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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1905-07-14 · 28 (14.7.1905) · p. Seite 387

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
28 (14.7.1905)
Date
1905-07-14
Page
Seite 387 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 28. Israelitische Wochrnschrlft. Gerte 387. Hälfte des 19. Jahrhunderts zur Wirklichkeit wurde. Nach Dieterich) gab es in Preußen Kinder im schulpflichtigen Alter im Jahre 1816 2 156 332, im Jahre 1846 3 120 712, d. h. einen Zuwachs von 44,73°/0, dagegen steigt die Zahl der schulbesuchenden von 1 167 350 aus 2 433 333, d. h. um l 08,45 °/0; daraus geht hervor, wie wenig noch im Jahre 1816 die allgemeine Schulpflicht durchgeführt war. Gleichzeitig nimmt auch sehr bedeutend die Sorgfalt für den öffentlichen Unterricht zu. Die Zahl der Schulen nämlich steigt in diesem Zeitraum von 20 345 auf 24 044, d. h. um 18,18O/o und die der Lehrer von 21 766 auf 30 519, d. h. um 40,31 °/0. Noch stärker treten diese Verhältnisse in Posen, der von Juden meistbevölkerten Provinz Preußens, hervor, wo auch an kultureller Hebung der Juden die meiste und schwierigste Arbeit zu leisten war. Dort wächst die Zahl der schulpflichtigen Kinder in diesen 36 Jahren von 181 469 auf 280 481, d. h. um 54,56o/o, dagegen die der schulbesuchenden von 31 109 auf 191 054 oder um 514,16%/ die der Schulen von 790 auf 1885 oder um 138,61 °/0 und die der Lehrer von 884 d auf 2834, d h. um 220,58%. In dieser Zeit ist der Ausgleich der Juden mit der modernen Kultur als völlig vollendet zu betrachten. Sogar in Posen nämlich, welches hinter den anderen preußischen Provinzen zurückblieb, beginnen die ersten Versuche der Einführung eines geordneten Schulwesens für die Juden schon in der Zeit 1793—1807 und alle Bemühungen auf diesem Gebiete sind mit der Verordnung über das Judenwesen im Großherzogtum Posen vom Jahre 1833 als erfolgreich abgeschlossen anzusehen. Die Kommission für die Iudenftage in ROM. Die Kommission für die Judenfrage hat nur eine Totgeburt zur Welt gebracht, nachdem sie monatelang über den bösen Punkt 7 des allerhöchsten Ukases vom 25. Dezember 1904 gebrütet hat. Bekanntlich verspricht dieser 7. Punkt den Fremdvölkern Rußlands Erleichterung ihrer Lage, und den Polen, besonders aber den Tataren, ist es bereits in gewissem Grade zugute gekommen. Nur die leidige Judenfrage wurde immer wieder hinausgeschoben, obgleich ihre Lösung vielleicht am dringendsten nötig war. Endlich, nach langem hoffnungsbangem Warten, erschien der „Auszug aus dem allerhöchst „bestätigten" Journal des Ministerkomitees", dem zufolge diese heikle Frage keineswegs gelöst, sondern bloß einer „besonderen Kommssion" überantwortet worden ist, der jedoch, im Gegensatz zu den immer zahlreicher werdenden übrigen Kommissionen, in denen die russische moribunde Bureaukratie vor ihrem seligen Ende noch einmal schwelgt, nur Sammlung und Vorbereitung von Material zur Aufgabe gemacht wird, auf Grund dessen die künftige Volksvertretung ihre Entscheidung über die Judenfrage treffen soll. Die Autokratie erklärt nämlich plötzlich, der Stütze der öffentlichen Meinung bei der Lösung der Judenfrage zu bedürfen. Der öffentlichen Meinung, die sie in allen andern Fragen einfach negiert, nicht gelten läßt. Im gestern veröffentlichten Auszug aus dem allerhöchst bestätigten Komiteejournal hält die Autokratie, logisch und genau genommen, sich die eigene Grabrede, denn sie gibt zu der „Stütze, der öffentlichen Meinung" zu bedürfen, um eine staatsbürgerliche Frage lösen zu können. 6) Mitteilungen des statist. Bureaus in Berlin, I. Band, 1848. Unbefangen betrachtet führt der „Auszug" etwa folgendes aus: Die Regierung wäscht sich die Hände. Sie wagt nicht ihrem Antisemitismus freien Lauf zu lassen. Ich möchte ganz besonders den vorsichtigen Ton des Auszuges hervorheben. Nicht einmal die übliche „politische Unzuveilässigkeit" der Juden ist hervorgeholt worden. Sie denke andererseits nicht daran, mit einem Federzuge die staatsbürgerliche Gleichberechtigung der Juden wiederherzustellen, denn, wie die Negierung im historischen Teil des Auszuges selbst zugibt, hat Katharina II. im Gesetz vom Jahre 1772 ausdrücklich festgestellt, daß die Juden —die Judenfrage war durch Eroberung von Juden bewohnter polnischer Provinzen zu einer aktuellen Staatsfrage geworden — in den russischen Untertanenverband, auf Grund von „gleichen Rechten" mit den andern Einwohnern ausgenommen wurden, und daß „ein jeder nach seinem Stande und Beruf, ohne Ansehen der Verschiedenheit des Gesetzes und Volkes, alle Vorteile und Rechte genießen solle. Die Regierung kann aber mit der „verwickelten Judenfrage" nicht fertig werden. Deshalb manövriert sie geschickt mit der Judenfrage zu einer der vielen Kommissionen hinüber, die natürlich noch unfruchtbarer bleiben muß, als es alle übrigen sind, denn sie hat nur die Aufgabe erhalten, das Material zu sichten und vorzubereiten. Die Entscheidung selbst soll der künftigen Volksvertretung zustehen, sagt die Regierung, und ist davon überzeugt, daß diese erste Versammlung gewählter Männer, die infolge eines hohen Vermögenszensus und anderer Wahlbeschränkungen kaum sehr progressiv gestimmt sein dürfte, eine für die Juden ungünstige Entscheidung treffen werde. Solche Perspektiven können die Juden natürlich in ihrer Forderung nach Gleichberechtigung nicht befriedigen. Der „Auszug" wird nicht weniger Protest finden, als jeder andere ähnliche Versuch der Regierung die Rechte der Juden zu schmälern. Die führenden Kreise Rußlands haben sich wiederholt in kategorischer Form für die Gleichberechtigung aller russischen Staatsbürger ausgesprochen, wie also die Entscheidung von wirklichen Volksvertretern lauten würde, unterliegt keinem Zweifel. Was jedoch die erste einberufene Versammlung gewählter Männer, die kaum jemand in Rußland befriedigen kann, für eine Meinung vertreten wird, ist für die Juden kaum wichtig, da es ihnen, nicht so sehr um die praktische, als um die ideale Seite der Frage zu tun ist. Dkl Aberglaube bei den Juden. (Unsere Hoffnung) Glaube und Aberglaube grenzen hart aneinander; wir sind gewöhnt, mit beiden Begriffen einen bestimmten Vorstellungsinhalt zu verbinden, ohne sie durch erschöpfende Definition scharf von einander zu scheiden. Die Ursache dieser schwierigen, ja unmöglichen Abgrenzung liegt in ihrer Relativität: was dem einen Ausdruck eines ehrlichen, frommen Glaubens ist, gilt dem anderen als leerer, lächerlicher und widersinniger Vorgang. Dunkle Mächte, die nach der Meinung abergläubischer Leute unabhängig vom Kausalitätsgesetze wirken, üben noch heute einen bedeutenden Einfluß auf die Phantasie des naiven Volkes aus; oft wird unverhofftes Glück oder erschütterndes Unglück einem unsichtbar waltenden Dämon zugeschrieben. Trotz wiffenschaftlicher Erfolge und trotz des Einblickes in den kausalen Zusammenhang der Naturerscheinungen wird man die Formen des Aberglaubens nicht als überwunden betrachten: sie leben trotz der erwähnten geistigen Fortschritte bei der

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