Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 16 (21.4.1905)
- Date
- 1905-04-21
- Page
- Seite 218 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 218. Israelitische Wochenschrift. Nr. 16 unter den ihm feindlich gesinnten Weltvölkern fortexistieren vermochte." Doch der andere entgegnet: „Wie groß ist der Hirt, der das Lamm unter reißenden Raubtieren zu schützen wußte. Wie groß ist Gott, der Israel inmitten der haßerfüllten Nationen erhalten hat." Der Glaube an Gottes Vaterblick, der schirmend sein Volk bewacht, war der Ahnen Zuversicht in banger Zeit. „Nicht einer allein stand wieder uns aus, uns zu vernichten, viele erhoben sich, uns zu vertilgen; doch der Heilige, gelobt sei er, rettete uns aus ihren Händen." Diese Hoffnung möge auch uns die Kraft stählen und den Mut beleben. Daß wir Feinde haben, daran werden wir immer von neuem gemahnt. Auch heute noch ist es drüben die rohe Gewalt, hüben die feindliche List, die uns verderbenbringend umdräut. Aber der alte Retter Israels lebt noch, er schlummert und schläft nicht, der Hüter seines Volkes, und nach Prüfung und Heimsuchung wird uns ein neuer Lenz erblühen, werden wir ein anderes Peßachfest begehen und dem Ewigen singen ein neues Lied al geulatenu weal pedut nafschenu für unsere Erlösung und für die Errettung unserer Seelen! Maires mit imn Schiltzjudrn Hirsche!. Eine sehr beklagenswerte Episode in dem Leben des Pa triarchen von Ferney wäre geeignet, die allgemein giltige These über den Haufen zu werfen, daß es keine wahre menschliche Größe ohne tadellosen Charakter geben könne; denn man mag was immer anwenden, der Fleck, den Voltaire selbst seinem Namen durch seine grenzenlose Habsucht, durch seinen häßlichen Prozeß mit^dem Juden Hirsche! angeheftet hat, läßt sich nicht entfernen. Die soeben aus dem königlich preußischen Hausarchiv von Mangold*) veröffentlichten Akten des Voltaire- Hirschel'schen Prozesses zeigen die Schuld Voltaire's in ihrem vollen Umfange. „Ich habe wohl daran getan," schrieb Volraire am 28. November 1750, „jenes schöne Land zu verlassen und meinen Ruhesitz aufzuschlagen bei einem Helden, wo ich geschützt bin vor der Canaille, die mich verfolgte, vor den schwerfälligen Pedanten, die mich nicht verteidigten, vor den Frömmlern, die mir^ früher oder später einen schlechten Streich gespielt hätten, und vor dem Neid, der nicht eher aufhört, Blut zu saugen, als^bis man keines mehr hat. Die Natur hat Friedrich den Großen für mich geschaffen. Der Teufel selbst muß sich dreinmengen, wenn ich nicht die letzten Jahre meines Lebens glücklich seinI werde bei einem Fürsten, der in Allem denkt wie ich "und der geruht, mich zu lieben, soweit ein König dessen fähig ist." Nicht^der Teufel, Voltaire selber hat sein Glück untergraben. Ohne die Pflichten eines Amtes, hatte er bei König Friedrich eine^Stellung, wie sie keinem Minister, keinem General jemals,^ zuteil geworden. Er bezog ein Jahresgehalt von 20 000 Livres, hatte freie Wohnung, Unterhalt und Equipage, trug außerdem den Kammerherrnschlüssel und den Orden pour le merite.^ Jhm^war' aber all das nicht..genug. Er konnte der Lockung'tnicht widerstehen, sein in Frankreich erprobtes Glück im Börsenspiel auch in Preußen zu versuchen. *) Voltaires^ Rechtsstreit mindern Königlichen Schutzjuden Hirschel. 1752. Prozeßakten des königlich preußischen Hausarchivs. Mitgeteilt von Dr. Wilhelm Mangold. Mit einem Anhänge ungedruckter Voltaire - Briefe. Berlin 1905. Ernst Frensdorfs. Bald nach seiner Ankunft in Berlin hatte Voltaire mit Abraham Hirschel und dessen Sohn geschäftliche Beziehungen angeknüpft. Dem Vater hatte er im September 1750 den Betrag von 4430 Talern geliehen. Von dem Sohne, der ein Juweliergeschäst betrieb, hatte er im November desselben Jahres Diamanten erhalten, die er bei der Vorstellung seines „Rome sauvee“ vor dem Prinzen Heinrich als „Cicero" trug. Der junge Hirschel mag ihn wohl auf die günstige Spekulation mit sächsischen Steuerscheinen aufmerksam gemacht haben. Nach dem 10. Artikel des Dresdener Friedens (1745) mußten nämlich in Dresden diese im Werte stark gesunkenen Scheine aus den Händen preußischer Untertanen zum vollen Werte angenommen werden. Die Spekulation damit war durch König Friedrichs Verordnung vom 8. Mai 1748 ausdrücklich verboten. Gleichwohl trat Voltaire dem Gedanken der unlauteren Spekulation näher. Seine eigene Handschrift beweist es. Er schrieb auf einen noch erhaltenen Zettel: „Ich möchte wissen, ob es noch Zeit ist, seine Steuerscheine anzumelden — ob man in der Anmeldung die Nummern spezifiziert". Dann folgt die Antwort von seiner Hand: „Man kann die Steuerscheine anmelden, die man im Auslande liegen hat, und der^W Nummern man erst in zwei bis drei Wochen erfahren kann . Den Zettel hatte er dann Hirschel gegeben, der ihn später zu den Akten einreichte. Hirschel wollte nun in Dresden Steuerscheine erhandeln, um sie sodann als preußischer Untertan zum vollen Werte in Dresden wieder einzulösen. In den Gewinn sollte er sich mit Voltaire teilen. Der König zweifelte nicht, als die Sache durch den späteren Prozeß ans Tageslicht kam, daß Voltaire der Auftraggeber war, aber Voltaire leugnete in seinem Eide ab, den Auftrag gegeben zu haben. „Begehen wir ein Unrecht an ihm," fragt Mangold, „wenn wir seinen Eidschwur in Zweifel ziehen? Nein. Er hat sein ganzes Leben lang, so oft es ihm paßte, gelogen und geleugnet." Um nur ein Beispiel anzuführeu. Ende 1752 hat er dem König geschworen, er habe den Akakia nicht drucken lassen. Aus den von Mangold (Voltairiana inedita) veröffentlichten Akten des Verhörs ergibt sich mit voller Klarheit, daß er falsch geschworen. „Dies zeigt zur Genüge, daß er vor einem falschen Eide nicht zurückschrak, wenn er sich damit zu reinigen hoffte. Und was stand hier auf dem Spiele? Sein ganzer Ruf, die Ungnade seines königlichen Freundes, die Entlassung aus einer hervorragenden Stellung." Wohl hat Voltaire für die PMnichtung der belastenden Dokumente gesorgt, aber dennmy kann man seine Schuld mit der größten Wahrscheinlichkeit beweisen. Während des ganzen Prozesses drang Hirschel auf Auslieferung der schriftlich über das Steuerscheingeschäft abgeschlossenen „Konvention", deren Existenz Voltaire hartnäckig ableugnete, bis er endlich in seinem Eide vom 22. Februar 1751 nicht nur eine, sondern drei „Konventionen" zugesteht; er kann die Konventionen aber nicht herausgeben, denn er hat sie alle drei zerrissen. Es bedarf wohl nicht weiterer Ausführung, daß Voltaire und nicht Hirschel der Steuerscheinhändler sei. Er war darob so wütend, daß er seinen Freund, den Oberstleutnant Chasot beauftragte, dem Juden Hirschel zu befehlen, daß er sich über Voltaire beim König beschwere. Und dann, wäre Hirschel der Auftraggeber gewesen, so hätte man ihn für den verbotenen Handel bestraft; da Voltaire es war, so ließ man den Missetäter laufen, umsomehr, als der Steuerscheinhandel teils rückgängig gemacht wurde, teils sich bald zerschlug. Nun verlangte Voltaire von Hirschel die Herausgabe seiner Wechsel über 40 000 Francs (— 10 000 Taler), die dieser von Voltaire „der Konvention entsprechend", also zum Zwecke