Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 17 (28.4.1905)
- Date
- 1905-04-28
- Page
- Seite 233 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 17. Israelitische Wochenschrift. Seite 233. 2. Der jüdische Privatunterricht in Deutschland und seine Bekämpfung. Die geschilderten Unterrichtsverhältnisse erhielten sich, wenn auch in vielfach korrumpierter Art, in Osteuropa bis auf unsere Tage. Nicht anders waren die Verhältnisse in den deutschen Ländern, nur daß hier in späteren Jahren, in dem sich der Mendelssohnschen Epoche nähernden Zeiträume in vielen Städten die Zahl der Juden eine so kleine, ihre Organisation auch häufig eine so lose, staatlich nicht anerkannte war, daß öffentliche Schulen an diesen Orten nicht unterhalten werden konnten. Dafür genoß der häusliche Unterricht große Pflege. Nach den quellenmäßigen Bearbeitungen jener Zeit läßt sich annehmen, daß es kein jüdisches Haus gab, in dem die Kinder ohne Unterricht blieben. Aermere Leute schickten ihre Kinder in die Chedarim, während die reicheren für ihre Kinder einen eigenen Hauslehrer hielten, „der aber seine Schüler ebenfalls nur in jüdischen Wissenschaften unterrichtete. "7) Als Privatlehrer fungierten beinahe ausschließlich Juden aus Polen. Gegen diese Privatlehrer traten alle, die für die Einführung des modernen Erziehungswesens bei den Juden kämpften, in heftiger Weise aus. So klagt Wessely in noch sehr gelinder Form: „Nicht einmal der grammatikalischen Regeln der hebräischen Sprache kundig, lehrt ein Pole den deutschen Knaben die heilige Schrift, in einer ihm allein verständlichen deutschähnlichen Sprache und unterrichtet ihn in reiferen Jahren mit der nämlichen Sprache in dem heiligen Gesetze, seinen Auslegungen und Erklärungen."^) Unter dem Einfluß der durch Mendelssohn angebahnten Reformbewegung sucht man die Privatlehrer nicht nur durch Worte, sondern durch die Tat unschädlich zu machen. So suchten überall, wo die neugegründeten Schulen vom Staate anerkannt und günstig ausgenommen wurden, die Leiter derselben bei den Behörden die Aufhebung der Privatschulen und überhaupt eine Beschränkung des Privatunterricht zu erwirken. Nach dem vom Direktor der Franzschule in Dessau der Regierung im Jahre 1814 gemachten Vorschläge sollten z. B. die jüdischen Winkelschulen wie der Privatunterricht überhaupt verboten und nur ausnahmsweise auf Bewilligung der Schuldirektion geduldet werden. 0) Gleiche Anträge stellte Homburg betreffs der Schulen in Oesterreich resp. Galizien. Uebrigcns treten im allgemeinen die Landesgesetze gegen die Winkelschulen auf. So das Preuß. Allg. Land-Recht (T. II, Tit. 12, §§ 3—8), das Winkelschulen verbietet und von den Privatlehrern eine von den staatischen Behörden anerkannte Qualifikation in bezug auf Kenntnisse und sittliches Verhalten verlangt. Ausländer können nur ausnahmsweise als Privatlehrer vom Ministerium zugelassen werden. Bezüglich der Juden wurden außer diesen allgemeinen Vorschriften, die auch für sie galten, mehrfach noch besondere Reskripte dieses Inhalts erlassen.u) 7) Horwitz, Geschichte der Herzog!. Franzschule in Dessau, 1799—1849, Dessau 1894, S. 8. 8) Wessely, Worte der Wahrheit und des Friedens, übersetzt von Friedländer im Meassef, Bd. 10, Jahrg. 1798, deutsche Zugabe S. 10. o) Horwitz, a. a. O. S. 21. i») Wolf, Versuche zur Einrichtung einer Rabbinerschule in Oesterreich (in Geiger, Geschichte der Juden in Deutschland. Bd. V. Braunschweig, 1892. S. 27—53). ii) Näheres s.: Rönne und Simon, Verhältnisse der Juden in den sämtlichen Landesteilen des preußischen Staates, 1843. S. 168 u. ff., S. 170 u. ff. Die nltfrmitirdini Rniiirn von Äinbaliyr. die interessantesten und eigenartigsten des an solchen Resten uralter Kolonisation überreichen Rhodesien, hat neuerdings die British South Africa Company in ihren besonderen Schutz genommen, und sie hat zwecks besserer Erhaltung und genauer Erforschung der Ruinen R. N. Hall beauftragt, sie von Schutt und Vegetation freizulegen. Es liegt uns nun ein in Bulawayo als „Spezial-Ressort" des dortigen Rhodesia-Museums jüngst erschienenes Schriftchen „The Zimbabwe Ruins“ vor, dessen Verfasser, der Museumskurator E. P. Mennell, über die schon teilweise freiliegenden Ruinen manches neue berichtet. Es sei daran erinnert, daß die Ruinen in der Hauptsache einen rundlichen Tempel mit vielen Räumen und eine in der Nähe auf einem 65 Meter hohen Hügel liegende „Akropolrs", eine Festung, umfassen. In dem Tempel wurde u. a. festgestellt, daß die bisher nicht sicher erklärbar gewesenen viereckigen, die Außenmauer durchbohrenden Löcher zu einem Entwässerungssystem gehörten und zum Abfluß des Regenwassers gedient haben. Der eigentümliche kegelartige Turm an der Südostmauer des Tempels ist leider sehr gefährdet. Bent, der ihn darauf hatte untersuchen wollen, ob er hohl oder massiv ist, hatte an einer Seite ein großes Loch hineingetrieben, das, wenn das einzigartige Bauwerk erhalten werden soll, schleunigst geschlossen werden muß. Der dicht daneben stehende kleine Turm ist durch einen Baum bereits ganz zerstört. Auf der Festung wurden zahlreiche Gänge und ummauerte Räume geklärt. Mennell kommt zu einigen sehr wichtigen Tatsachen. Manche Forscher, wie Bent und Swan, hatten in die an sich schon geheimnisvollen Ruinen noch allerlei andere Dinge hineingeheimnist; so wollten sie erkannt haben, daß der Durchmesser des großen Turmes dem Umfang des kleinen genau gleich, und daß dieses Maß auch für andere Einzelheiten des Tempels innegehalten worden sei. Die Ausräumung des Bogens ergab nun nicht einen Durchmesser von 17,17 Fuß, wie Bent gefunden haben wollte, sondern von 18,13 Fuß, und der Umfang des kleinen Turmes beträgt 21,25 Fuß. Eine „Maßeinheit" gibt's also nicht, ebensowenig an den Mauern. Dann sollte eine vom „Altar" nach dem Haupteingang verlängerte Linie nach Norden zeigen. Man hat aus der kleinen Abweichung dieser Linie vom wahren Nord (Präzession) sogar das Alter der Ruinen berechnet. Jener „Altar" war aber nur ein Steinrest aus einer im übrigen zerstörten Zwischenmauer! Auch sonst ist von einem „System" in der Orientierung des Baues nichts zu entdecken. Die Umfassungsmauer hat allerdings hier und da rein elliptische Krümmungen. Eine andere von Bent aufgestellte und von Schlichter und anderen ausgebildete Theorie ist die von dem astronomischen Zweck einiger Monolithen der Festung, die zum Teil als Gnonome gedient haben sollen. Mennell zeigt nun, daß sie garnicht ungünstiger hätten postiert werden können, wenn sie astronomischen Beobachtungen und Messungen am nördlichen Himmel hätte dienen sollen; sie stehen nämlich alle so, daß entweder Felsblöcke die Aussicht versperrten, oder daß die Sonne sie nicht treffen konnte, oder daß ihr Schatten über die Mauer nach außen siel. Mit den „Altären" der beiden Bentschen „Tempel" auf der Festung verhält es sich ebenso wie mit dem „Altar" des Tempels unten; es sind nur Reste von den übrigen im Schutt vergraben gewesenen Zwischenmauern. Indem Mennell zum Schluß den Ursprung der Ruinen des Maschonalandes bespricht, sucht er zu zeigen, daß sie nicht phönizischer Entstehung sein können, da ihnen alle Charakteristika als wirklich echt erwiesener phönizischer Bauten fehlen. Er ist geneigt, sabäischen Ursprung anzunehmen, und