Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 24 (16.6.1905)
- Date
- 1905-06-16
- Page
- Seite 331 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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’Jir. 24. JSraetttische Wochenschrift. Serte 331. verpflichtet sind, die dadurch entstandenen Gegensätze auszugleichen Durch ein gemeinsames Wirken werde der eine Stand bald den anderen schätzen lernen. Geheimrat Cohen wünscht eine akademische Bildung möglichst auch für einen Teil der Elementarlehrer; dann könne er in kleinen Gemeinden den Rabbiner ersetzen in seiner pädagogischen Tätigkeit, wenn auch nicht in seiner theologischen, und rituellen, für diesen Zweig sei die Einrichtung von Bezirksrabbinaten erforderlich. Senator Fischer-Hannover empfiehlt den Antrag des Referenten Blaschke, aber mit Hinzuziehung der staatlichen Organe, denn so habe sich die Einrichtung der Bezirksrabbinate in dem ehemaligen Königreich Hannover aufs beste bewährt. Ein Antrag Burgheim-Minden, die Bezirksrabbinate nicht zu empfehlen, wird fast einstimmig abgelehnt. Dagegen wird der Antrag Blaschke, aber ohne das Amendement Fischer angenommen. "Ferner werden angenommen: Die Resolution Krön er: „Die Einrichtung von Bezirksrabbinaten, sodaß jede Gemeinde in zweckmä-ßiger Weise einem Rabbinate angeschlossen ist, ist nicht nur wünschenswert, sondern erforderlich." Weiter eine Resolution Hirsch-Halberstadt: „Der Gemeindetag empfiehlt nachdrücklich den Provinzialverbänden und Großgemeinden dahin zu wirken, daß jede rabbinerlose Gemeinde sich der nächstgelegenen Großgemeinde anschließe, damit mit Hilfe des Rabbiners, event. unter Mitwirkung des Vorstandes der Großgemeinde die rituellen Einrichtungen gepflegt und überwacht werden. Ferner soll der Rabbiner auch mit dem Lehrer beraten, neben der Pflege der Seelsorge auch für den Religionsunterricht sorgen und sich durch sporadische Inspektionen von den Erfolgen überzeugen." Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung, der den ganzen Vormittag ausgefüllt hatte, erledigt, und es kamen nunmehr die vom gestrigen Tage zurückgestellten Anträge zur Abstimmung. Angenommen wurden folgende Sätze des Herrn Kirchenrats Kroner: 1. Der zehnte Gemeindetag des D. I. G. B. erklärt: Es ist für die paritätische und zweckmäßige Behandlung und Erziehung der israelitischen Schuljugend erforderlich, daß an allen Schulanstalten des Staates wie der Städte, an denen die Mindestzahl von zehn israelitischen Schülern vorhanden ist, ein geordneter israelitischer Religionsunterricht erteilt werde; 2. daß im Aufträge der Regierung durch geeignete Fachmänner dieser Religionsunterricht beaufsichtigt werde. Die ebenfalls von gestern zuruckgestellte Resolution Cohen- Seligmann: Der X. Deutsch-Israelitische Gemeindetag erklärt es für wünschenswert, daß der Ausschuß des D-J. G -B. seiu Augenmerk auf die Ausbildung akademisch-theologisch gebildeter Männer richtet, die, mit der Befähigung zum Rabbinat, vorwiegend zum Religionsunterricht an "höheren Lehranstalten verwendet werden, fand die allgemeine Zustimmung der Versammlung. Nach einer halbstündigen Frühstückspause begann Amtsgerichtsrat Lebh-Beuthen mit seinem Referat über die religiöse Fürsorge für jüdische Strafgefangene. Redner führte aus, daß die Fürsorge durch die seit 1897 stattfindende Dezentralisation der jüdischen Strafgefangenen ganz bedeutend erschwert werde Die Fürsorge müsse aber eine der Hauptaufgaben unserer Geistlichen bilden, um die Strafgefangenen nach Verbüßung ihrer Strafzeit wieder zum Eintritt in die Gesellschaft zu befähigen Als Mittel der Fürsorge für die Strafgefangenen empfiehlt Referent vor allem geistlichen Zuspruch, ferner gemeinsamen Gottesdienst, wozu besondere zweckdienliche Gebete auszuwählen seien (ganz besonders eigneten sich hierfür das Kaddisch und Hazur Tomid), Gewährung ritueller Kost, zum mindesten an den Peßachtagen, obwohl das Gebot für diese Festtage nicht etwas strenger zu nehmen sei als im allgemeinen, aber die Behörde erlaube einstweilen nicht mehr. Ein weiteres Mittel liege in einer kleinen Bücherei, die leicht aus Gemeinde- oder Privatmitteln zu beschaffen sein wird. Referent stellt zusammenfassend folgende Anträge: 1) Es ist die Pflicht einer jeden Synagogengemeinde, in deren Bezirk eine Strafanstalt, ein Zentralgefängnis, ein Arbeitshaus, Erziehungs- oder Besserungsanstalt sich befindet, die religiöse Fürsorge für die in diesen Anstalten befindlichen jüdischen Häftlinge zu übernehmen. 2) Im Verwaltungswege ist anzustreben, daß die Leiter und Vorsteher der erwähnten Strafanstalten von der Internierung eines Juden znm Zwecke der Ausübung der religiösen Fürsorge Mitteilung machen. 3) Im Bundesrat und Reichstag bei der bevorstehenden Beratung des Strafvollzuggesetzes durch Eingaben und Denkschriften dahin zu wirken, daß die religiöse Fürsorge der jüdischen Gefangenen unter Berücksichtigung der Religionsgesetze der Juden ebenso wie bei den Katholiken und Protestanten stattfinde. In der Diskussion teilt Philippson-Berlin mit, daß ihm von Geheimrat Krohne die Zentralisation der jüdischen Strafgefangenen wieder versprochen worden sei. Hauptsächlich komme es auch bei dieser Frage auf den finanziellen Gesichtspunkt an, und man müsse zu erreichen suchen, daß der Staat die Kosten der Fürsorge ganz oder teilweise auf sich nehme. Er beantrage, daß da, wo ein jüdischer Gefängnisseelsorger vom Staate gar nicht oder nicht nicht hinreichend entlohnt wird, die Heimatsgemeinde, oder, wenn sie dazu nicht imstande ist, der D.-J. G -B. ergänzend eintritt. — Herr Rabbiner Dr. Doktor-Bruchsal berichtet von seinen Erfahrungen als Zuchthausgeistlicher. Er beklagt den Mangel eines entsprechenden Gebetbuches sowie das Fehlen geeigneter religiöser Lektüre, insbesondere für jugendliche Gefangene. Herr Dr. Bogelstein Stettin glaubt, daß der Staat gern die Kosten der Herstellung eines Gebetbuches für Strafgefangene auf sich nehmen wird, wie er auch die Kosten des Militärgebetbuches tragen wolle. Kroner- Stuttgart betont die staatliche Unterstützungspflicht, Scharfer Berlin empfiehlt die Einsetzung von Fürsorge-Kommissionen bei den einzelnen Gemeinden für die entlassenen Sträflinge wie sie in Berlin und Köln mit Erfolg wirken. Nachdem Amtsgerichtsrat Levh in seinem Schlußwort nochmals alle behandelten Punkte zusammengefaßt hatte, brachte der Vorsitzende die drei Resolutionen Levy und "die Resolution Philippson zur Abstimmung. Alle vier Vorschläge wurden einstimmig angenommen. In Anbetracht der vorgeschrittenen Zeit verzichtete Herr Professor Dr. Philippson - Berlin auf seine Referate zu Punkt 3: Gründung eines Gesamtarchivs der deutschen Juden, Punkt 9) Zusammenschluß jüdischer Handwerkervereine und Punkt 11) über die Verwendung der Zunzstiftung des D.-J. G.-B. Nachdem eine Satzungsänderung rein formaler Natur bewilligt war, ergriff Herr Dr. Reumann - Berlin das Wort zu seinem Vortrage über die Fürsorge für geistesschwache Kinder. Redner setzte auseinander, daß auch diese Fürsorge zu den sozialen Aufgaben des D.-J. G.-B. gehöre. Er wies an der Hand statistischen Material nach, daß der Anteil der Juden an den geistig Erkrankten viel höher sei, als es ihrem prozentualen Verhältnis zur Gesamtbevölkerung zukomme. Die Gründe dafür liegen hauptsächlich in dem vielleicht überschätzten Nachteil der Verwandtschastsehen, - ferner in der größeren Pflege schwacher Kinder bei den Juden, die ein frühzeitiges Ausscheidon durch den Tod verhindert und drittens und ganz besonders in der starken geistigen Inanspruchnahme und dem Aufenthalt in den Städten. Diese Tatsachen weisen uns sehr nachdrücklich aus Bodenkultur und Handwerk hin. Auch sei durchaus davon abzuraten, daß gerade weniger I gut begabte jüdische Knaben sich einem gelehrten Berufe widmen, wodurch nur das geistige Proletariat vermehrt werde. Mit gewisser Befriedigung könne man konstatieren, daß das delirium potatorum nur in ganz geringem Maße bei jüdischen Kranken als Ursache von Geisteskrankheit festzustellen sei. Aber aus der großen Anzahl jüdischer Geisteskranken ergebe sich die Notwendigkeit, der Frage der Errichtung einer Heilanstalt für speziell jüdische Geisteskranke und ganz besonders für geistesschwache Kinder näher zu treten. Eine große Anzahl von Gesuchen um Aufnahme von Kindern in eine jüdische Heilanstalt, die dem D-J. G>B. zugegangen sind, habe man abschlägig bescheiden müssen, weil eben eine derartige Anstalt noch nicht existiert. Eine solche müßte in der Nähe einer Großstadt angelegt werden, einmal, damit die Versorgung mit ritueller Kost erleichtert ist, und dann, um die Gelegenheit zur Gartenarbeit zu geben. Mittel zur Errichtung der Anstalt müßten von Privaten gegeben werden, und Redner schließt mit einem diesbezüglichen Appell an die Zuhörer. Der letzte Punkt der Tagesordnung, die Wahlen, ist schnell erledigt, indem auf den Antrag des Herrn Rabbiner Dr. Lazarus- Frankfurt die bisherigen Mitglieder des Ausschusses ebenso wie die Revisoren insgesamt durch Akklamation wiedergewählt werden. Herr Professor Dr. Philippson-Berlin erklärt nunmehr noch, da er, wie erwähnt, auf fcui Referat verzichtet hatte, mit kurzen Worten Zweck und Bedeutung emes Gesamlarchlves der deutich n Juden. Das Gesamtarchiv soll diejenigen Akten und Dokumente der jüdische» Gemeinden, die für die laufenden Geschäfte nicht mehr von Belang sind, sammeln, um sie als Unterlagen für geschichtliche, juristische u. a. Forschungen zu benutzen. Die ein-