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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1905-08-25 · 34 (25.8.1905) · p. Seite 475

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
34 (25.8.1905)
Date
1905-08-25
Page
Seite 475 (sequence 11)
Language
German
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Nr. 34. Israelitische Wochenschrift. Seite 475. Was mich betrifft, bin ich aus allgemeinen Gründen a priori weder Philosemit noch Antisemit. Ich entscheide von Fall zu Fall, wie im allgemeinen Verkehr überhaupt mit allen anderen Rassen und Nationen. Ist also der Semit ein Gentleman, so ist er mir sympathisch, wenn nicht — nicht! Dr. Julius Grosse. ->- * * In dem Uebergewicht der Reflexion über die Sinnlichkeit scheint mir ein wesentlicher Unterschied zwischen Semiten und Germanen begründet; ich halte es jedoch für sehr wünschenswert, wie die Individuen, so auch die Raffen solche Unterschiede vielmehr benutzen, die Punkte, in denen sie übereinstimmen, freundlich zu beleuchten, als an denen, die ihre Differenz bezeichnen, eine oft bedrohliche, immer aber lästig qualmende Brandfackel zu entzünden. Arthur Fitger. * * * Nicht, wenn Leidenschaft das Urteil trübt — vielmehr in jenen großen Stunden des Lebens, die jeder lebt; im Angesicht der Majestät des Todes, an der Bahre Deiner Lieben; da, wenn es auch von des Kurzsichtigen, von des Halbblinden Auge wie Schuppen fällt: da frage Dich, ob jener Wesenunterschied zwischen Jude und Christ, wie ihn die Falschmünzer und Ketzer des Glaubens der Liebe so unchristlich annehmen, im Bereich auch nur der Möglichkeit liegt! — Dr. August Siebenlist. * * Man bekämpfe das Gemeine und Schlechte der Menschennatur. Das ist meines Erachtens eine edlere Aufgabe, als sie sich die Bekämpfer des Judentums gestellt haben. Wilhelm Meyer-Markau. * * -i- Die Judenfrage ist die gerechte Strafe der deutschen Dummheit; diese ist leider keine Frage. Xailtipptts (Franz Sandbos;). Die Politik. Wückkehr zum Judentum. Immer größer wird die Zahl ehemaliger russischer Juden, die von dem bekannten Toleranzgesetze des Zaren Gebrauch machen, um reumütig zu dem von ihnen verlassenen Judentum zurückzukehren Unter diesen befindet sich auch der bekannte Kiewer Rechtsanwalt Kupernik, dessen Ruhm weit über die Grenzen hinausstrahlt. Das jüdische Volk kann stolz auf diesen reuigen Sohn sein. Während seinervierzigjährigen Angehörigkeit zum Christentum war er stets bemüht, den Juden nach Kräften zu dienen und in zahlreichen, die jüdische Gesamtheit tangierenden Prozessen, zuletzt auch beim Krawallprozeß in Homel, die Interessen des jüdischen Volkes zu vertreten. Auch Rechtsanwalt Bernstein aus Elisabethgrad, Mitglied der Odessaer Anwaltskammer, der vor einigen Jahren zum Protestantismus übergetreten war, hat dem Kronrabbiner die Mitteilung zugehen lassen, daß er wieder Jude geworden ist. In dem betreffenden Schreiben heißt es: Niemals habe ich die von der protestantischen Kirche vorgeschriebenen Zeremonien beobachtet. Dagegen habe ich nicht einen Moment aufgehört, mich im Herzen als Jude zu fühlen und am geistigen Leben meines schwer geprüften Volkes teilzunehmen. Sehr interessant ist auch, daß Hunderte von Sabbatbeobachtern, sowie andere judaisierende Sekten den Zarenerlaß vom 30. April 3 905 benutzen, um offiziell zum Judentum überzutreten. Ganze Dörfer solcher judaisierenden Sekten befinden sich im Gouvernement Astrachan. Die Bauern dieser Dörfer treten massenhaft zum Judentum über und viele von ihnen wandern nach Palästina aus, wo sie in den jüdischen Kolonien als Tagelöhner zu arbeiten gedenken. * * * Eine Umschrift der Juden. Russische Blätter veröffentlichen folgende dem Statthalter des Kaukasus durch eine Deputation der Juden des Terrekgebietes überreichte Bittschrift, welche in ihrer rührenden Einfachheit bei jedem Leser eine geradezu überwältigende Wirkung haben muß. Die Bittschrift erinnert daran, daß die Bergjuden seit undenklichen Zeiten im Kaukasus wohnen und daselbst stets die gleichen Rechte wie der nichtjüdische Teil der Bevölkerung besessen haben. Auch nach der erfolgten Eroberung des Kaukasus durch die Russen wurden die Rechte der Juden in der ersten Zeit nicht angetastet. Im Gegenteil haben die russischen Behörden wiederholt erklärt, daß. die Maigesetze auf die kaukasischen Bergjuden keine Anwendung finden dürfen. Im Jahre 1892 trat jedoch eine wesentliche Aenderung zum Schlimmeren ein. Ohne jedes gesetzliche Recht und allein aus eigener Machtvollkommenheit begann der Gouverneur von Terrek, General Kochanow, die Maigesetze auch auf die dortigen Juden anzuwenden. Nicht nur war ihnen verboten, Land zu kaufen, sie wurden im buchstäblichen Sinne des Wortes an die Scholle gefesselt. Falls sie ohne Paß ihren Heimatsort verließen, um nach irgend einer Stadt des Kaukasus zu reisen, wurden sie sofort per Schub in ihr Dorf zurückgeschickt. Die Folgen waren überaus beklagenswert. Sie konnten weder Handel noch Handwerk treiben und gehen ihrem ökonomischen Ruin entgegen. „Wir fühlen uns", heißt es in der Eingabe weiter, „auf Schritt und Tritt beengt. Wir werden von den Ortsbehörden aufs schwerste bedrückt. Wir dürfen unser Heimatsdorf nicht verlassen und können uns im Gouvernement Terrek nicht mehr frei bewegen. Da wir in unseren Dörfern keinerlei Schulen besitzen, sind wir der Möglichkeit beraubt, unseren Kindern selbst eine Elementarbildung zu geben. Es braucht kaum gesagt zu werden, daß wir von der Verwaltung der Aulen (kaukasische Dörfer) vollständig ausgeschlossen sind." Die Eingabe schließt mit der Bitte, der alte gesetzliche Zustand, wie er bis vor dem Regierungsantritt des General Kochanow bestanden hat, möge im Kaukasus wieder hergestellt werden. Bezeichnend für die Herzlosigkeit des russischen Tschinowniktums ist, daß die von einem schurkischen Gouverneur willkürlich rechtlos gemachten Bergjuden, bei der alljährlichen Rekrutierung 80 pCt. der im Gouvernement Terrek gestellten Soldaten liefern, da nur sie und die wenigen dort angesessenen Christen zum Militärdienst herangezogen werden, während die mohammedanischen Bergstämme einstweilen von der russischen Regierung zum Militärdienst nicht ausgehoben werden. Kein russischer Tschinownik mag einen Juden leiden, die jüdischen Soldaten nimmt er aber gern. * * Mädchenhandel in Halizien. Mit welcher Dreistigkeit die russischen Mädchenhändler arbeiten, zeigt nachstehender Bericht des jüdischen (U. O. B. B.) Zweigkomitees in Hamburg an das Deutsche Nationalkomitee zur Bekämpfung des Mädchenhandels: Ein Schuhmacher in der Zottiewer Gaffe in Lemberg hat eine 18 jährige Tochter namens Chane, die eine bekannte Schönheit ist. Diese verheiratete sich kürzlich mit einem Manne, der ihr große Geschenke an Schmuck usw. machte. Einige Wochen nach der Hochzeit eröffnete ihr der Mann, daß sie nach Südamerika gehen wollen, wo er ein Geschäft betreibe. Sie, Chane, solle Möbel

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