Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 19 (12.5.1905)
- Date
- 1905-05-12
- Page
- Seite 259 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 19 Israelitische Wochenschrift. Sette 259. von den Juden, im Lande der Philister wohnen, kann man an den Fingern zählen. Nur vier Aerzte, eine Apotheke und ein Hospital sorgen für das leibliche Wohl der Bevölkerung, größtenteils auf Kosten der anglikanischen Mission in Gaza. Das Land der Philister hat seit etwa 40 Jahren so etwas wie eine geordnete Regierung. In Gaza und Beer Seb'a regiert je ein Kaimakam mit Kadi und allen zu einem Kaimakamat gehörigen Behörden. In Gaza gibt es viele untätige Reserveoffiziere, aber wenig Militär. Etwas Militär findet man auch in Chan Junes als Grenzwache gegen Egypten. Der Landverkehr mit Egypten hat seit Einführung der Dampfschiffahrten fast ganz aufgehört und wird erst wieder beginnen, wenn eine Eisenbahn Asien und Afrika miteinander verbindet. Dann wird Gaza das Haupteinfallstor in das Heilige Land. Der Herstellung dieser Bahn stehen einstweilen politische Hindernisse entgegen; aber schließlich wird sie doch gebaut werden. llik limdiiilg der Ailsiüllndkm in Amerika. besonders Ueni-Nork. Bevor den mit den Schiffen Ankommenden die Landung in Amerika gestattet wird, werden sie daraufhin geprüft, ob sie den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen. Den Dampfergesellschaften ist zur Pflicht gemacht worden, jeden Passagier bevor er an Bord geht, folgende Fragen vorzulegen und die Antworten in das „Schiffsmanifest", das aus Listen von nicht mehr als 30 Namen besteht, einzutragen. Gefragt wird: „der volle Name, Alter und Geschlecht, ferner ob verheiratet oder ledig; die Bezeichnung des Berufes, ob des Schreibens und Lesens kundig, die Nationalität, der Volksstamm, der letzte Aufenthaltsort, der Landungsplatz in den Vereinigten Staaten, eventuell der endgültige Bestimmungsort nach dem Landungsplatz, ob im Besitze des Durchgangsbillets nach diesem entgültigen Bestimmungsort, ob der Ausländerfeine eigene Ueberfahrt bezahlt hat oder ob sie durch irgend eine andere Person, Korporation, Gesellschaft, Gemeinde oder, Regierung bezahlt wurde, und, zutreffendenfalls, von welcher, ob im Besitze von 50 Dollars und wenn weniger, von welcher Summe, ob mit der Absicht, einen Freund, oder Verwandten aufzusuchen, und wenn dies der Fall, welchen Verwandten oder Freund mit Angabe seines vollen Namens und der vollen Adresse, ob jemals vorher in den Vereinigten Staaten gewesen und, zutreffendenfalls, wann und wo, oder in einer Anstalt oder einem Hospital, wo Irrsinnige zur Pflege und Behandlung kommen, oder ob jemals durch Wohltätigkeit unterstützt, ob ein Polygamist, ob ein Anarchist, ob auf Grund eines Angebotes, Versprechens, einer Aufforderung oder eines Uebereinkommens, sei es ausdrücklich oder stillschweigend (Kontrakt) eintreffend, um eine Arbeit in den Vereinigten Staaten zu übernehmen, und wie der körperliche und geistige Gesundheitszustand des Fremden beschaffen ist, ob mißgestaltet oder ein Krüppel und wenn ja, seit wie lange und aus welcher Ursache." Die gleichen Fragen werden jedem Einwanderer, auch dem Kajütpassagier, von den Einwanderungsbeamten vorgelegt. Die Erlaubnis zur Landung wird von der zufriedenstellenden Beantwortung abhängig gemacht. Die Ankömmlinge, die Kajüte fahren, genießen das Privileg, daß sie von den Einwanderungsbeamten an Bord der Schiffe, mit denen sie herüberkamen, untersucht werden und dann bei der Ankunft im Hafen ohne weiteres landen können. Schöpfen die Beamten aber bei einem Kajütpassagier Verdacht, daß er zu der Kategorie der unerwünschten Einwanderer gehört, so wird auch er wie die Zwischendeckpassagiere behandelt. Er muß mit diesen nach der Einwanderungsinsel Ellis Island. Dorthin werden die Einwanderer in kleineren Dampfern von ihrem Schiff aus gebracht. Und nun beginnen die Untersuchungen. Zuerst haben alle die ärztliche Kontrolle :zu passieren, die von Aerzten und Schwestern ausgeübt wird. Die Kranken werden zurückbehalten, in einen besonderen Raum gebracht, dort genauer untersucht und verhört. Stellt sich heraus, daß die Krankheit eine solche ist, die von der Landung ausschließt, dann wird der Betreffende nach dem Einschiffungshafen zurückgebracht, wenn sein Zustand es gestattet, andernfalls wird er erst kuriert. Andere Kranke werden ins Hospital gebracht, dort geheilt und je nachdem sie nun durch ihre Krankheit mittellos und deshalb unerwünscht geworden sind oder nicht, zurückgesandt oder zur Landung zugelassen. Diejenigen, die als gesund befunden werden erhalten einen dementsprechenden Ausweis („Doktorkarte") und kommen nunmehr in Gruppen zu je 30 vor die Registrierungsbeamten, deren es in New Pork 11 an der Zahl gibt. Diese Beamten legen ihnen sämtliche Fragen vor, die wir oben erwähnt haben und zwar an der Hand des Schiffsmanifestes, in dem sie schon einmal beantwortet sind. Jeder Widerspruch kann dem Einwanderer, der meistenteils verblüfft ist und nicht weiß, was die ganze Prozedur bedeuten soll, gefährlich werden. Hat er alle Fragen zur Zufriedenheit des Beamten beanwortet, dann kann er passieren. Will er in New Port bleiben, dann kann er nunmehr in die Stadt gehen, will er aber in das Innere des Landes, dann wird er, ohne daß er New Pork betreten darf, zur^Bahn gebracht und weiter befördert. Die beanstandeten Einwanderer, die sich in Widersprüche verwickelt oder die Fragen nicht zur Zufriedenheit der Regierungsbeamten beantwortet haben, kommen vor die Behörde für Spezialuntersuchung („board of special enquiry“). Diese besteht aus 4 Inspektoren, von denen sich 3 für die Zulassung aussprechen müssen, damit sie erfolgen kann. Ist der Bescheid ungünstig, so kann der Zurückbehaltene ein zweites Verhör verlangen, damit er Jrrtümer, die er aus Unkenntnis oder Verblüfftheit etwa beging, aufklären kann und schließlich kann er an das Bundesdepartement (die Vorgesetzte Behörde der Einwanderungsbeamten) appellieren. Die Zurückbehaltenen werden bis zur endgültigen Entscheidung im sogenannten Detentionshaus untergebracht. Hier wird ihnen die Möglichkeit geboten, nach Geld zu telegraphieren, oder sich an Freunde, Verwandte usw. zu wenden. Die jüdischen Organisationen die „Umted Hebrew Charities“ und die „Hebrew Immigrant Aid Society“ haben ihre Vertreter auf Ellis Island, die den Zurückbehaltenen mit Rat und Tat zur Seite stehen und durch ihre Intervention viele vor der endgültigen Zurückweisung bewahren. Andere werden von Bekannten^ und Verwandten aus dem Detentionshaus abgeholt und entgehen so dem Schicksal der Deportation. Solche Abholer müssen Bürgschaft dafür leisten, daß der Einwanderer nicht der öffentlichen Wohltätigkeit zur Last fallen wird. Es wird immer strenger darauf gesehen, daß die Vermögensverhältnisse des Bürgenden, der kein Verwandter zu sein braucht, derartig sind, daß seine Bürgschaft auch von Wert ist. Bei mehr als der Hälfte aller derjenigen, die in den letzten Monaten zurückgewiesen worden sind, hat die Bürgschaft des Abholers nicht genügt. Mittellose Auswanderer also, die zu mittellosen Verwandten und Freunden fahren, haben keine Aussicht zur Landung zugelassen zu werden, wenn sie auch von diesen abgeholt werden.