Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 49 (2.12.1904)
- Date
- 1904-12-02
- Page
- Seite 689 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 689 seiner Rede nr* ^^orMf'überall eingeführt werden, ^^.Avunosiurzende Reformen den ganzen Vollzug der .^«rMtSMtfen^ umändern, wie solche u. a. Treus „Bankrott des Strafvollzuges" anstreben. In jeder Anstalt ist eine besondere Hausordnung vorhanden, deren Bestimmungen in einem Büchlein jeder Gefangene schriftlich erhält. Der Geistliche wird gut tun, sich mit ihren Bestimmungen vertraut zu machen und soweit es an ihn ist, für genaue und pünktliche Befolgung der Hausordnung sorgen, in keinem Falle aber — etwa aus falscher Gutmütigkeit — sich zum Teilnehmer einer Uebertretung hergeben. Solche Unregelmäßigkeiten erschüttern bei den Gefangenen die ohnehin schon schwache Achtung vor dem Gesetz und untergraben auch das Ansehen des Geistlichen. Ohne Respekt und Amorität kann er aber seines Amtes nicht walten. Das beste System der Strafvollstreckung wird aber ein totes Gerippe bleiben — ohne Leben und lebenwirkende Kraft — wenn die zur Ausführung berufenen Beamten in der Seele des Verbrechers nicht zu lesen wissen. Vor allem aber muß der Geistliche — sozusagen — seine Leute kennen und über Verbrechen und Verbrecher auch die nötigen wissenschaftlichen Kenntnisse besitzen. Was ist das Verbrechen? Eine soziale Krankheit? Wie entsteht sie? Rach dem einen aus dem Milieu, nach dem andern aus psychischer Veranlagung. Die exogenetische Entstehungstheorie wirft einen Teil der Schuld auf die Verhältnisse, die endogenetische läßt in dem Verbrecher nur einen Moralisch-Jmbecillen sehen, einen sittlich Wahnsinnigen, der in ^rine^entsprechende Heilanstalt unterzubringen ist und nicht vor den Richter, sondern vor den Psychiater gehört. Dem Radikalismus der lombroso-ferrischen Schule sind Tugenden und Laster bloß Molekular Veränderungen im Gehirn. Der deutsche Forscher Baer leugnet diese italienische Theorie vom reo nato. Freilich muß auch er zugeben, daß sich unter Verbrechern eine vei weitem größere Anzahl Minderwertiger findet, als unter Unbestraften. Der Geistliche wird mit Interesse den Fortgang dieses Streites verfolgen und die Entscheidung ruhig der Entwicklung der Psychiatrie überlassen. Vorerst wird als Grundlage für die Seelsorgearbeit der Satz dienen: Es gibt Verbrecher, bei denen Einflüsse der Erziehung und des Umgangs die Verantwortung herabzusetzen geeignet waren, andre, bei denen widergesellige Triebe die Verantwortung vielleicht annulieren, andre, denen wir die volle Verantwortung für ihre Tat zuschreiben dürfen. Alle Verbrecher, die der Arzt für geistig gesund erklärt, find als unserer Seelsorge anvertraut anzusehen, keinen dürfen wir von vornherein als unverbesserlich aufgeben. Allerdings werden wir in unserer Tätigkeit sehr wohl zwrschen den Gewerbs- und Gewohnheitsverbrechern und den sogenannten Gelegenheitsverbrechern zu scheiden haben. Bei letzteren ist unsere Arbeit, so sie recht betrieben wird, so ausfichtsvoll, wie sie bei ersteren trotz aller Anstrengungen nur zu oft aussichtslos ist. Die Unterscheidung zwischen diesen beiden Kategorien stellt sich in der Praxis gar nicht so einfach. Es gibt rückfällige Detimerte, die man nicht als Gewohnheitsverbrecher ansehen darf und gewerbsmäßige Sünder, die sich bisher ihrer Bestrafung zu entziehen gewußt haben. Der Geistliche muß daher Art und Beweggründe des Deliktes genau kennen, muß sich Aufklärung verschaffen über die Erziehung, die der Gefangene genossen hat, über die Verhältnisse unter denen er gelebthat. Hier wars Begehrlichkeit, dort bittre Not, hier Ehrgeiz, dort Rache, hier Neid, dort Eifersucht, hier Habsucht, dort Trunksucht, hier Verführung, dort Abrichtung, die an der Wiege des Verbrechens standen. In jeder Zelle ist ein ungeschriebener Roman enthalten. Der Geistliche muß sich über Eltern, Erziehung, Jugendeindrücke, kurz über den ganzen Entwicklungsgang des Detinierten bis zum Beginn der seelsorgerischen Beeinflussung sorgfältig instruieren. Dazu dient das verständnisvolle Studium der Personal-Straf- und Prozeßakten, die Lektüre der Briefe an die Gefangenen und von ihnen, vor allem aber der persönliche Umgang mit den Detinierten. Bei Briefen und Gesprächen vergesse man nicht, daß manche Gefangene Meister in der Verstellungskunst sind. Anderen wieder sehlt nicht nur scheinbar, sondern oft tatsächlich das eigentliche Verständnis für das Verwerfliche ihrer Tat. Zumal Meineidige und Sittlichkeitsverbrecher sind darum so selten geständig, weil sie sich ihrer Handlungsweise garnicht als eines Rechtsbruchs bewußt sind. Auch das eigentümliche Seelenleben der Detinierten ist bei solchen Gesprächen zu berücksichtigen. Die meisten leiden unter dem Druck einer lebhaft erregten Gemütsstimmung und fühlen sich nur selten frei und aufgelegt zu ruhigem Nachdenken und sachlicher Ueberlegung. Bei dem einen ist's Heimweh, beim anderen Sorge um die Lieben daheim, bei dem bittrer Groll gegen die Denunzianten, bei jenem Hader mit Gott und Menschen. Andre wieder sinnen fortwährend darüber nach, wie sie eine Begnadigung erzielen oder die Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen können. Zu solchen Unterredungen besuche man am besten den Gefangenen in seiner. Zelle. Schon die angenehme Aussicht, auf einige Zeit eine Unterhaltung führen zu können, wird den Detinierten etwas zugänglicher machen. Hier in der Zelle kann der Geistliche ungestört mit ihm reden. Die Gegenwart eines Sicherheitsbeamten erschwert aber die Möglichkeit, daß sich der Gefangene ganz mitteile. Daher gehe der Gefftliche allein ohne Aufseher zu seinem Pflegling in die Zelle. Seelsorge ist nur unter vier Augen möglich. Das ist es auch, was die Seelsorgetätigkeit an weiblichen Strafgefangenen so sehr erschwert, ja fast illusorisch macht. Bei diesen darf der Geistliche die Zellenbesuche nur in Begleitung einer Aufseherm abhalten, er kann seine Unterredung nur in Gegenwart einer -- sagen wir — Anstandsdame führen. Zweckmäßig wäre es daher, wenn Frauen, die freilich eine, für die schwere Aufgabe des Pastorierens genügende Vorbildung sich anzueignen hätten, an ihren gefangenen Geschlechtsgenossinnen, Seelsorge übten. Ueber die Einzelseelsorge und ihre Aufgaben wollen wir noch ein Wort sagen, ehe wir von der rechten Benützung der gottesdienstlichen Einrichtungen zur sittlichen Läuterung der Gefangenen reden. (Fortsetzung folgt.) Samliel 11. Von Albert Katz. (Fortsetzung.) Ein römischer Feldhrrr namens Agrippa fragte Gamliel, „warum Gott gegen die nichtigen Götzen eifere, da doch gewöhnlich nur physisch, geistig und sozial Gleichstehende aufeinander eifersüchtig seien".!