Mannheim
Compact Memory

Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1904-11-18 · 47 (18.11.1904) · p. Seite 657

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
47 (18.11.1904)
Date
1904-11-18
Page
Seite 657 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/5369809-9607691-9605972-9660313--9063-9606333
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 47. Israelitische Wochenschrift. Seite 657. Verwaltungsbericht für die Zeit vom 1. April 1901 bis 31. März 1904 zugesandt. In der angegebenen Zeit ist die Zahl der Besteuerten von 23171 auf^L6 471 gestiegen, sind 377 Personen aus dem Judentum, 29 aus der Gemeinde geschieden. In dem Bericht heißt es: „Eine Storung erlitt für eine kurze Zeit die Verwaltung dadurch, daß die von der Repräsentantenversammlung Ende 1902 vorgenommenen Ergänzungswahlen zum Gemeindevorstand, welche bereits die Bestätigung der Aufsichtsbehörde gefunden hatten, nachträglich auf Grund einer eingereichten Beschwerde für ungiltig erklärt wurden." y Diese Darstellung ist durch Verschweigungen unzutreffend. Es wird verschwiegen, daß die für ungiltig erklärten Wahlen statutenwidrig voraenommen waren; es wird ferner verschwiegen, daß an dieser Statutenwidrigkeit der Vorstand ebenso Schuld trug, wie die Repräsentantenversammlung. Der Bericht erwähnt ferner die Schaffung des Amtes eines Syndikus, den begonnenen Bau eines zweiten Verwaltungsgebäudes und die Revision des Gemeindestatuts. Diese Revision habe man auf die von den Wahlen handelnden Paragraphen beschränkt, weil erfahrungsmäßig „eine vollständige Statutenrevision - eine längere Reihe von Jahren in Anspruch zu nehmen pflegt." — Das verspräche Unheil für die kommende Statutenrevision, wenn die Erfahrung früherer Jahre sich durchaus wiederholen müßte. Um die Blödigkeiten alle auf einen Haufen zu bringen, deren Sammlung das geltende revidierte Gemeindestatut ausmacht, mögen allerdings Jahre nötig gewesen sein. Zur Abfassung eines vernünftigen Statuts — einschließlich der Einholung seiner Genehmigung — reichen drei Monate aus. Die Steuerquote ist für das lausende Jahr von 21/4o auf n/20 vom staatlich veranlagten Einkommen erhöht worden. Der Bericht sagt von der neuen Rykestraßen-Synagoge' „Die Synagoge soll zunächst dem Bedürfnis der im Norden und Nordosten der Stadt wohnenden Gemeindemitglieder dienen. Maßgebend für die Wahl dieses Stadtteils war die Nachfrage nach Eintrittskarten zu den gottesdienstlichen Veranstaltungen an den hohen Festtagen, die sich gerade für die Betlokale in diesen Bezirken besonders stark geltend machte. Neben zahlreichen anderen Gründen hat uns die hierbei zu Tage tretende Erscheinung, daß sich der Andrang vornehmlich auf die Lokale bezog, in denen der Gottesdienst durch Orgel bezw. Harmonium begleitet wurde, veranlaßt, auch für die in der gleichen Gegend xrrichtete Synagoge neben der Gebetordnung der Synagoge Kaiserstraße die Einführung der Orgel zu beantragen. Da die Repräsentantenversammlung den Antrag abgelehnt hat, so haben wir mangels eines anderweitigen Gemeindebeschlusses zunächst den Gottesdienst nach dem Ritus der Synagoge Kaiserstraße ohne Orgelbegleitung eingerichtet, damit die Synagoge angesichts des gottesdienstlichen Bedürfnisses insbesondere an den hohen Festtagen ihren Zwecken nutzbar gemacht werden konnte." Hier wird ein Doppeltes angedeutet: einmal daß der Vorstand bei nächster Gelegenheit die Orgel in der Rykestraßen- Synagoge einführen will; sodann, daß der Vorstand, bevor er „zunächst" den Beschluß der Repräsentanten zur Ausführung brachte, in Erwägung zog, ob er nicht um der fehlenden Orgel -willen die Eröffnung der Synagoge verzögern solle. — Schade, daß er nicht den Versuch gemacht hat! Der Bericht bringt endlich eine Zusammenstellung der in der dreijährigen Berichtszeit erfolgten „wichtigen Gemeindebeschlüffe." Es sind 36 an der Zahl. Acht von diesen „wichtigen" und besonderer Erwähnung unter diesem Titel für würdig befundenen Gemeindebeschlüffen seien hier wiedergegeben: „Anbringung ßder Porträts des Ehepaares Moritz und Bertha Manheimer im Hospital. Anstellung eines Wächters für das Verwaltungsgebäude Oranienburgerstraße 29. Druck und Versendung eines Berichts über das II. Waisenhaus. Benutzungs-Ordnung für die Gemeinde-Bibliothek. Abänderung des Gebets bei Kinderbeerdigungen. Verlegung der Registraturräume und Einrichtung neuer Sitzungszimmer im Verwaltungsgebäude. Vergrößerung der Blumenhalle auf dem Friedhof in Weißensee. Ehrung des Gemeinde-Aeltesten Herrn Julius Jacoby, aus Anlaß seines 25jährigen Vorsteherjubiläums, durch Anbringung seines Bildnisses im Sitzungssaal der Repräsentanten." Dem Bericht des Vorstands ist ein Spezialöericht des Schul- und Talmud-Thora-Vorstandes beigegeben und ein Rechnungsbericht der Hauptkaffe, aus dem alles Mögliche zu ersehen ist, nur nicht, was die Verwaltung der Berliner Gemeinde kostet, wie hoch sich das Vermögen der Gemeinde beläuft, welche Nettoauswendungen Schule und Synagoge erfordern. Kurz, es ist ein Musterbericht. Die Uerband$-Pen$ion$Ha$$e. Eine geschichtliche Skizze. Von Ad. Pentz-Königsberg i. Pr. II. Durch-die Ueberweisung der ostpreußischen Abänderungsanträge an die Verbandsvereine zur begutachtenden Aeußerung über diese glaubte sich das Kuratorium der Pflicht entbinden zu können, diese Anträge, dem Amendementbeschluß der Delegierten-Versammlung entsprechend, noch vor der Eröffnung der Kasse zur Erledigung zu bringen. Der diesen Ueberweisungsbeschluß begleitende zweite Beschluß des Kuratoriums, daß die Kasse „am ersten Tage nach Ablauf des Monats, in dem die Aenderungen der Satzungen die Genehmigung der Aufsichtsbehörde gefunden haben", in Kraft treten soll, wurde außerhalb des Kuratoriums zunächst so verstanden, daß er sich auch aus die aus der eingeleiteten Beratung der ostpreußischen Anträge sich ergebenden Abänderungsbestimmungen beziehe. Als später aber eine Andeutung in den Zeitungen die Absichten des Kuratoriums klar erkennen ließ, protestierten gegen eine solch rechtswidrige Behandlung der zur Beratung stehenden Anträge nicht bloß der zunächst beteiligte ostpreußische Verein, sondern auch die Vereine von Westpreußen, Schlesien-Posen und Hannover. Dieser mehrseitige Einspruch von Veröandsvereinen gegen eine vorzeitige Eröffnung der Verbands-Pensionskasse und gegen die damit verbundene gesetzwidrige Behandlung der ostpreußischen Anträge hatte beim Kuratorium aber doch nur den Erfolg, daß die Eröffnung der Kasse noch etwas länger als ursprünglich beabsichtigt war hinausgeschoben wurde. Am 30. September 1900 faßte das Kuratorium dann ohne Rücksicht auf die noch unerledigten Anträge des oft-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.