Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 39 (23.9.1904)
- Date
- 1904-09-23
- Page
- Seite 545 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 39. Israelitische Wochenschrift. Seite 646. daß das jüdische Geld ebenso gut riecht wie alles andere. Dabei bemüht sich aber die Regierung, den Anschein der Unparteilichkeit zu wahren und die Sachlage so darzustellen, als ob das einfache Volk von Haß gegen die Juden erfüllt sei, und die Regierung nur mit Not und Mühe die elementare Gewalt dieses Hasses dämmen könne. Dieses ganze Phantasiegebilde hat der Kischinewer Krawall unbarmherzig zerstört. Aus diesem Grund ist jetzt die russische Regierung bemüht, ihren Ruf der Unparteilichkeit wiederherzustellen. Nur aus diesem Wunsch heraus kann der letzte Erlaß verstanden werden; denn die russischen Juden und überhaupt alle, die russischen Judengesetze kennen, wissen genau, daß in seinen 11 Paragraphen sehr viele Worte aber wenig neue Rechte enthalten sind. Im Ausland jedoch kann durch dieses Gesetz der Eindruck heroorgerufen werden, daß für die unterdrückten Juden wirklich eine Erleichterung geschaffen ist. Diejenigen, die sich im Labyrinth der russischen Judengesetzgebung zurechtzufinden vermögen, sind daher gewissermaßen verpflichtet, im Interesse der Wahrheit die ausländischen Leser über den wirklichen Inhalt dieses letzten Produktes russischer Gesetzgebungskunst aufzuklären. Neue Rechte sind nur verliehen worden den Kommerzien- und Manufakturräten und den Soldaten, die sich am russischjapanischen Krieg beteiligten. Diesen wird gestattet, überall zu wohnen (§ 6 und 7). Aber der Vertreter der ersten Kategorie gibt es so wenige, daß sie an den Fingern einer Hand abgezählt werden können — fünf! Von den Vertretern der zweiten Kategorie aber wird in jedem Fall eine Dekorierung oder wenigstens tadellose Diensterfüllung gefordert. Das Ermessen der Vorgesetzten wird also das Recht der jüdischen Soldaten bestimmen, wodurch es in der Praxis vielfach illusorisch gemacht werden kann. Weiter bestimmt § 10 noch, daß alle die, die bis auf den heutigen Tag in den Städten der inneren Gouvernements Wohnrecht bekommen haben, solches auch behalten können, selbst wenn dabei gewisse Formalitäten unberücksichtigt gelassen waren. Solche Fälle gibt es nicht sehr viele. Sie waren eine gute Einnahmequelle für gewisse Beamte, die für- Geld ein Auge zudrückten und diese Unkorrektheiten unbemerkt ließen. Mit obigem ist aber auch alles genannt, was den Juden an neuen Rechten verliehen ist. Die übrigen Paragraphen sind weiter nichts, als eine authentische Interpretation der bestehenden Gesetze, eine Wiederherstellung ihres wahren Inhalts, der durch juristisch unlogische Entscheidungen des Senats willkürlich abgeändert worden war. So das Recht der Personen mit akademischer Bildung, Kaufleute erster Gilde, Handwerker und ausgedienter Soldaten (die vor Einführung der allgemeinen Wehrpflicht gedient hatten), in den Dörfern des Ansiedelungsrayons zu wohnen. Auf sie bezogen sich die Bestimmungen des beschränkenden Gesetzes vom 2. Mai 1882 nicht, schon nach dem Prinzip „lex major generalis non derogat legi priori speciali“, denn diese Personen haben durch ein Spezialgesetz, das bis jetzt in keinem Punkt abgeändert ist, das Recht, überall zu wohnen. Wenn § 2 den in § 1 erwähnten Personen gestattet, Räumlichkeiten für ihre Wohnung oder zur Ausübung ihres Handels resp. Handwerks zu mieten, so fragt es sich, wie denn anders ß 1 in die Wirklichkeit umgesetzt werden kann. Daß Personen mit akademischer Bildung (§ 8), die überall wohnen können, auch überall Handel und Gewerbe treiben dürfen, wurde bis jetzt als selbstverständlich vorausgesetzt. Daß die Frauen auch bei getrenntem Haushalt oder nach dem Tod des Mannes alle seine Rechte besitzen, ist auch weiter nichts als eine Interpretation des schon bestehenden Gesetzes. Ebenso verhält es sich mit 8 8. Er gestattet den Kaufleuten erster und zweiter Gilde, sich während sechs resp. drei (früher zwei) Monaten im Jahr in den Gouvernements des Innern aufzuhalten. Früher nun durften diese Kaufleute nur zwei Reisen machen, während das neue Gesetz ihnen unbeschränkt viele Reisen zu machen gestattet; nur darf der Gesamtaufenthalt die angegebene Dauer nicht überschreiten. Die russische Presse wird unter dem Drucke der Zensur den kaiserlichen Erlaß nicht kritisieren dürfen, und die russischen Leser, die sich nicht speziell für die Judenfrage interessieren, werden vielleicht in dem neuen Gesetz ein Zeichen der Judenfreundlichkeit der Regierung sehen. Dagegen läßt sich wenig tun. Aber wenigstens soll es der russischen Regierung nicht gelingen, die ausländische Leserwelt irrezuführen. Darum sei noch einmal betont, oas neue Gesetz tut für die große Masse des jüdischen Proletariats (mehr als 4 Mill. Menschen) nichts. Sie verbleibt nach wie vor in ihrem rechtlosen Zustand, der mit jedem Tag für sie moralisch und ökonomisch unerträglicher wird. Aus dem Tagebuch eines russisch-jüdischen Auswanderers. Bon Rabbiner Dr. BeenNlUM-Jnsterburg. Wir deutschen Juden sind im Allgemeinen ganz gut über die traurige Lage unserer russischen Brüder unterrichtet. Wir kennen die tausend Beschränkungen, die es ihnen in der russischen Heimat oft unmöglich machen, ein menschenwürdiges Dasein zu führen. Nur wenige von uns aber dürften eine klare Vorstellung von den unsäglichen Schwierigkeiten und dem unbeschreiblichen Elend haben, das die jüdischen Auswanderer erdulden müssen, ehe sie an das Ziel ihrer Sehnsucht — meist Amerika — gelangen. Im laufenden Jahr ist durch den ostasiatischen Krieg mit seinen traurigen wirtschaftlichen Folgen und durch die immer judenfeindlicher sich zeigende Verwaltungspraxis der russischen Regierung der Strom der Auswanderer außerordentlich gewachsen. Den meisten Auswanderern fehlt nun die Möglichkeit, sich einen ordnungsmäßigen Gouvernementspaß zu verschaffen. Sie vertrauen sich daher Agenten an, von denen sie heimlich über die Grenze gebracht werden. Hierbei werden die unglücklichen Emigranten aufs schlimmste ausgebeutet. So wurden jüngst an etwa 30 Auswanderer Fahrkarten nach Antwerpen unter der Vorspiegelung verkauft, man könne damit bis nach Amerika fahren. Da die Agenten für die vorschriftsmäßige Untersuchung ihrer Kunden in der Jnsterburger Quarantäne nicht Sorge getragen hatten, so wurden die Armen vurch die Polizei zwangsweise nach der Jnsterburger Kontrollstation transportiert. Hier stellte sich heraus, daß ihnen die nötigen Mittel fehlten — pro Person 140 M. — um als Zwischendeckpassagiere auf einem Schiff der Hamburg-Amerika-Linie ihre Reise anzutreten. Die dazu nötigen ca. 3000 M. wurden durch Sammlungen in Königsberg, Tilsit und Insterburg aufgebracht, und nur dadurch sind die Auswanderer vor dem traurigen Geschick bewahrt werden, zwangsweise in ihre russische Heimat zurückbefördert zu werden. Solche Fälle ereignen sich hier und in anderen Kontrollstationen täglich. Wenn es nun verhindert werden soll, die Auswanderer der russischen Polizei auszuliefern, und ihnen durch Darbietung des zur Reise nötigsten geholfen werden soll, dann ist die Schaffung einer großen Hilfsorganisation