Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 11 (17.3.1905)
- Date
- 1905-03-17
- Page
- Seite 146 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 146. Israelitische Wochenschrift. Nr. 11. der unserm Bekenntnis innewohnt, sondern geradezu eine Bei freiung von nationalen Eigenheiten, die mit dem Wesen des Judentums nichts gemein haben. Das gilt in erster Linie von dem Speisegesetz, das zweifellos in einer alten jüdischen, oder genauer gesagt, semitischen Volkssitte wurzelt. Freilich wird es noch geraume Zeit dauern, bis selbst die freisinnigen Elemente unserer Gemeinschaft sich dazu entschließen werden, die Konsequenz aus dieser Erkenntnis zu ziehen. Das Ghettoleben, das unsere Väter jahrhundertelang von der Außenwelt abschloß und das Gefühl der nationalen Zusammengehörigkeit in ihnen wach erhielt, wirkt heute noch in solchem Maße nach, daß auch liberale Krerse sich in ihren religiösen Anschauungen von dem Banne unbewußt nationalen Empfindens nicht ganz frei zu machen vermögen. Es gibt z. B. aufgeklärte Juden, die bereitwillig zugeben, daß die Bibel nicht Gottes Wort, sondern Menschenwerk ist, aber die ofsizielle Preisgabe des Speisegesetzes würden sie als ein Verbrechen am Judentum betrachten. Moderne jüdische Theologen leugnen freimütig die Offenbarung am Sinai wie überhaupt die Verbalinspiralion der Propheten, und ihre Gemeinden finden sich mit diesem Standpunkte ab, aber die Übertretung des um vieles unwichtigren Speisegesetzes würde ihnen als ein Frevel erscheinen. Diese Tatsache ist fast unverständlich, und doch löst sich der Widerspruch ohne weiteres, wenn man das Ganze vom Standpunkt des jüdischen Nationalgefühls aus betrachtet. Wird das Speisegesetz einmal ausgegeben, so geht damit ein wesentliches Stück der besonderen jüdischen Eigenart für immer verloren. Und das gerade wollen unbewußt viele selbst unter den liberalen Juden verhüten; sie fürchten, aus der Beseitigung dieser einen jüdischen Besonderheit könnte allmählich eme Avnahme des jüdischen Bewußtseins resultieren, die den Fortbestand des Judentums am Ende gefährde. Eine solche Furcht aber ist im Grunde nichts anderes als der Ausfluß nationalen Empfindens. Denn religiöse Gesinnung kann hier nicht mitsprechen, da nicht einzusehen ist, was der ethische Monotheismus mit dem Speisegesetz zu tun hat. Letzteres wurzelt in palästinensisch-örtlichen Anschauungen, wie sie heute noch bei anderen semitischen Volksstämmen im Orient Geltung haben; der ethische Monotheismus aber ist ein universeller Gedanke von so erhabener Größe, daß es geradezu lächerlich erscheint, ihn mit dem Speisegesetz in Verbindung zu bringen. Muß das einmal zugegeben werden — und kein denkender Mensch kann es bestreiten — dann ist es wirklich hohe Zeit, mit dem Speisegesetz als einem wesentlichen Bestandteile des offiziellen Judentums aufzuräumen. Das Speisegesetz preisgeben, heißt im Grunde nichts anderes als eine jüdischnationale Eigenart preisgeben, möge sie nun bewußt als solche erkannt oder nur unbewußt von der jüdischen Gemeinschaft geübt werden. Nun hat freilich Martin Schreiner in seinem im Jahre 1902 erschienenen Buche: „Die jüngsten Urteile über das Judentum" S. 72 in einer Polemik gegen Paul de Lagarde gesagt: „Man mag über diese Fragen (Speisegesetz u. dergl.) denken, wie man will, daß sie zum Wesen des Judentums gehören, hat seit Sa'adja noch kein jüdischer Denker behauptet". Das mag buchstäblich genommen richtig sein, aber die nüchternen Tatsachen stehen damit im schroffsten Widerspruch. Nicht nur, daß heute noch bei Rabbinatsprüsungen das Speisegesetz einen sehr breiten Raum einnimmt, was bereits Abraham Geiger aufs lebhafteste beklagt hat, auch in ihrer praktischen Tätigkeit dürfen nur vereinzelt Rabbiner auf Grund ihrer unabhängigen Stellung es wagen, das Speisegesetz öffentlich zu bekämpfen. Wie sollte es möglich sein, wenn man dasselbe nicht wirklich offiziell als zum Wesen des Judentums gehörig betrachtet! Ich meine, es wäre ehrlicher, zuzugeben, daß das Speiseritual heute noch das offizielle Judentum beherrscht, daß aber seine Beseitigung anzustreben sei, als in der Oeffentlichkeit es je nach Bedarf bald zu verleugnen, bald mit unbeugsamer Strenge festzuhalten. Das ist das Doppelgesicht, das unser Bekenntnis zeigt; wir verlangen auf der einen Seite die unbedingte Aufrechterhaltung des Zeremoniells; sobald man uns dann aber auf der anderen Seite den durchaus berechtigten Vorwurf macht, das Judentum sei viel zu sehr äußere Formenreligion, dann tun wir entrüstet und stellen geschäftig das Zeremoniell als etwas absolut Unwesentliches hin, indem wir zugleich den prophetischen Charakter unserer Lehre und die weltüberwindende Bedeutung unseres ethischen Monotheismus als alleinige Wesenheit des Judentums bezeichnen. Diese Unehrlichkeit muß überwunden werden. Entweder wir halten das Speiseritual mit peinlicher Genauigkeit nicht nur offiziell, sondern auch tatsächlich und betonen dann auch wahrheitsgemäß seine Bedeutung für das moderne Judentum, oder wir haben den Mut, es öffentlich unbedingt fallen zu lassen, wie es in Wirklichkeit von der überwiegenden Mehrzahl längst preisgegeben ist. Ein ä , Versteckspiel, wie es heute vielfach beliebt wird, ist unwürdig W>"' und gereicht uns nicht zur Ehre. Ich persönlich stimme betreffs des Speisegesetzes der Auffassung zu, die Eduard von Hartman in seinem Buche „Das Judentum in Gegenwart und Zukunft" S. 39 f. ausspricht, ohne mich im übrigen mit seinem prinzipiellen Standpunkt irgendwie zu indentifizieren: „Gerade in unserer Zeit, wo wegen der wachsenden Obsoletheit der christlichen Dogmen auch der Jndisferentismus gegen alles Dogmatische in den Religionen beständig wächst, würden auch die Streitigkeiten über die Einpersönlichkeit oder Dreipersönlichkeit Gottes.unmöglich imstande sein, jüdische und christliche Krerse des' Volkes gegen einander zu erregen. Dagegen ist es eine immer von neuem sich sinnenfällrg aufdrängende Schranke, daß .... die Juden durch ihre religiöse Sitte verhindert sind, als Gäste ihrer christlichen Mitbürger an deren gesundheitsgemäß bereiteten Mahlzeiten teilzunehmen. Daß die religiösen Vorschriften des Zeremonialgesetzes auf keine Weise ihrem Inhalt nach durch die religiösen Grundwahrheiten des jüdischen Glaubens bestimmt und bedingt sind, dürfte unbestritten sein." Wenn man gegenüber dieser durchaus einleuchtenden und besonnenen Auffassung des Speiserituals immer wieder auf die erziehliche Wirkung desselben hinzuweisen sucht, wie es von manchen liberalen Rabbinern in ihrer Verlegenheit geschieht, so wirkt ein derartiges Verhalten auf den Gebildeten, fast möchte ich sagen, komisch. Mit solchen Gründen lassen sich überlebte Gesetze heute nicht mehr verteidigen. Aehnlich liegen die Verhältnisse in bezug auf die Stellung, welche die hebräische Sprache im jüdischen Kultus einnimmt. Zweifellos läßt auch hier ein unbewußt nationales Denken selbst liberal gesinnte jüdische Kreise prinzipiell das Hebräische als Gebetsprache festhalten. Es lebt vielen Juden im Gefühle, daß sie in dem Hebräischen nicht nur ihre Gebetsprache verteidigen, sondern die Muttersprache ihrer Väter, die einst in Palästina gesprochen wurde. Daraus erklärt sich wohl auch die Tatsache, daß die hebräische Sprache schlechtweg die „heilige" genannt wird. Heilig wird aber die Sprache für ein Gemeinschaft erst dann, wenn man sie liebt mit der ganzen Glut des nationalen Empfindens. Nur so erklärt fich's, daß der Gottesdienst auch der modernen Juden fast durchweg in hebräischer Sprache abgehalten wird, und daß die überzeugende Wahrheit, nur in der Muttersprache könne man günstig zu seinem Gott beten,selbstbeidenwesteuropäischenJudenfastkeinenBoden gewinnt.