Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 32 (11.8.1905)
- Date
- 1905-08-11
- Page
- Seite 447 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 32 Israelitische Wochenschrift. Seite 447 Doch ist der Tempel Gottes nicht mehrdeiner, Du, weine nicht, mein Volk, an seiner lDand!!Vird doch in ihm verehrt, wie einst, nur Tiner, Der unsichtbar der Dielten Areise spannt. Ich schüttle ab den Staub von meinen Schuhen Und pilgre fort aus der Verheißung Land, Vom Boden fort, wo die Propheten ruhen, In Vpferglut Jehovas Altar stand. Ludwig August Krankl. Litevclvil'ches. Rektor Professor Dr. A. Schwarz: Der Mischneh-Thora, ein System der musaisch-tulmudischen Gesetzeslehre. Zur Erinnerung an den 700 jährigen Todestag Maimunis. Mit dem 12. Jahresbericht der israelitisch-theologischen Lehranstalt zu Wien für das Schuljahr l 904/05. Wien. Verlag der israelitischtheologischen Lehranstalt. 1905. 256 Seiten. Aus Schwarz' Händen geht nichts Unbedeutendes hervor; über Maimunis talmudisches Hauptwerk wird, noch dazu bei so wichtiger geschichtlicher Veranlassung, von ihm am ehesten Großes zu erwarten sein. Schwarz ist der bedeutende Talmudist, der Meister des scharfgeschliffenen Gedankens. Was manchem trostlos und dürr erscheint, erweckt sein höchstes Entzücken: Das Auflösen und Klarlegen vorhandener Gedankenreihen und das Aufbauen neuer nach der Lehre des Aristoteles. Ist das nicht wie bei Maimuni? Vor allem trägt die Vorrede keine römischen Zahlen. Das heißt: Das Werk ist als ganzes entstanden und war beim Entstehen im Geist des Verfassers schon fertig. Die Vorrede, die Eingänge der einzelnen Abschnitte zeigen den Meister der anschaulichen Lehrweise — beim Gedankenkünstler etwas seltenes. Das Mascha! kommt zum Wort: „Das in die Erde gelegte Sandkorn re." (S. 6). Das Allgemeine, das Ziel, das Ergebnis geht meistens voraus, dann kommt der Nachweis. Voraussetzung — Behauptung — Beweis! Alles kennzeichnet den Mann, der gedanklich herrscht und dessen Befehlen der Stoff sich fügt, und solch ein Riesenstoff! Das ist auch ein „wissenschaftliches und künstlerisches Schaffen" (S. 6). Schwarz gibt zuerst die Zusammenstellung der Stoffe im Mischneh Thora, was ich gern den „Aufbau" nenne. Ich erwarte von diesem Teil für meine eigenen Arbeiten große Belehrung. An zweiter Stelle „Das Verhältnis der Mischneh Thora zum Talmud", an dritter Stelle „zur halachischen Exegese". Der erste Teil, für den jedenfalls der Maggid große Vorarbeiten geboten hat, bietet Veranlassung, das maimunische Meisterwerk von seiten seines Zusammenhangs zu bewundern. Der zweite Teil bietet Gelegenheit, zu zeigen, in welchem Verhältnis die Sprache des Mischneh Thora und der Umfang dieses Werkes zur Sprache und dem Umfang der Gemara steht; hier weist Schwarz auf gewisse Feinheiten der Sprache hin. Bacher hat im vorjährigen Jahresbericht über die Sprache Maimunis wichtige Bemerkungen geboten. Außerdem zeigt Verfasser, wie mischnische und amoräische Lehren von Maimuni oft in einem Satz behandelt worden sind. Die meisterliche Raumverteilung tritt auch hervor. Hier merkt man, daß wahlverwandte Geister nach Jahrhunderten einander so recht die Kunstgeheimnisse ablauschen können. Hier, wie in dem dritten Teil, bilden den Schwerpunkt zahlreiche Einzelnachweise. Bei flüchtigem Durchblättern findet sich manches, was man sofort anerkennt. Daß es einen vormischnffchen Talmud gegeben, ist auch meine Ueberzeugung; nicht nur Akiba, schon die Hilleliten und Schammaiten blicken aus einen solchen zurück. Aufbau und Quellenscheidung der Mischna zeigt uns das ganz deutlich. Daß Rabed nicht unbedingt als Gegner Maimunis auftritt, sondern ihn gern anerkennt, oft die Stellung des Rema gegen Karo ihm gegenüber einnimmt, ist ebenfalls eine längst von mir gemachte Wahrnehmung. Ob man von einem Vorzug der maimunischen Ordnung der des Talmuds gegenüber reden kann, von Verkehrtheiten, die Maimuni ausgeschlossen, ist fraglich. Bei beiden heißt es: Sink aut sunt aut non sint. Ein Glück, daß der Abschluß der Mischna die Baraithas nicht ganz vernichtet hat, daß man von Juda Hannassi zu ihr ebenso zurückflüchten konnte, wie vom Alfaßi, noch mehr vom Maimuni, vom Tur und dem Schulchan Aruch zum Talmud. Im Talmud bewegt man sich in einer Welt von Jahrhunderten, Ländern, Geschlechtern, im Maimuni hat man das Ergebnis. Der Talmud ist ein Weltall mit all seinen Herrlichkeiten und scheinbaren Unebenheiten, das Gesetzbuch Maimunis ein Garten mit abgezirkelten Beeten Welches von beiden wollte man entbehren? Vor uns liegt nun eine der bedeutendsten talmudischen Arbeiten unserer Zeit. Wir weisen, wie es gewünscht wird, hier nur kurz darauf hin. Aber ein solches Buch muß nicht durchblättert, es muß durchgelesen werden Wir kommen darum an anderer Stelle eingehend darauf zurück. Dr. L. A. Rvsenthal, Rabbiner, Preußisch-Stargard. vie Politik. Den Weisenden jüdischen Klaubens ist, soweit sie Amerikaner sind, wie der amerikanische Gesandte in Petersburg, Meyer, durch Zirkulare an die amerikanischen Konsuln bekannt macht, nach neuen Bestimmungen der unbeschränkte Aufenthalt im russischen Reich gestattet worden. So meldet der „Petersburger Herold". Andere Blätter fügen dieser Mitteilung hinzu, man sage, diese Rechte seien auch anderen Ausländern jüdischen Glaubens eingeräumt worden. Nachdem die Abgg. Kämpf und Dr. Müller-Sagan wiederholt im Reichstag darauf hingewiesen haben, ' wie nötig es im Interesse des deutschen Handels ist, daß die Beschränkungen, denen bisher die deutschen Reisenden jüdischen Glaubens in Rußland unterworfen waren, gänzlich aufgehoben werden, und nachdem der Staatssekretär des Auswärtigen Amts in dieser Hinsicht wohlwollende Erklärungen abgegeben hat, ist wohl zu gewärtigen, daß seitens des Auswärtigen Amts baldigst die notwendigen Schritte geschehen, um die deutschen mit den amerikanischen Geschäftsleuten mosaischen Glaubens in Rußland gleichzustellen. -i- * * Der Dreschgraf in Kaft. Das klingt wie eine Erlösung! Was für Mühe hat es immer gekostet, den professionellen Lästermäulern und Hetzern den Mund zu stopfen, die in einer hohen Obrigkeit im allgemeinen und der königlich preußischen Polizei im besonder« bei jedem an den Haaren herbeigezogenen Fall übermäßigen Schneid, übereiltes Vorgehen, mangelnden Respekt vor der staatsbürgerlichen Freiheit und unzureichendes psychologisches Feingefühl vorwarfen. Sie müssen verstummen angesichts des eklatanten Gegenbeweises, den Seine Hochgeboren Graf Pückler an Hochfeiner Person zu führen den Schergen der Gerechtigkeit soeben huldvollst ermöglichte. Er, der Herr Graf, sei „geflohen", hatte eine unwissende, feige Preßmeute geschrieben angesichts der so natürlichen Tatsache, daß ein Mann aus so edlem Geschlecht einfach in eine nette Sommerfrische reist, wenn er sich durch den Verhaftungsbefehl eines x-beliebigen Landgerichts angepöbelt fühlt. Man muß doch als staatserhaltender Mann den Stützen der Ordnung zu Hilfe kommen und-sie vor dem Verdacht bewahren, daß sie bisweilen Verbrecher laufen ließen, aber einen originellen Volksversammlungsredner ohne weiteres fingen. Das und nichts anderes war doch zweifellos der Sinn und Zweck des ganzen Manövers. Am Donnerstag vormittag der vergangenen Woche hatte das Glogauer Landgericht die sofortige Verhaftung des Grafen Pückler-Kl.-Tschirne beschlossen, der den gerichtlichen Vorladungen beharrlich nicht gefolgt war. Am gleichen Donnerstag vormittag schüttelte der Graf den Staub der Reichshauptstadt von seinen Füßen unter sluchtähnlichen Umständen. Als einstiger preußischer Referendar und mehrjähriger Amtsvorsteher kannte er sich wohl aus. Das Reiseziel war nicht etwa ein Punkt jenseits der großen Wassers oder die asylgewährende Schweiz,