßeroth passenden Halakhot hierhergekommen sind, wo sie den kleinen Traktat nicht belasten. Der Ordner hat nicht vergessen, die Spuren der Gemeinsamkeit festzuhalten, als wollte er sagen: vergleiche B. M. 7!! Da aber weitere Zweifel niemandem verboten sind, so muß uns, wie in früheren Fällen, wieder die Schrift helfen und deren Deutung, der halachische Midrasch. Und der hilft auch. Ziehe man Jer. 27, Babli B. M. 87b und den bezüglichen Jer. hinzu (also setzte der Talmud die Gemeinsamkeit, wie wir schon daraus sehen, voraus) oder lieber die zugrunde liegende Stelle Sifri II 266—267 zu Deut. 2325—26: Wenn du kommst in den Weinberg deines Nächsten, vielleicht immer? Darum beißt es: In dein Gefäß lege nichts, wenn du (Früchte) legst in die Gefäße des Hausherrn (also ist die in obigen beiden Mischnareihen hervorgehobene Arbeit des Auflesens gemeint)... Trauben und nicht Feigen, daher sagten sie B. M. 74 Maaß. 28... Wenn du an das stehende Getreide deines Nächsten herankommst; vielleicht immer? Darum heißt es: Doch die Sichel schwinge nicht (also) wenn du die Sichel schwingst über das Getreide des Eigentümers“ (gemäß der Bedingung Maaß. 27 B. M. 7,.) Hier erkennt jeder die Voraussetzungen und Bedingungen der beiden Halachareihen bezüglich des Reifezeitpunkts, der Sammel- oder Erntearbeit, selbst (in כנפשך כן׳) der 'אכיל יקבע wie Sifri 11 287 (man vergl. B. M. 73) als Ergänzung herzuziehen ist. Da nun die midraschisdie Ordnung nach allen Ansichten die ältere ist, so konnten diese beiden Reihen in Maaß. und B. M. ja unmöglich anders als ursprünglich zusammen behandelt werden. So beweist die äußere Form, wie der Geist, daß die beiden Reihen, wie alles, was wir früher in ähnlichem Sinne behandelt haben, ursprüngliche Ganze waren — eben das, was zu beweisen war.*) Um nun zu begreifen, wie nach den Arbeiter- Satzungen 34 mit einem Mal die Satzung des Fundes uns begegnet, vergesse man nicht, daß von 2! an die verschiedenen Arten der Besitzesaneignung durch Geschenk, Kauf, Vertrag den Hintergrund der Halakhoth bildeten. Nun kommt der Fund dazu, der doch sicher einen קנין bildet. Philipp der Großmütige und die Juden. Ein Wort zur 4. Zentenarfeier seiner Geburt (13. Nov. 1604). Von Lehrer L. Horwitz-KasseL (Schluß.) Kanzler und Räte waren den Juden wenig günstig gesonnen und holten bei ״Gelehrten“ ein Gutachten ein**), welches in seinem Schluß dahin geht, daß die Juden entweder gar nicht oder nur unter sehr harten Einschränkungen zu dulden seien. Nach einigen Monaten sandten sie ihre Bedenken dem Landesherrn ein und versicherten dabei, ״daß sie in Wahrheit und nach ihrem Gewissen daran nichts zu ändern wußten“. Landgraf Philipp brauchte zur Beantwortung der ״Bedenken“ nicht so lange Zeit, als seine Räte. Sogleich und in demselben Ton suchte er aus der Bibel die Gründe der Gelehrten zu widerlegen und setzte selbst Artikel auf, ״darauf! wir vermeinen, die Juden noch zwei Jar Inn vnsern Landen zu duldenn vund zu uersuchenn, wie sie sich anschicken wollenn, darnach sie sich dann schickenn, darnach haben wir vns weiter gegenn Inen zu haltenn, vund sie lenger zu dulden oder nicht zu dulden, dieselbig articul wolt ir besehenn vund vns ewer bedenken daruf!' eroffenen, damit wir dene Juden einmal einen Bescheidt geben mögen, das thun wir vns zu euch verlassen, vund habens euch also hinwidder vunerhalten wollen sein lassen, dan off denn rathschlag *) Siehe die Nachbemerkung in voriger Nummer. **) Christliches Bedenken, welchergestalt christliche Obrigkeit den Juden unter den Christen zu wohnen gestatten könne. Nach einer Vorrede von den Theologen der Gießener Universität kommt ein Bedenken von Martin Luther und dann erst die Meinungsäußerung seiner Räte. *