Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 25 (23.6.1905)
- Date
- 1905-06-23
- Page
- Seite 344 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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- Baku 1× ep/1000527
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Seite 344. Israelitische Wochenschrift. Nr. 26 völkerung spricht, kommt er zu dem nicht sehr verlockenden Resultat, daß im besten Falle 15 — 20 000 Landbauern und 1000 Hirtenfamilien dort Platz hätten. Gegenüber den Angaben der beiden andern Experten sind selbst diese kleinen Zahlen zweifellos sehr übertrieben, und auch wenn sie vollständig zutreffend wären, müßte man sagen, daß angesichts der Millionen Juden, die in Rußland allein der Erlösung harren, die ostafrikanische Aktion kein Jota an der Judennot ändern würde. Es ist daher begreiflich, daß die zionistische Parteileitung ihre Autorität um eine verlorene Sache nicht aufs Spiel setzen will, denn soviele Juden wie in Ostafrika könnten jederzeit im weit besseren Klima Argentiniens und Südamerikas angesiedelt werden — nur unter bedeutend geringeren Unkosten. Nachdem die Zionisten das Projekt abgelehnt haben, wird, es Aufgabe der Jewisch Colonisation Association sein, sich zu entscheiden, ob sie nach dem Vorschlag von Gibbons eine Probekolonisation in Britisch Ostafrika vornehmen soll. Hoffentlich hören wir recht bald, zu welchem Entschluß diese reiche jüdische Gesellschaft gekommen ist. Nur möchten wir ihr, die sonst so außerordentlich vorsichtig ist, diesmal doppelte Vorsicht empfehlen. Unfähigkeit oder Unlust? (Brief aus Rußland.) Manche Prinzipien sind in letzter Zeit bei uns in Rußland verkündet worden. Einige beginnt man, wie es scheint, in Taten umzusetzen. Nur eines hat man noch nicht Wirklichkeit werden lassen, das wichtigste von ihnen, das Prinzip der Gesetzlichkeit und der gesetzmäßigen Verantwortlichkeit von Amtspersonen, obgleich sowohl das Manifest vom 26. Februar (11. März) 1903, als auch der Allerhöchste Ukas vom 12. (25.) Dezember 1904, dies Prinzip verkünden. Und doch ist ohne dieses Prinzip, was auch alles zur Befreiung der einzelnen Persönlichkeit, des Wortes und der Presse getan werden möge, tot; ohne dies Prinzip sind alle Reformen — leerer Schall. Die Gleichheir Aller vor dem Gesetz ist immer als einer der Pfeiler jedes kulturellen Staatslebens anerkannt worden, auf das natürlich auch Rußland prätendiert und immer prätendiert hat. Die Glaubensduldung ist von jeher in unseren Grundgesetzen, die auch den Erlaß der Gesetze in Erwägung ziehen, sichergestellt worden. Und dennoch gibt es und hat es bei uns nie Gleichheit gegeben, und wie es trotz der Grundgesetze um die Glaubensduldung steht, zeigt der Allerhöchste Ukas vom 17. (30.) April 1905. Man kann sich unschwer vorstellen, wie es trotz des Ukases vom i 7. (30.) April, der ja nicht über größere Kraft verfügt, als die Grundgesetze, in Zukunft um sie bestellt sein wird. Kein einziges Prinzip, wie feierlich es auch verkündet werde, ist sichergestellt, wenn es nicht irgend eine Garantie dafür gibt, daß Uebertretung des Gesetzes, Willkür und Handlungen, die sich strikte dem Gesetz entgegenstellen, verübt von solchen Personen, die das Gesetz in Anwendung bringen sollen, gesetzmäßige Verantwortlichkeit nach sich ziehen. Sind wir, was die Verwirklichung der Gesetzlichkeit der Handlungen von seiten der machthabenden Organe anbetrifft, vorwärts gekommen? Mehr als zwei Jahre sind verflossen, seit das Manifest vom 26. Februar (11. März) 1903 erschien, aber noch ist nicht ein einziger von denjenigen, die vorher oder nachher ihre Machtbefugnisse überschritten haben, zu gesetzmäßiger Verantwortung gezogen worden! Und doch sind in den letzten Monaten, wo die Presse etwas freier aufatmen konnte, eine ganze Reihe von Fällen an die Oeffentlichkeit gedrungen, die genügend Grund zum Einschreiten geboten hätten. Weder die Behörden von Kursk, noch die von Pskow, noch die von Baku, noch Hunderte andere sind bis jetzt zur Verantwortung gezogen worden. Die, welchen es obliegt, Verantwortung zu heischen — verharren in Untätigkeit. Ein eklatantes Beispiel bietet der durch die Presse gegangene Fall des Mohilewer Arztes Lurje, der seinerzeit die Verbrechen der Administrativbehörden von Mohilew bei den antisemitischen Exzessen im Oktober 1904 in einem offiziellen Schriftstück zur Anzeige brachte, und der noch kürzlich beim Ministerium des Innern vergebens darum nachsuchte, man möge ihn wegen verleumderischer Anzeige zur Verantwortung ziehen, wenn die Untersuchung ergeben sollte, daß die Administration keine Schuld trüge. Die gesetzlosen Handlungen der Administration und aller anderen Vertreter der Bureaukratie sind bei uns epidemisch. Die Mikrobe der Gesetzlosigkeit beginnt sich schnell über ganz Rußland zu verbreiten. Sie hat sich auch ein eigenes Nest gebaut. Dies Nest ist die unglückselige „Judenfrage." Hier wird diese Mikrobe nicht nur in ungeheurer Menge, sondern auch in ungeheurer Größe gezüchtet. Hier zeigt sich die Gesetzlosigkeit in ihrer ganzen widerlichen Nacktheit, kann sie doch mit einer sögenannten öffentlichen Meinung rechnen, die von der Bureaukratie und dienstbereiten Preßorganen, nach den berüchtigten Mustern der „Nowoje Wremja" und den bessarabischen Blättern, rechnen. Auf diesem Gebiet der Gesetzlosigkeit haben wir in den letzten Jahren bedeutende Fortschritte gemacht. Als nach dem Kischinewer Blutbad in der „Times" der Text der Zukulärdepesche an die Gouverneure erschien, der deutlich erkennen ließ, daß Judenhetzen in das Gebiet der Maßnahmen zur Besänftigung der allgemeinen Gärung gehören, beeilte sich Plehwe die Existenz eines solchen Zirkulärs offiziell zu dementieren, und der Korrespondent der „Times", der in Verdacht stand, seinem Blatt den Text jener Depesche geliefert zu haben, wurde des Landes verwiesen. Die Prozesse in Kischinew und Hömel haben viele davon überzeugt, daß die Möglichkeit eines solchen Zirkulärs nicht ausgeschlossen ist. Ob es nun existiert hat oder nicht, jedenfalls hielt es selbst ein Plehwe für nötig, die Meinung, Judenhetzen gehörten in das Gebiet bureaukratischer Maßnahmen, zu widerlegen. In der Mitteilung der Regierung über die Umstände, die den antisemitischen Exzessen in Schitomir vorausgegangen sind, j („Regierungs-Anzeiger" vom 29. April (12. Mai) 1905), % werden Fälle von Zusammenstößen einzelner Juden mit einzelnen Christen beschrieben und der Gedanke wird geweckt, als gäben solche einzelnen Fälle den Grund zu den antisemitischen Exzessen ab. „Die oben beschriebene herausfordernde Haltung eines Teils der jüdischen Bevölkerung, der von revolutionärer Propaganda beeinflußt ist," heißt es in der Mitteilung der Regierung, „hindert nicht nur sehr wesentlich die von seiten der Administration ergriffenen Maßnahmen, um Zusammenstößen zwischen der christlichen und der jüdischen Bevölkerung vorzubeugen, sondern ist auch dazu angetan, solche Zusammenstöße hervorzurufen ..." Das Ministerium des Innern gibt also zu, daß unsere Administrativbehörden bei der Erfüllung ihrer Obliegenheit, die Ordnung aufrecht zu erhalten und die öffentliche und persönliche Sicherheit zu schützen, in der Haltung derjenigen auf Widerstand stoßen, die von der revolutionären Propaganda beeinslußt sind. Das Ministerium gibt ferner zu, daß diese Haltung, der Anwesenheit der Administrativbehörden ungeachtet, Bürgerkämpfe entfesseln könne. Die Behörden werden für völlig ohnmächtig erklärt, indes bleibt als einziges Mittel, um Leben und Gut der Bevölkerung zu schützen.