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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1905-05-12 · 19 (12.5.1905) · p. Seite 261

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
19 (12.5.1905)
Date
1905-05-12
Page
Seite 261 (sequence 9)
Language
German
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Nr. 19. Israelitische Wochenschrift. Seite 261. Rabbiner-Verband war, der die Anregung gegeben hatte, so stand es ihm auch nicht zu, die Aktion seinerseits zu übernehmen. Uebrigens hat damals Maybaum einen so weit gehenden Antrag gar nicht zu stellen gewagt. Vielmehr beantragte er lediglich, ihn selbst und seinen Berliner Kollegen „als Vertreter des deutschen Rabbinerverbandes" in die Kommission, für die sie beide — jedoch ohne Erwähnung des Rabbinerverbandes — in Vorschlag gebracht waren, zu wählen. Maybaum brachte als Begründung dieses Antrages etwa das Folgende vor: Ich habe aber noch einen Punkt zu erwähnen: Man hat sich, um diese Versammlung abzuhalten, an Herrn Dr. Hildesheimer gewandt. Gewiß ist niemand würdiger dazu, aber dennoch war es nicht der rechte Weg. Wir sind hier die Vertreter des deutschen Rabbiner-Verbandes und an uns hätte man sich wenden müssen, da wir als solche die berufenen Vertreter dieser Angelegenheit sind. Daher beantrage ich, daß wir in dieser Eigenschaft in die Kommission gewählt werden. Den hierin liegenden Vorwurf wies zunächst Herr Dr. Werner zurück, indem er mit voller Entschiedenheit den eingeschlagenen Weg verteidigte, freilich um dann später zu bemerken, daß er mit dem Anträge an sich einverstanden sei. Gegen diesen Antrag erhoben die gesetzestreuen Mitglieder der Versammlung entschiedenen Protest, es sprachen in diesem Sinn Plato, Feilchenfeld, Auerbach und ich. Ich konstatiere also, daß Maybaum damals sich beschwerte, daß man sich an Dr. Hildesheimer gewendet und ihn und Dr. Ungerleider als die Vertreter des Rabbiner-Verbandes umgangen habe, während derselbe Herr es heute wagt, öffentlich zu erklären, die Anregung zu jener Besprechung sei von dem Rabbiner- Verbande ausgegangen. 3. Herr Dr. Maybaum sagt ferner: Nur Feilchenfeld- Posen widerstrebte anfangs. In vier Worten zwei Unwahrheiten. Denn nicht nur Feilchenfeld war es, sondern sämtliche anwesenden Vertreter des gesetzestreuen Judentums. Zwar sprachen nur vier dagegen, aber daß Herr Dr. Breuer etwa dem Anträge nicht widerstrebt hätte, wird Herr Dr. Maybaum weder sich noch sonst jemandem einreden wollen, oder Herr Oberrabbiner Dr. Hirsch, dessen Stellung zu dem Rabbiner-Verband Herrn Dr. Maybaum wohl bekannt sein dürfte. Daß aber Feilchenfeld-Posen nur „anfänglich" widerstrebt hätte, ist ebenso unwahr. Herr Dr. Feilchenfeld hielt vielmehr zum Schluß nochmals eine Rede gegen den Antrag, in der er direkt erklärte: Wir wollen und werden Sie nicht als Vertreter in religiösen Dingen anerkennen. So schreibt mir Dr. Feilchenfeld auch jetzt: Posen, 14. April. Geehrter lieber Freund! Gern bestätige ich, daß wir in jener Versammlung, die durch das in Marienwerder erlassene Schächtverbot veranlaßt war, mit Energie dagegen protestiert haben, daß eine bezügliche Petition im Namen des Allgemeinen Rabbiner-Verbandes erlassen werde, dem wir nicht angehörten und nicht angehören wollten. 4. Herr Dr. Maybaum beruft sich auf „seinen verewigten Lehrer, Herrn Rabbiner Dr. I. Hildesheimer s. A., der auf Grund der Kenntnis seines (M.'s) Charakters die Angelegenheit vertrauensvoll in seine Hände legte". Nun, gerade ein Jahrzehnt vor jener Sitzung am 3. März 1883 hatte Herr Dr. Maybaum die ihm anvertraute Kanzel dazu mißbraucht, um eben diesen „seinen Lehrer" in so unerhörter Weise zu beleidigen, daß Israel Hildesheimer, an dessen Ehre allerdings jene Anwürfe nicht heranreichten, sich veranlaßt sah, in der „Jüdischen Presse" das Wort zur Abwehr zu ergreifen. Es ist wahr, daß Herr Dr. I. Hildesheimer für Maybaums Antrag sprach. Aber gegen den Versuch, diese selbstlose Handlung unsres unvergeßlichen Lehrers zu einer Vertrauenskundgebung für Herrn Dr. Maybaum auszunutzen, kann nicht scharf genug Protest erhoben werden. Meminisse iuvat. So selbstverständlich den wahren Schülern Hildesheimers die Forderungen des „Kebod Horaw" sind, so selbstverständlich haben sie es jederzeit für ihre Pflicht gehalten, ihre abweichende Meinung in religiösen Fragen zu vertreten. Daß es auch in diesem Fall geschah, beweist das Auftreten von Feilchenfeld, Plato, Auerbach und mir. 5. Daß auf die Worte des Herrn Dr. Hildesheimer hin der betreffende Antrag „von allen anwesenden orthodoxen Rabbinern angenommen wurde", ist eine freie Gründung des Herrn Dr. Maybaum. Denn einmal hat eine Abstimmung über den Antrag überhaupt nicht stattgesunden; somit kann von einer Annahme des Antrages gar keine Rede sein. Ich habe aber noch das folgende hinzuzufügen: Alsbald nach der obigen Aeußerung des Herrn Dr. Hildesheimer wurden verschiedene Anwesende als Mitglieder der Kommission in Vorschlag gebracht. Auch mein Name wurde genannt. Da ich den Eindruck hatte, daß Maybaum seinen Antrag stillschweigend als angenommen betrachtete, so lehnte ich die Wahl ab, indem ich erklärte, so schmerzlich es mir auch sei, der Ansicht meines Rabbi entgegen treten zu müssen, so könnte ich doch nicht anders, da ich auf meinem wiederholt ausgesprochenen Standpunkte beharren müsse; ich ersuchte daher von meiner Wahl Abstand zu nehmen. Hierauf kam Herr Dr. Werner auf mich zu und interpellierte mich, warum ich denn die Wahl nicht annehmen wollte. Ich erwiderte, daß ich den Grund meiner Ablehnung sehr deutlich angegeben habe. „Aber der Antrag ist ja doch zurückgezogen", entgegnete Dr. Werner, „davon habe ich nichts gehört" sagte ich. Er rief nun noch einen der Anwesenden herbei, der bestätigte, daß der Antrag zurückgezogen sei. Hierauf erklärte ich mich bereit, die Wahl anzunehmen. Alle diese Vorgänge habe ich damals sofort ausführlich in meine Rabbinatsnotizen eingeschrieben. Ein Zweifel an der Rrchtigkeit derselben ist ausgeschlossen. 6. Wenn aber schließlich Herr Dr. Maybaum sich darauf beruft, daß das der Regierung überreichte Schriftstück „neben der Unterschrift des geschäftsführenden Vorstandes des Rabbiner- Verbandes die Unterschriften sämtlicher Vertreter der orthodoxen Rabbiner (?) trägt" so hat Herr Dr. Maybaum nicht bewiesen, daß er auch das Recht hatte, so zu handeln. Wir haben nicht geahnt und konnten nicht ahnen, daß das betreffende Schriftstück von dem Vorstande des Rabbiner-Verbandes unterzeichnet werden würde. Alle Zirkulare, die mir als Mitglied jener Kommission zugingen — ich habe sechs vor mir liegen — sind unterzeichnet teils von Ungerleider allein, teils von Hildesheimer, Maybaum und Ungerleider, ohne Erwähnung des Rabbiner- Verbandes. 7. Beiläufig bemerke ich noch, daß ich meine Schrift Herrn Dr. Maybaum weder selbst zugesandt, noch zuzusenden veranlaßt habe. Der Prüfung meiner Wahrheitsliebe sehe ich, soweit sie ohne Voreingenommenheit unternommen wird, aequo animo entgegen. Fulda, den 8. Mai 1905. Dr. M. Cahn, Provinzial-Rabbiner.

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