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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1905-06-16 · 24 (16.6.1905) · p. Seite 329

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
24 (16.6.1905)
Date
1905-06-16
Page
Seite 329 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 24. Israelitische Wochenschrift. Seite 329. die die Herren nach Frankfurt eingeladen hat, sich an den Hausverwaitungsausschuß der Frankfurt-Loge gewandt und diesen gebeten hat, ihr unsere Lokalitäten zu diesem Zweck zu überlassen, war es uns eine ganz besonders freudige Genugtuung, daß wir angegangen wurden. Ihnen unsere schönen Räume zur Verfügung zu stellen. Meine sehr verehrten Herren! Wenn Ihre Tagung, die wir morgen beginnen werden, einen Erfolg haben wird, wenn Sie erreichen, was Sie anstreben, dann wird die Frankfurt-Loge stolz darauf sein, auch etwas zu diesen Erfolgen beigetragen zu haben. Ich möchte Ihnen in kurzen Worten noch eine kleine Mitteilung darüber machen, in welcher Weise in diesem Jahre die Tagung vor sich gehen soll. Wir werden morgen um 10 Uhr beginnen und ununterbrochen bis 4 Uhr verhandeln. Um 6'/2 Uhr wird dann das Festmahl beginnen, das der Vorstand ter israelitischen Gemeinde hier in Frankfurt in munisizeuter Weise den Mitgliedern des D -I G -B angeboten hat. Am Dienstag werden wir wiederum um 10 Uhr ansangen, um die Verhandlungen zu Ende zu führen, und ich hoffe und wünsche, daß alle die Wünsche in Erfüllung gehen, die wir auf den zehnten deutsch-israelitischen Gemeindetag gesetzt haben." Herr Pros. Dr. M. Philippson-Berlin dankte im Namen des D -I. G.-B. für die freundlichen Begrüßungsworte und machte verschiedene Vorschläge zur Ausgestaltung der Tagesordnung für die beiden Verhandlungstage, die den Beifall der Anwesenden fanden. Es wurde u. a. beschlossen, den Beginn der Dienstagsitzung auf 9 Uhr sestzusetzen Gegen '/^lO Uhr schloß der Vorsitzende, Herr Prof. Philippson, die Versammlung; die gemütlichen Räume der Loge hielten aber die Teilnehmer noch einige schöne Stunden zusammen, die die aus allen Gauen des deutschen Vaterlandes herbeigeeilten Mitglieder des D.-J. G -B. auch persönlich einander näher brachten. Am Montag den 12 Juni wurden die Verhandlungen um IG1/* Uhr durch Herrn Prof. Tr. M. Philippson-Berlin, den geschästssührenden Vorsitzenden des D.-J. G -B. eröffnet. Aus die Verlesung des Berichtes, der in der letzten Nummer der Mitteilungen erschienen war, wurde verzichtet und derselbe in dieser Fassung genehmigt. Es folgte nun die Wahl des Bureaus. Zu Vorsitzenden wurden Herr R -A. Dr. Blau-Frankfurt, der erste Vorsteher der hiesigen Gemeinde, Herr Stadtverordneter Louis Sachs-Berlin und als Vertreter des orthodoxen Judentums Herr Benjamin Hirsch-Halberstadt gewählt; zu Schriftführern bestellte die Versammlung die Herren Justizrat Tr. Baer-Franksurt, Rabbiner Tr. Toctor-Bruchsal und Rabbiner Tr. LazaruS-Frankfurt Vor Eintritt in die Tagesordnung ergriff Herr Direktor Tr. Adler-Frankfurt das Wort, um zu Beginn der offiziellen Tagung alle Mitglieder und Gäste im Namen der Frankfurt- Loge herzlichst willkommen zu heißen. Der Vorsitzende erteilte alsdann Herrn Geheimrat Pros. Tr. Rosin-Freiburg das Wort zu seinem Referat über seine Arbeit betr. die Rechtsstellung der jüdischen Gemeinden in Preußen. Vier Probleme sind es, so führte der Redner aus. deren Lösungen uns zu beschäftigen haben. Es ist erstens die Herstellung der Orgauisationsformen, zweitens die Bestimmung des Einflusses des geistlichen und des Laien- Elements bei diesen Organisationsformen, drittens die Feststellung des Verhältn.sses der Staatsgewalt zu den Organisatronsformen und eridlich viertens die Feststellung der Rechte der Minorität innerhalb der Gesamtorganrsalion Bei der Organisation der preußischen Juden handelt es sich um die Ordnung von Verhältnissen, die in Süddeutschland größtenteils bereits eine befriedigende Regelung gefunden haben Redner empfiehlt daher, wenigstens in 'den Grundzügen speziell die Organisation der Juden in Baden auch für Preußen zu erstreben. Die unterste Stufe in der Organisation wird nach wie vor die Gemeinde bilden. Diese können nun in Preußen nicht, wie in den kleineren süddeutschen Ländern, unmittelbar zu dem Staatsverbande zusammengeschlossen werden, sondern es empfiehlt sich, sie zunächst Provinzialverbänden einzugliedern und zwar derart, daß die einzelne Gemeinde erst durch Vermittlung des Provinzialverbandes dem Landesverbände angehört. Selbstredend hat die Einteilung in Provinzialverbände auf die Dichtigkeit der Bevölkerung Rücksicht zu nehmen, so daß schwach bevölkerte Provinzen sich zu einem Verband zusammenzuschließen haben, ebenso wie die kleinen Gemeinden zur befriedigenden Erfüllung ihrer Pflichten einer Zusammenlegung bedürfen. Andererseits können auch an eineH»d,L)rte mehrere Gemeinden, speziell solche verschiedener religiöser Richtung nebeneinander bestehen, sofern die Interessen der Gesamtheit darunter nicht zu leiden haben Auf jeder der drei Organisationsstufen: Gemeinde, Provinzialverband, Landesverband sollen sich zwei Organe gegenüberstehen: das repräsentative, der Vertreterkörper, und exekutive, der Verwaltungsrat. Die zweite Frage ist nun die: Wie sind in diesen Organisationsformen die geistlichen und weltlichen Kräfte zu verteilen? Redner empfiehlt die Lösung, daß der Rabbiner bei Beratung religiöser Angelegenheiten mit beschließender Stimme hinzuzuziehen ist; wird gegen ihn beschlossen, so daß er das Religionsgesetz verletzt laubt, so steht ihm der Weg des Rekurses an die höhere Beörde zu. Die Geistlichen sollen in der Regel in den Verwaltungsräten jeder Stufe zu etwa 1/3, in den Synoden zu etwa V4 bis Vs vertreten sein. Es wird angemessen sein, in dem Synagogenrat einem Juristen den Vorsitz einzuräumen. Durch eine derartige Organisation würde zweifellos die Macht der jüdischen Religionsgemeinschaften außerordentlich gestärkt werden, und der Staat müßte demgemäß verlangen, daß ihm einige Zugeständnisse in bezug auf die Unabhängigkeit der Organisation gemacht werden. Auch hier können die badischen Einrichtungen bis zu einem gewissen Grade als maßgebend hingestellt werden. Der Staat wird nicht nur sich ein Genehmigungsrecht für die Beschlüsse Vorbehalten, er wird auch eine dauernde Aufsicht für sie in Anspruch nehmen. Es geschieht das am besten in der Weise, daß dasjenige Mitglied der betr. Staatsbehörde, das sich mit den Angelegenheiten der Juden in dem fraglichen Verwaltungsbezirk beschäftigt, dem Provinzialbezw. Landessynagogenrat als stimmberechtigtes Mitglied beigegeben wird. Die Befugnis dieses staatlichen Kommissars darf indessen nicht, wie nach badischen Recht, so weit gehen, daß der Kommissar eventl. gegen den Beschluß des Synagogenrates seinen Vorschlag zur Ausführung bringen kann. In dieser Mittätigkeit wird sich dem staatlichen Kommiffarius auch zeigen, daß die Interessen der jüdischen Religionsgemeinschaften den staatlichen Interessen nicht nur nicht entgegenstehen, sondern Hand in Hand mit ihnen gehen. Die Ernennung der jüdischen Mitglieder des Synagogennrtes soll dem Landesherrn Vorbehalten sein, doch sollen nur von dem Synagogenrat vorgeschlagene Kandidaten ernannt werden können. Was nun das vierte Problem betrifft, so führte Redner aus, daß bei religiösen Fragen am allerwenigsten die Minorität unberücksichtigt bleiben dürfe. Er schlägt daher das System der Proportionalwahlen für die Vertretungs- und Verwaltungsorgane vor. Auf diese Weise wäre ein gedeihliches Zusammenarbeiten aller Richtungen innerhalb der Gemeinden und der Verbände gewährleistet. Mit lebhaftem, anhaltenden Beifall dankte die Versammlung für die geistvollen und klaren Ausführungen. Mit Rücksicht darauf, daß der Bericht ein vorläufiger war, wurde eine Diskussion nicht eröffnet. Nach Fertigstellung des Entwurfes wird derselbe mit ausführlicher Begründung der Oeffentlichkeit zur Kritik übergeben werden. Herr Benjamin Hirsch-Halberstadt nahm Veranlassung, das vollkommene Einverständnis auch der orthodoxen Judenheit mit dem vorgeschlagenen Organisationsplan zu erklären. Nach der Verlesung des Begrüßungsschreibens des Herrn Geh. Hofrars Josephthal-München begann die Beratung über den zweiten Punkt der Tagesordnung „Propaganda", wozu der Syndikus der Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin, Herr Tr. Apt, das Referat übernommen hatte Der Redner führie aus, daß die Beiträge der Gemeinden infolge des Beschlusses des letzten Gemeindetages, sie tunlichst um 1 pCt. zu erhöhen, zwar gestiegen seien, aber den Berrag des Voranschlages bei weitem nicht erreicht hätten. Dies rührt daher, daß die Gemeindemitglieder durch die Zahlung des Beitrags seitens der Gemeinde ihre Pflicht dem D -I. G.-B. gegenüber erfüllt zu haben glauben Aber diese Beiträge reichen nicht aus; vielmehr müßten auch die privaten Mittel der einzelnen für die Zwecke des Gemeindebundes herangezogen werden. Redner schloß daher mit einem Appell an die oft bewährle Opferfreudigkeit unserer Glaubensgenossen und forderte zur Werbung von persönlichen Mitgliedern des D -I. G -B. auf. Apsel-Köln erblickt den Grund der geringen Mitgliederzahl in dem verhältnismäßig hohen Beitrag von 10 M. und beantragt dessen Herabsetzung auf 5 M. Philippson-Berlin weist darauf hin, daß es ja keinem verwehrt sei, dem Gemeindebund einen kleineren Beitrag zukommen zu lassen, wenngleich er alsdann nicht die Mitgliederrechte genieße, immerhin aber diene er dadurch den großen Zielen des D -I. G -B. Der nächste Punkt der Tagesordnung. „Religionsunterricht und die damit zusammenhängenden Fragen", worüber Herr Prof. Dr. Blnschkc-Berliu referierte, rief eine lebhafte Debatte hervor.

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