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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1905-01-01 · No. 10. (1905) · p. Seite 39

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
29 (1905)
Issue
No. 10. (1905)
Date
1905-01-01
Page
Seite 39 (sequence 3)
Language
German
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Litteraturbericht ßecensidnen. Dr. E. Bisch off. Der Koran. Auch unter dem Titel: Morgenländische Bücherei 4. VIII, 120 Seiten, Leipzig, Grieben, 2,60 Mk. (Schluß.) Mohämmeds Verbal׳ nis zur Synagoge und Kirche ist von Bischoff eingehend dargelegt worden. Und zwar sprechen bei ihm die Quellen, nicht er selbst. Das ist in unserer redensartenreichen Zeit ein Vorzug. Ob er das raohammedanische Ehegesetz mit Recht bezüglich der Prauenrechte über das talmudische erhebt? Wo man eine Frau einsperreD, ja, schlagen darf, um sie zu bessern — wo sie sich eine Ab* Sperrung gefallen lassen muß, wie bei Mohammed; wo sie vorzugsweise der Liebe, d. h. dem körperlichen Triebe dient, da darf der Koran sich nicht im geringsten׳ mit dem jüdischen Ehegesetze messen. Die jüdische Ehefrau ist nach den talmu* dischen Quellen die mittätige Lebensgenossin, die Arbeitsefährtin des Mannes — sie konnte nie zu einer Puppe es Harem herabsinken. Im übrigen erkennen wir hier, daß Bischoff die Halacha äüch (wie die Haggada) als Kenner zu benutzen weiß. Es waren, wie wir erfahren haben, besondere Umstände, die ihn gegen seinen Willen dazu gezwungen haben, schon abgefaßte halächische Abschnitte aüs seinem ״Talmudkatechismus“ fortzülassen. Hoffen wir, daß er seinen Vorsatz, mit denselben in einer besonderen Schrift heränzutreten, ausführen wird. Üeber das Verhältnis des Korän zur Halacha ist nach Beiger von Hirschfel• I (jetzt in England) u. A> durchaus wertvolles und an Umfang nicht Geringes ans Licht gefördert worden. Und was die Midraschim anbelangt, so hat Barth in der Festschrift zu Ehren Berliners, wie er einst mit Makkoth die Uebersetzungen der maimunischen Mischnaerklärung an* geregt, neuerdings auch an einzelnen Beispielen zum ersten Male gezeigt, daß der Koran an solchen Bestandteilen nicht arm ist. Wir sehen den weiteren Arbeiten Bischoffs auf den bezeichneten Gebieten gern entgegen. Machen wir uns frei, um das Beste, was wir wissen, auszusprechen — das ist für Männer, wie Bischoff, Lebensbedingung. Um sie zu ermutigen, muß man ihre Bücher kaufen. Darunter auch besonders den vorliegenden ״Koran.“ Dr. Siegmund Hanover. Das Festgesetz der Samaritaner nach Ibrahim ben Jakub. Edition und Uebersetzung seines Kommentars zu Lev. 23 nebst Einleitung und Anmerkungen. Berlin, Nathansen & Lamm. 1904. 73 und XVIII S. Wenn der Herausgeber die Reste des samaritanischen Schrifttums gering an Umfang nennt, so ist der Umfang dessen, was man allgemein von den Samaritanern weiß, gewiß noch geringer. Jeder Versuch, diese dem Aussterben geweihte Gemeinde uns geistig näher zu bringen, ist freudig zu begrüßen; um so mehr, wenn es nicht etwa nur hagadische Stücke sind, die uns vor’s Auge treten, sondern, wenn man, wie Hanover es tut, an die Halacha herangeht, die einen Vergleich mit der talmudischen geradezu herbeizwingt. Im Gegensatz zu Klumel, der Ibrahim ben Jakub in’s 15. Jahrhundert versetzen will, weist ihm Hanover in einleuchtender Weise das 16. Jahrhundert an. Aus seiner Thoraerklärung wählt Verfasser die Darlegungen zu Lev. 23. Das ist eine glückliche Wahl, insofern dieser Abschnitt halachisch sehr vielseitig ist. Hanover bietet den arabischen Text mit Uebersetzung. Vorausgeht eine sehr eingehende Einleitung, die dem Leser mit dankenswerter Klarheit Aufklärungen über die wichtigsten Punkte bietet. Aus Ibrahim’s Werk lernen wir eine Anzahl samaritanischer Schriftsteller kennen, so den Erklärer und Dichter Marka, so Munarjya und As Suri, welche Streitschriften gegen die Juden verfaßt haben; Jussuf Askari, den Sammler samaritanischer Minhagim. Ibrahim hat nicht lauter altsamaritanische Ansichten angeführt, sondern zeigt aüch sadduzäische und karaitische, ja, selbst rabbihische Einflüsse, Das Pesachopfer wird nach ibrahim vor dem Dunkelwerden geschlachtet werden; hierin sieht Hanover den Einfluss von □בין העיבו nach rabbinischer Auffassung. Darf es aber, wie bei den Rabbinen, bei den Sadduzäern gleich nach Beginn der siebenten Tagesstunde angebracht werden? Sollte das ב,| העירב׳ם von dem Samaritatier nicht einfach wörtlich genommen werden? Das Verbot, am Sabbat das Pesach zu schlachten, mögen die Karaiten den Samaritanern entnommen haben, die es aus Gegensatz zu den rabbinischen Juden so hielten. Zeigt aber nicht der Streit zu Hilleis Zeiten, daß in den Tagen des Bathyrahauses die Erlaubnis, das Pesach am Sabbat zu zu schlachten, noch nicht feststand? Das Omer wird wie bei den Karäen und Sadduzäern auf den Sonntag im Pesachfeste gelegt. Soll nicht auch hier der Samaritanismus für die Sadduzäer vorbildlich gewesen sein? Mit Recht hat Hanover aus Ibrahims und Abu Saids גמר Ihr das hebräische עסך keine Folgeruug auf einen Gegensatz zwischen Samaritanern und Rabbinen, da auch die Mischna den Grundbegriff der Garbe für עמך zeigt, nicht den des Maaßes. Das Omer darf nach Ibrahim überall gebracht werden, nach wörtlicher Deutung des בכל מושבותיכם• Daß das Posaunenblasen am Rosch Haschana von den Samaritanern als Hinweis auf den Versöbnungstag gedeutet wird, bedarf meines Erachtens nach keineswegs der rabbinischen Vorlage. Die Tekiot am Rosch Haschana sind älter, als die talmudischen Erörterungen, die aus dem Jobelgebot oder dem Psalmvers תקעו בחדש שלפר diese Satzung belegen. Was wir in Phi’o de septennario 8 (acpoo */.«'3 ׳aX־r:r(־(cyv ixu^o; tpo<;cqopsu3TG!׳. etc.) finden, das ist uraltes Eigentum aller Thorabekenner. Daß die Samaritaner ihre Hütte mit den vier Pflanzenarten unseres Lulab decken, wird eine ebenso alte Sitte sein, die von den Sadduzäern aus Gegensatz zu den Pharisäern übernommen wurde. (S. Suca 12a). So wenig es ausgeschlossen ist, daß die Samaritaner auch rabbinische Bestandteile aufgenommen haben, so schwer ist jedoch der Nachweis. Bedenke man, daß die Karaiten die mischnische Monatsheiligung nach der Zeugenvernehmung eingefübrt haben, trotzdem diescdbe doch rabbinisch gefolgert, also ein Teil der mündlichen Lehre ist — und zwar geschah dies wohl, um einen Gegensatz zu dem rabbinisch festgelegten Kalender zu schaffen. Die Art der Herleitung aus Schrift- Worten, welche die Karaiten anzuwenden schließlich gezwungen waren, stammt auch aus dem Rabbinismus. Waren die Karaiten zu solchen Anleihen gezwungen — wieviel mehr die Samaritaner, die nur die Thora als Quelle ihrer Satzungen anerkennen! Weiter bietet Hanover Genaueres über Ibrahims Sprache (wir müssen seine Anregung als wichtig verzeichnen, die Abweichungen der arabischen Volkssprache von der Hochsprache jedesmal zu verzeichnen) seine Schriftdeutung und sein Verhältnis zu den Vorgängern. Verfasser beherrscht sein Gebiet, wie auch Talmud und Halacha — dadurch ist die Arbeit an sich gründlich und verdienstvoll, und wie wir oben schon andeuten konnten, in hohem Maße anregend ausgefallen. An Stelle der vielfach einseitigen, auf Text, Uebersetzung und allgemeine Angaben über Verfasser und Sprache sich beschränkenden Veröffentlichungen hat er in seiner Einleitung uns durch eine sehr willkommene Bereicherung des Gegenstandes es ermöglicht, die Stellung des Samaritanismus zur Entwickelung der Lehre, soweit es der Gegenstand zuläßt, selbständig weiter zu untersuchen. Möge Hanover uns bald wreiter mit einer ähnlichen Gabe erfreuen. Dr. theol. Eugen Rolfes. Aristoteles Metaphysik. Uebersetzt und mit einer Einleitung und erklärenden Anmerkungen versehen. 1. Hälfte (Buch I bis VII, 216 S.), 2. Hälfte (Buch VIII-XIV, 200 S.). Band 2 und 3 der philosophischen Bibliothek, ä 2,50 M.

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