Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 19 (12.5.1905)
- Date
- 1905-05-12
- Page
- Seite 260 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 260 Israelitische Wochenschrift. Nr. 19. Aehnlich wie die Einrichtungen in New Aork, wenn auch weniger großartig, sind die Einrichtungen in den anderen Hafenstädten: in Baltimore, Boston und Philadelphia. Auch in den kanadischen Häfen haben die Vereinigten Staaten Einwanderungsstationen errichtet, um diejenigen Einwanderer zu prüfen, die über Canada nach den Vereinigten Staaten wollen. In dem Organ der Oesterreich.-Israel. Union lesen wir: „Die 14jährige Katharina Tabak, die bei dem Bauer Jakob Bul in Mytarz bei Zmigrod (Galizien) bedienstet war, entfernte sich Sonntag, den 19. März, um 8 Uhr früh aus dem Hause, mit dem Bemerken, daß sie zur Kirche nach Zmigrod gehe und Mittag zurück sein werde. Sie kam jedoch erst um 6 Uhr abends in großer Erregung, ohne Schuhe und Umhängetuch und mit dem Rufe: „Die Juden in Zmigrod haben mir Gewalt angetan!" nach Hause. Auf Befragen ihres Dienstherrn erzählte sie, daß sie auf dem Wege zur Kirche von einem Haufen Juden überfallen und in das Haus des 70jährigen Essigmachers Josef Zimet geschleppt worden sei. Dort sei sie mit zwei alten bärtigen Juden in einem Zimmer allein geblieben und man habe sie gezwungen, die Schuhe auszuziehen und sich niederzulegen. Sie habe Angst bekommen und es sei ihr unter einem Vorwände gelungen, das Freie zu gewinnen und nach Hause zu entfliehen. In einer späteren Aussage erklärte dann das Mädchen, daß sie von Mytarz nicht nach Zmigrod, sondern in ein entferntes Dorf zu ihrer Mutter gegangen und erst nachmittags um ^3 Uhr von den Juden in Zmigrod überfallen worden sei. Auf Grund dieser Aussagen verfügte der Bezirksrichter die Verhaftung des Josef Zimet und dessen Frau, des Sender Zimet und dessen Frau und der 20jährigen ledigen Tochter des Josef Zimet und ließ das Haus versiegeln. Da zur selben Zeit zehntägige Missionspredigten der Franziskaner in der Zmigroder Kirche begannen, zu welchen das Landvolk zusammenströmt, drohten arge Exzesse gegen die Zmigroder Juden auszubrechen. Unser Präsidium hat sofort veranlaßt, daß das Ministerium des Innern auf telephonischem Wege die notwendigen Vorkehrungen zur Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung anordne, und gleichzeitig zur Feststellung des Tatbestandes unseren Sekretär nach Zmigrod entsendet. Nach den Erhebungen unseres Delegierten, welche durch die gerichtliche Untersuchung bestätigt wurden, konnte das Mädchen auch nachmittags nicht von den Zmigroder Juden überfallen worden sein, weil sie nach Aussage des christlichen Mühlenbesitzers Josef Szuba um 4 Uhr nachmittags in dem entfernten Dorfe Toki bei dem Mühlenbesitzer vorgesprochen und dort um einen Dienstposten ersucht hatte. Mit Zimet, Vater und Sohn konfrontiert, mußte das Mädchen auch zugestehen, daß sie die Beiden nicht kenne. Schuhe und Umhängetuch des Mädchens wurden vom Totengräber auf dem christlichen Friedhofe in Zmigrod aufgefunden. Wir haben sofort einen eingehenden Bericht an das Justizministerium erstattet und 24 Stunden später wurden die verhafteten Juden aus der Haft entlassen. Es ist nun interessant, was die antisemitischen Blätter aus diesem gerichtlich festgestellten Tatbestände gemacht haben. Sie berichteten, daß ein Schulmädchen in einen jüdischen Kramladen geschickt wurde, um Einkäufe zu besorgen, und daß die im Laden anwesenden Juden das Mädchen in eine entlegene Stube zerrten, wo sie es splitternackt auszogen, wuschen und dann in einen Keller einsperrten. Sie erzählen ferner, daß die Kleider des Mädchens auf jüdischem Grund vergraben aufgefunden wurden. Es ist klar, daß man es hier entweder mit dem Phantasiegebilde eines hysterischen Mädchens zu tun hat, oder daß das Kind von dritten Personen zu diesen Beschuldigungen gegen die Zmigroder Juden angestiftet worden ist. Wir haben dem Jasloer Advokaten Dr. Steinhaus den Auftrag gegeben, nach formellem Abschluß der Untersuchung gegen das Mädchen die Verleumdungsklage anzustrengen, damit auf diese Weise die Urheber dieser nichtswürdigen Beschuldigungen entdeckt werden. Ferner haben wir an das Justizministerium das Ersuchen gerichtet, durch die Staatsanwaltschaft in Jaslo die lügnerischen Darstellungen der antisemitischen Blätter amtlich berichtigen zu lassen. Der diesbezügliche Auftrag ist vom Justizministerium an die Oberstaalsanwaltschaft nach Krakau ergangen". Erklärung. Unter der Ueberschrift „Zur Steuer der Wahrheit" hat Herr Dr. Maybaum in Ihrem w. Blatte von einer in meiner Schrift über „Die Verbände und das gesetzestreue Judentum" ent-^^ haltenden Mitteilung behauptet, daß sie in allen ihrert^R Teilen der Wahrheit widerspreche. Ich setze den Inhalt jener Mitteilung als bekannt voraus und erkläre hiermit, daß die Darstellung des Herrn Dr. Maybaum mit dem tatsächlichen Verlauf der Sache in vollendetem Widerspruch steht und daß dagegen die Darstellung, wie sie in meiner Schrift gegeben ist, voll und ganz der Wahrheit entspricht. 1. Es ist nicht wahr, daß jene Besprechung von dem damaligen Rabbiner-Verband angeregt worden ist. Vielmehr war ich es, der die Anregung zu derselben gegeben hatte. Am 23. August 1893 war ich nämlich in Hannover und erfuhr von Herrn Landrabbiner Dr. Gronemann, daß er von dem damaligen Regierungspräsidenten Grafen W. v. Bismarck eine Zuschnft erhalten habe, wonach dieser infolge des schächtfeindlichen Gutachtens des Professors Hoffmann in Stuttgart das bisher den Israeliten gewährte Privilegium der Schlachtung ohne vorherige Betäubung in seinem Regierungsbezirk aufheben werde. Ferner teilte mir Dr. Gronemann mit, er habe von Dr. Werner-Danzig und Dr. Rosenstein-Graudenz die Mitteilung empfangen, daß sie gegen das von dem Regierungspräsidenten der Provinz Westpreußen erlassene Schächtverbot eine Rekursbeschwerde an den Herrn Minister zu richten im^^ Begriff ständen. Da ein ablehnender Bescheid des Ministers mit dem Erlaß eines Schächtverbotes für ganz Preußen gleich zu achten war, so machte ich Herrn Dr. Gronemann den Vorschlag, auf den 30. August eine Zusammenkunft in Berlin ins Werk zu setzen und erklärte mich bereit, an Herrn Dr. Hirsch Hildesheimer in Berlin zu schreiben, während Herr Dr. Gronemann sich sofort mit Dr. Werner und Dr. Rosenstein ins Einvernehmen setzen sollte. So geschah es. Ich teilte Dr. H. Hildesheimer diesen Plan mit und bemerkte, er möge seinerseits einladen, wen er für geeignet halte, jedoch den Rabbiner-Verband als solchen wollte ich nicht eingeladen haben. Als ich am 30. August mit Herrn Dr. Breuer, den ich dazu eingeladen hatte, nach Berlin kam, war ich überrascht zu erfahren, die Versammlung finde im Gebäude der jüdischen Gemeinde statt. Wie kommt nun Herr Dr. May bäum zu der Behauptung, daß jene Besprechung von seiten des Rabbiner-Verbandes angeregt worden sei. 2. Maybaum fährt dann fort: „Es war daher selbstverständlich, daß die Aktion vom Rabbiner-Verband unter Anschluß der anwesenden orthodoxen Rabbiner ausgehen mußte." Diese Schlußfolgerung würde stimmen, wenn die Prämisse nicht falsch wäre. Da es aber in Wirklichkeit nicht der