Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 33 (18.8.1905)
- Date
- 1905-08-18
- Page
- Seite 458 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 458. Israelitische Wochenschrift. Nr. 33. Und daraus ergibt sich dann sofort mit Konsequenz, daß allein, wie gesagt, die Gemeinde die Grundlage der rechtlichen Gesamtorganisation der Juden bildet und daß demzufolge jedes Glied dieser rechtlichen Gesamtorganisation auch Glied einer bestimmten Gemeinde sein muß. Ich sage, meine Herren, mit Absicht, jedes Glied der rechtlichen Gesamtorganisation. Es bleibt nach wie vor jedem Juden überlassen, aus dieser rechtlichen Gesamtorganisation auszuscheiden, unbeschadet seiner religiösen Stellung als Jude; wer aber Glied der rechtlichen Gesamtheit der preußischen Juden ist, muß zugleich Glied einer Gemeinde sein, innerhalb derer er zunächst sein rechtliches israelitisches Leben führt. Es können dabei mehrere Gemeinden an einem Ort bestehen, es steht auch dem gar nichts entgegen, daß diejenigen Gemeinden, welche sich bisher, namentlich unter der Herrschaft des sogenannten Austrittsgesetzes, als gesonderte Gemeinden gebildet haben, der rechtlichen Gesamtorganisation der Juden beitreten und ihr fernerhin angehören, und daß sich auch besondere Gemeinden innerhalb der rechtlichen Gesamtorganisation bilden. Aber als Grundsatz wird, wenn die rechtliche Gesamtorganisation besteht, der gelten müssen: Man ist zunächst Glied einer israelitischen Gemeinde, und dadurch ist man zugleich Glied der rechtlich organisierten Gesamtheit der Juden^in Preußen. Ueber den Gemeinden soll sich nun aber die Gesamtorganisation erheben. Damit ist als der entgegengesetzte Pol die Organisation des Judentums in Preußen gegeben. Wir haben also in der Unterstufe die Gemeinden und in der höchsten Oberstufe die staatliche Gesamtheit der Juden in Preußen. Indessen, während man in den kleineren deutschen Staaten, in Baden und Württemberg, namentlich mit dieser Gegenüberstellung auf religiösem Gebiet ebenso auskommen kann wie auf politischem Gebiet — auch auf politischem Gebiet stehen sich bei uns in Baden die örtlichen Verbände und der Staat im wesentlichen unvermittelt gegenüber — also ich sage, während man in den kleineren Staaten damit auskommt, wenn die Gemeinden auf der einen Seite und die Religionsgemeinschaft der Juden des Gesamtstaats auf der anderen Seite steht, wird das in Preußen nicht angehen. Dazu ist Preußen zu groß. Man wird sich danach Umsehen müssen, Mittelinstanzen zu schaffen, welche zwischen der Gemeinde auf der einen Seite und dem Staat auf der anderen Seite eingeschoben werden sollen, und das werden, wie mir scheint, allein die Provinzen sein können. Wir werden also in der Provinz zunächst eine Zusammenfassung der einzelnen örtlichen Gemeinwesen in zweiter Instanz vor uns haben, und die Gesamtheit aller Provinzen des preußischen Staats wird dann die Gesamtorganisation der Juden Preußens ergeben. Auf Einzelheiten will ich mich natürlich jetzt nicht einlassen; ich bemerke nur noch, daß naturgemäß die sehr verschiedene Bevölkerungsdichtigkeit der Juden in den einzelnen Provinzen dazu führen muß, nur gewisse Provinzen zu einem selbständigen Mittelverbande zu konstituieren, während andere Provinzen zusammengelegt und mit Nachbarprovinzen zu diesem Zweck verbunden werden müssen. (Fortsetzung folgt.) Die Religion Israels nnd die Ansgrnbungen im Orient. Die Wasser der panbabylonisierenden Hochflut, welche nicht bloß die Bibel, sondern gleich die ganze Religion Israels als Ableger Babels wegschwemmen wollten, sind im Ablaufen begriffen. Viele hochinteressante und hochwichtige Probleme zur richtigen Beurteilung und zum tieferen Verständnis der Literatur des Alten Testamentes haben sie ans Land gespült nnd die alttestamentliche Exegese hat ein vollgerütteltes Maß von Arbeit zugewiesen erhalten. Auch da müssen manche alten, vielleicht auch liebgewonnenen Werte umgewertet werden. Niemals wäre eine Vogelstraußpolitik verhängnisvoller als hier! Aber weit über das Ziel hinausgeschossen, so bemerkt mit Recht die „Germania", haben jene, welche glaubten, die ganze Offenbarung überhaupt und die gesamte Religion Israels damit vernichten zu können. Nichts weniger als das! Gewiß: wir sehen Israel und Palästina nicht mehr als Insel im Weltmeer an, wohin der flutende Weltverkehr seine Brandung nicht geworfen hat, daß vielmehr in einer uns um Jahrtausende sernliegenden Zeit zwischen den Euphrat- und Tigrisländern und den Ländern des Mittelmeers ein äußerst reger Verkehr bis nach Cypern hin, ja bis Kreta und Rhodus, vielleicht bis zum griechischen Festland bestanden. Wir sehen auch das Geistesleben Israels in lebhafter Berührung mit dem Geistesleben der Völker, mit denen es im Verlauf seiner Geschichte in freundlichen Verkehr oder feindlichen Gegensatz tritt. Wir sehen auch, wie es mit den Farben der allbabylonischen Weltanschauung seine Helden malt und altbabylonische Gedankenfäden in sein Weltbild verwebt. Aber wir sehen auch, daß trotz alledem die Religion Israels ihre unvergleichliche Höhenlage inne behält und wie manche kühne Hypothese, die noch die Allmacht von gestern gewesen, bereits die Ohnmacht von heute ist. Noch ist keine lange Zeit ins Land gezogen, seitdem man in der Religion Israels einen Ableger Aegyptens gesehen hat. Der Glaube an einen Gott soll darnach nur ein Abklatsch des von dem Pharao Amenophis IV. um 1450 in Aegypten eingeführten Sonnenkultus gewesen sein. Die Ausgrabungen in Aegypten haben dieser Hypothese alle Unterlagen entzogen und so ist man auf Seite derjenigen, welche eine so tiefgreifende Beeinflussung Israels durch Aegypten annahmen, recht still geworden. Die Ausgrabungen in den Euphrat- und Tigrisländern haben uns recht interessante Parallelen gebracht, aber auch gezeigt, daß, wenn zwar die Form und das Kleid ähnlich sind, der Inhalt denn doch ein anderer ist. Es läßt sich nichts einwenden gegen die Ausführungen Sellins, des verdienten Forschers von Taaneck-Megiddo, der in seiner Schrift „Der Ertrag der Ausgrabungen im Orient für die Erkenntnis der Entwickelung der Religion Israels" Leipzig 1905, sein Urteil dahin zusammenfaßt: So viele Berührungspunkte kultureller und religiöser Art auch zwischen Babylon und Israel existieren, so dankbar wir sein müssen für die unzähligen Bereicherungen unseres Wissens, die uns die babylonischen Ausgrabungen für die Einzelgebiete des religiösen Lebens in Israel, für seinen Kult, seine Gesetze und Gebete, gebracht haben, so müssen wir doch gestehen, daß für die Erkenntnis der Entstehung und Entwicklung des innersten Wesens der israelitischen Religion nichts, aber auch gar nichts gewonnen ist. Oder ich will mich entgegenkommender so ausdrücken: Die babylonischen Ausgrabungen haben uns gerade in vollem Umfang bestätigt, daß Israel ein solch spezielles, ihm von Gott gegebenes und von keinem anderen Volke, auch nicht von Babylon herzuleitendes religiöses Besitztum inne hat. Und daß wir nun erst recht erkennen, worin dasselbe besteht, ist vielleicht der allerhöchste Gewinn dieser Ausgrabungen. (S. 20.) Das bestätigt sich auch, wenn man die Ausgrabungen auf Cypern, die es uns ermöglichen, ein annähernd anschauliches Bild von der kanaanitischen Religion zu gewinnen, in ihren