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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1905-09-15 · 37 (15.9.1905) · p. Seite 512

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
37 (15.9.1905)
Date
1905-09-15
Page
Seite 512 (sequence 4)
Language
German
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Seite 512. Israelitische Wochenschrift. Nr. 37. wisse religiöse Ideen durch eine Art von Naturnotwendigkeit zu produzieren, sobald er zu einer gewissen Höhe der Entwicklung gelangt sei, etwa wie alle Völker in der Raum- und Zeitanschauung übereinstimmen. Allein dagegen ist zu bemerken: wie kommt es denn, daß neben der Harmonie eine so durchgreifende, vielseitige Differenz und Diskreszenz auf ein und demselben Gebiet zutage trat? Was wirklich in der natürlichen Organisation, oder wenn man lieber will, im Katechismus des Geistes liegt, muß sich auch bei allen Menschen wesentlich gleichmäßig ausgestalten, wie es bei dem Beispiel der Raum¬ und Zeitanschauung und überhaupt bei den natürlichen Gesetzen des Denkens der Fall ist. Zudem handelt es sich in unserer Frage nicht nur um religiöse Ideen, sondern um geschichtliche Traditionen. Es kann aber doch wahrlich nicht in der Naturbeschaffenheit des menschlichen Geistes liegen, auch historische Ereignisse mit Notwendigkeit zu produzieren. So bleibt also nur die Annahme übrig, die urgeschichtlichen Berührungspunkte zwischen den verschiedenen Völkern untereinander und mit der Bibel als Reste und Erinnerungen aus der alten gemeinsamen Urzeit und Uroffenbarung anzusehen. Die ethnologischen und vergleichenden Sprachforschungen weisen ja immer mehr die Abstammung der Völker von einander und die ursprüngliche Einheit des Menschengeschlechts nach. Hier ist also die Deszendenzlehre am Platz. Stammen aber wirklich die Völker wie Zweige von einem Urstamm ab, dann konnte dieser die bedeutungsvollen Ereignisse der Vorzeit, wie Paradies, Sündenfall, Sündflut usw. durch Tradition auf die Abkömmlinge vererbt haben. Und so wäre die Uebereinstimmung hinsichtlich der Urgeschichte erklärt. Damit sind aber auch die dogmatischen Konkordanzpunkte, d. h. die Berührungspunkte hinsichtlich mancher religiösen Vorstellungen zwischen den ältesten Kulturvölkern und der Bibel erklärt. Denn hat sich wirklich Gott am Anfang der Dinge den Menschen geoffenbart, ist er wirklich als ihr erster Erzieher zu betrachten, und beruhen jene urgeschichtlichen Traditionen, wie sie die Genesis berichtet, auf Wahrheit, dann steht zu erwarten, daß nicht bloß das erst später vom Menschheitsbaum abgezweigte Volk der Hebräer, sondern auch die übrigen Völker irgend ein Bewußtsein von jener Uroffenbarung in ihren Ueberlieferungen bewahrt haben werden. Denn ihre Ahnen waren ja gemeinschaftlich daran beteiligt. Freilich mag die Erinnerung an jene graue Vorzeit bei dem einen Volk ungetrübter als bei dem andern sich erhalten haben, aber gewisse Nachklänge müssen sich finden. Und in der Tat belehrt uns die vergleichende Religionsgeschichte, daß die ältesten Kulturvölker, wie ihre alten heiligen Schriften ausweisen, den Ursprung des Menschen unmittelbar von Gott ableiteten und eine ursprüngliche göttliche Offenbarung annehmen. Hierin nun, in der anfänglichen religiös-sittlichen Erziehung durch Gott oder in der Uroffenbarung kann allein der Grund für jene Erscheinung liegen. Die ursprünglichen göttlich geoffenbarten Religionswahrheiten sind dann durch Ueberlieferung von den Erzvätern auf ihre Nachkommen übergegangen, erlitten aber natürlich im Lauf der Jahrtausende mannigfache Wandlungen und Trübungen. Mit Recht sagt daher der Aegyptologe Seyffarth: „Es gab eine Uroffenbarung, die mit der Gerechtigkeit Noahs nicht untergegangen sein wird; sie muß von ihm auf seine Kinder und die Völker seiner Nachkommen sich fortgepflanzt haben". Heber die Rechtsstellung der jüdischen Gemeinden in Preußen (Schluß.) Das ist die Organisation, wie ich sie mir ungefähr denke, nach ihren verschiedenen Problemen und nach den verschiedenen Richtungen der Lösung dieser Probleme. Ich habe es bei der j Ausarbeitung dieses Entwurfes im wesentlichen mit der Organij sation zu tun. Der Organisation steht gegenüber die Funktion,; die Betätigung des lebenden Organismus. Da werden die Organe des Judentums in Preußen noch viel zu tun haben, um das Haus, das in seinen Pfeilern errichtet wird, bewohnbar zu machen, da wird es sich darum handeln, einen Beamtenrat für Rabbiner und Lehrer aufzustellen, da wird es sich darum handeln, die Grundsätze für die Verwaltung der religiösen; Angelegenheiten in den Gemeinden festzustellen, das Besteuerungs- | wesen zu regeln und verschiedenes mehr. Das alles hier aus- { zuführen, ist nicht meine Sache, das kann auch nicht einmal in das Organisationsstatut hineingenommen werden, sondern es werden hier vielmehr allerhöchstens die GrundprinzipieMk für diese Funktionsregelung hineinkommen müssen. Jc^ brauche dabei nur ein Beispiel herauszugreifen: die t Stellung der Rabbiner. Ich bin der Meinung, daß die! Gesamtorganisation dazu Mitwirken soll, um speziell auch den Rabbinern eine ihrer Stellung entsprechende äußere Lebensführung und Lebensstellung zu garantieren. Es wird also von den Voraussetzungen der Bewerbung um das Rabbinat gesprochen werden müssen in dem Entwürfe, die Voraussetzungen werden festzustellen sein, namentlich hinsichtlich der Vorbildung; es wird zu sprechen sein von der Anstellung, und es wird darauf zu schen sein, daß bei aller Festhaltung an der Selbständigkeit der Gemeinden zugleich auch die höheren Organe der Gesamtgemeinschaft bei der Anstellung der Rabbiner Mitwirken, um ihm seine Selbständigkeit auch innerhalb der Gemeinde zu garantieren. Es werden die Besoldungs- und Pensionsverhältnisse der Rabbiner geregelt werden müffen, und da wird es die Aufgabe sein, daß die Gesamtheit helfend und unterstützend eintritt gegenüber denjenigen Gemeinden, welche vielleicht schon jetzt oder bei späterem Rückgang nicht imstande sind, die vollen Lasten, die durch die Rabbinatsstellung hervorgerufen werden, zu tragen. Nun können Sie fragen: Warum bin ich mit einem^^ unvollkommenen Entwurf an Sie herangetreten und vor Sie hingetreten? Das habe ich getan, nachdem der Ausschuß des D. I. G. B. mir den Wunsch ausgesprochen hat, ich möchte über meine Arbeit einen schriftlichen oder mündlichen Bericht erstatten. Ich habe den mündlichen vorgezogen; wenn man sich Auge in Auge gegenübersteht, dann machen sich die Dinge eindrucksvoller, als wenn sie lediglich auf dem Papier stehen, A und ich habe auch, nachdem ich dem Ausschuß erklärt hatte, wie die Dinge liegen und was ich geben könnte, mich bewegen lassen, den Bericht zu erstatten. Ich habe mir gedacht, daß es dem Ausschuß nicht so sehr darauf ankommt. Ihnen etwas Fertiges vorzulegen: Sie werden den Entwurf zur genauen, } freien, eingehenden Prüfung bekommen, wenn er fertig ist, und das wird hoffentlich nicht so lange dauern. Ich habe geglaubt, daß es der Wunsch des Ausschusses ist, nicht so sehr dazu anzueifern, jetzt im Streite der Meinungen so oder so ' Stellung zu nehmen, sondern daß es vielmehr der Wunsch des Ausschusses ist, wie mein eigener Wunsch, das Interesse für die Sache zu erwecken und zu zeigen, daß, wenn auch eine V Zeitlang vergeht — was sind schließlich ein paar Jahre im

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