Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 49 (2.12.1904)
- Date
- 1904-12-02
- Page
- Seite 688 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/5369809-9607691-9605972-9660314--9079-9606349- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 688 Io «14 luter .en >«.W Gesetz. So oft das Judentum der Gefahr der Auflösung nahe zu sein schien, sei es durch zerstörende äußere Gewalten, sei es durch inneres Kränkeln, so oft erhob es sich zu neuem Leben. Welche unermeßlichen innren Krisen hat das Judentum schon durchgemacht und siegreich überwunden! Da waren die unzähligen, gewaltsamen Bekehrungen während des verfolgungssüchtigen Mittelalters; da waren die Massenaustritte in der nachmendelssohnschen Zeit der seichten Aufklärung; da war vor allem die eine staunenswerte Tatsache, daß das Judentum von seinen zwölf Stämmen zehn verlor, die ganz verschollen; und doch ist das Judentum geblieben! Und wenn auch nur ein kleines Häuflein Ueberzeugungstreuer übriggeblieben — es repräsentiert in sich die jüdische Gesamtheit; denn es schließt in sich das organische Prinzip, das mit unsterblicher Kraft das Verlorene aus sich selbst immer aufs neue ergänzt. Es ist charakteristisch, daß der Talmud die Veranlassung zur Feier des Chanukafestes in jener wunderbaren Begebenheit von der Auffindung eines Oelkrügleins mit unverletztem hohenpriesterlichen Siegel findet, dessen Inhalt durch ein Wunder acht Tage hindurch brannte. Diese Tatsache spricht Bände. Nicht die Heldentaten der Makkabäer wurden verewigt, nicht die blitzenden, siegreichen Waffen lebten im Gedächtnis des Volks fort, sondern die Einweihung des Tempels, die Wiederherstellung des religiösen Lebens bildet die Grundlage der Chanukafeier. Unser Fest hätte ja heißen können „Makkabüerfest" oder „Siegesfest", aber es trägt den Namen „Chanuka", Einweihungsfest. Das deutet darauf hin, daß selbst die Verjagung des mächtigen Feindes, selbst die erlangte nationale Selbständigkeit, selbst der fürstliche, Purpur, der nun der Makkabäerfamilie zufiel, nicht für die jüdischen Herzen in jener Zeit die Bedeutung hatte, wie der Umstand, daß der Tempel in seiner Reinheit wieder dastand. Das heißt ein Kampf um eine Idee! Die Makkabäer führen das Schwert, nur so lange die Religion gefährdet, und legen es nieder, sobald sie gesichert ist. Die Priester, die in die Schlacht ziehen, „das Lob des Herrn im Mund und das schneidige Schwert in der Hand" — sie geizen nicht nach Schlachtenruhm; den Tempel des Friedens zu weihen, danach steht ihr Sinn; sie kämpfen um den Frieden, nicht um den Ruhm; in die reine gottentflammte Glut ihres priesterlichen Eifers mischt sich nicht das Feuer irdischer Leidenschaft. Chanuka ist kein Gedenkfest menschlicher Siege und Machterfolge, sondern ein Weihefest des göttlichen Geistes, der in uns stets schaffen und fortwirken soll; Chanuka bezeichnet nicht nur die Vollendung eines Erlösungswerkes der Vergangenheit, sondern, indem es uns die moralische Erhebung der Makkabäer gegenüber der feigen Nachgiebigkeit und der Fügsamkeit der Schwachen und Knechtseligen vorführt, steht es als leuchtendes Beispiel der Unzerstörbarkeit und der ewigen Verjüngungskunst des Judentums da. vie Seelsorge an jüdischen Strafgefangenen. Von Rabbiner Dr. Max BeerMÜNN-Jnsterburg. II. Die Strafe bezweckt in bezug auf das Verbrechen Sühne, in bezug auf den Verbrecher Besserung, in bezug auf die menschliche Gesellschaft Schutz und Sicherung. Die Strafe soll dem Verbrecher vor allern i u. menschliche Ordnung zu beugen und zum Um diesen pädagogischen Zweck zu erreichen, muß die S?ra frei sein von unnötiger Härte. Andrerseits darf sie nicht zn^ leicht und milde sein, sonst verfehlt sie bei hartnäckig^? Gewohnheitsverbrechern ihre Wirkung. Diese lassen sich häufig nur aus Furcht vor Strafe von Vergehungen zurückhalten. Darum darf im Strafvollzug das Prinzip der Abschreckung nicht fehlen. Beide Tendenzen möglichst gleichmäßig zur Geltung zu bringen ist seit hundert Jahren das Bestreben der Gefängniswissenschaft. Näheren Aufschluß über Einrichtung und Ordnung der Strafanstalten, wie einen lichtvollen Ueberblick über den Werdegang der Zuchthausreformen gibt Krohnes grundlegendem Lehrbuch der Gefängniskunde. Zur vorläufigen Orientierung dienen Seyfarths anschaulich geschriebene „Zuchthausstudien". Im wesentlichen sind es fünf Methoden, über deren Schwächen und Vorzüge sich auch der Geistliche ein völlig klares Bild gemacht haben muß: 1. Das pennsylvanische Jsolierungssystem. Vorzug: Einsamkeit gibt beständig Gelegenheit zum Nachdenken und zur Erkenntnis der Sünde. Nachteile: Tatenlose Einsamkeit erzeugt psychische Störungen. Da der Gebesserte jederzeit entlassen werden konnte, so war der Heuchelei Tor und Tür geöffnet. 2. Anburesches Schweigsystem, das die Gefangenen am Tage arbeiten läßt. Vorzug: Die gemeinsame Arbeit schützt vor seelischen Erkrankungen. Nachteil: Die Unnatürlich!«^ .des Schweigegebots, das unvermeidlich Übertretungen, Folge hat. 3. Das moderne Arbeitszellensystem, wo der Gefangene in Einzelhaft wohnt und arbeitet, zur Bewegung im Freien < täglich auf dem Strafanstaltshof eine Stunde spazieren geht. Offiziell wird jetzt fast allgemein die Einzelhaft als Ausgangspunkt des Strafvollzugs ins Auge gefaßt. Sein vorzug besteht darin, daß der Detinierte den bösen Einflüssen seiner Mitgefangenen entzogen ist und ungestört an seiner Selbstläuterung arbeiten kann. Als Nachteil ist freilich die Möglichkeit psychischer Störungen infolge Isolierung auch hier zu betonen. Es wird eben bei der Vollstreckung der Strafe individualisiert werden müssen. Für junge Gefangene, deren Gesundheit die Isolierung gestattet, erscheint die Einzelhaft durchaus zweckmäßig. Ich habe gefunden, daß Gelegenheitsverbrecher, die durch Leichtsinn oder eine traurige Verkettung der Verhältnisse vom Wege des Rechts gedrängt wurden, die Einzelhaft der Gemeinschaftshaft vorziehen, weil sie durch den nahen Umgang mit Gewohnheitsverbrechern in der gemeinsamen Haft sich entehrt fühlen und sie sich vor Anstaltsstrafen in der Einzelhaft besser geschützt glauben. 4. Das irische oder Kollektivsystem. Dieses ermöglicht den Wechsel von Einzel- und Gemeinschaftshaft und führt den Detinierten durch einzelne Klassen, die immer größere Vergünstigungen bieten, bis zur Uebergabe in eine Zwischenanstalt, und zur Beurlaubung auf Widerruf im Falle schlechtst Führung. 5. Das vereinfachte Alingesche Progressivsystem hat den fruchtbaren Gedanken des irischen auf deutsche Verhältnisse angewandt, beginnt mit der Einzelhaft und geht unter Berücksichtigung des sittlichen Zustandes des Gefangenen zu neuer stufenweiser Gemeinschaftshaft über. Seinen Abschluß findet es in derbei guter Führung nach 3/4 verbüßter Strafzeit erfolgenden vorläufigen Entlassung.