Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 31 (29.7.1904)
- Date
- 1904-07-29
- Page
- Seite 431 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 31. JSracUtischc Wvch^uschi ist. Sette 431. der sich feige demütigt und kein größeres Bestreben kennt, als sein Judentum zu verstecken, oder bei der wehrhaften jüdischen Studentenschaft, die im Hörsaal, wie auf dem Fechtboden ihren Mann mindestens so gut zu stellen weiß, wie ihre oft im Alkoholmarasmus erstickenden christlichen Kollegen. Daß der abgeklärte Jude des Zionismus nicht bedarf, um sein Judentum neben seiner Nationalität zu bewahren, braucht man wohl nicht zu betonen, mag die Assimilierung noch so schwer gemacht werden. Was aber den einzelnen abgeklärten Juden in Westeuropa möglich ist, das ist den großen, in geistiger wie wirtschaftlicher Not dahinlebenden östlichen Massen nicht möglich. Diese brauchen ein Begeisterungsideal, das sie bis an die Schwelle einer besseren Zeit, d. h. bis zur Assimilierungsmöglichkeit im Lebenskampf aufrecht hält. Und wenn sie es im Zionismus gefunden haben, so muß man es mit Dankbarkeit begrüßen. An den Nachfolgern Herzls wird es aber sein, jene Programmpunkte, die nur ihre Organisations-Schuldigkeit zu leisten hatten, unbekümmert um Inkonsequenz und den Abfall mancher Anhänger, ehebaldigst zum alten Eisen zu werfen. Daß Herzl selbst, der trotz seines scharfen Verstands immer ein ästhetischer, von Phantastereien nicht freier Kopf war, sich schließlich selbst berauschte und von der Richtigkeit der gewählten Mittel so überzeugt war, daß er in Basel allen Ernstes sagen konnte: „Das Signal zum Aufbruch können wir Euch noch nicht geben", wer wollte ihm dies verargen? Zumal er — so unglaublich es klingt — fast keine Kenntnis von Juden und Judentum besaß. Hatte er sich doch früher nie mehr mit dem Judentum befaßt, als daß er in charaktervoller Weise seinem Glauben treublieb. Die Juden selbst, vor allem aber die eigentlichen Träger der zionistischen Bewegung, jene osteuropäischen Massen, diese hatte er weder geahnt, noch gekannt. Als ich ihn wenige Monate vor seinem Hinscheiden mit Bamberger verglich, dessen Vertrauen in Bismarcks Gesinnungen Bennigsen einst mit den Worten begegnete: „Sie kennen die preußischen Junker nicht!" und in analoger Weise zu Herzl sagte: „Sie kennen die Juden nicht!" da flog — wohl in Erinnerung an den letzten Baseler Kongreß — eine Wolke über seine Stirn, er wurde ernst und schwieg. Und als ich dann im Lauf des Gesprächs zu ihm bemerkte: „Gestehen Sie selbst ein, das, was Sie am meisten verletzen würde, wäre doch, wenn man Ihnen mit Recht vorwerfen könnte, daß Sie kein deutscher Schriftsteller sind?" da hat er mir nicht widersprochen. An diese Unterredung mußte ich denken, als ich die trotz unserer flüchtigen Bekanntschaft mich wahrhaft erschütternde Kunde von seinem Tod erhielt. Und je mehr ich daran denke, desto mehr komme ich zu der allerdings schmerzlichen Ueberzeugung, daß der Allwisser es mit diesem edlen, Mann wohl am besten gemeint hat, als er ihn fast im Jünglingsalter mit dem noch grünen Siegeskranz auf dem Haupt abberief. Viel Leid ist ihm ohne Zweifel erspart worden. Seine Mission im Zionismus hat Herzl mit der Schaffung der Organisation, sei es auch durch den Zionsgedanken, erfüllt, mit der notwendigen Wendung und Lenkung in realere Bahnen hätte er aber viel von seinem Nimbus und seinem Prestige verlieren müssen. Wer weiß, öb Herzl, von den ungeahnten Erfolgen verwirrt, die Einsicht besessen und die Ueberwindung gefunden hätte, um ein zweitesmal „inkonsequent" zu werden, und ob es ihm gelungen wäre, der „Biedermänner" Herr zu werden. Für unser kulturstolzes Jahrhundert aber ist es tief beschämend, daß einer seiner besten Männer — weil im Innersten verletzt — sich dazu veranlaßt sehen konnte, seine Jugendideale zu verbergen und wie ein trotzig-naives Kindergemüt den Spieß umzukehren. Weil sie ihn nicht mehr, wie einst, „Heil!" rufen ließen, so rief er „Hedad!", weil sie ihn nicht mehr als Alben gelten lassen wollten, so wurde er Zionist. Wohl sprach dies gegen reife Abklärung und schulgerechte Logik, nicht aber gegen seine edelste Empfindung. Und seine Empfindungen haben sowohl bei Lebzeiten, wie nach seinem Tode nur bei wenigen die richtige Deutung erfahren können. Ein gekrönter oder ungekrönter König von Zion zu werden, wie man es nach dem Vorgehen allzu beflissener Adepten glauben könnte, danach hat es Herzl wahrlich nicht gelüstet. Herzls Gestalt kann in der jüdischen Geschichte zu einer größeren werden, als es die Bar Kochbas oder Sabatai Zewys war, oder er wird nur als ein verunglückter Moses erscheinen, dem es nicht beschieden war, seine Brüder heimzuführen. Die Gestaltung liegt in der Hand derer, die berufen sind, das Erbe des zionistischen Vermächtnisses anzutreten. Der Entwurf zu einem fremden- Krimlnalgesetz in England. Der Entwurf des von Sir Howard Vincent eingebrachten und von den Parlamentsmitgliedern Capitain Jessel, Sir Carne Rasch, Sir Ernest Flower, Ranciman, Trevelyan, Herbert Robertson und Oberst Pilkington unterstützten Gesetzes zur Bestrafung resp. Ausweisung ausländischer Verbrecher hat folgenden Wortlaut: I. Ueber die Ermächtigung, ausländischen Verbrechern nach ihrer Verurteilung die Entfernung aus dem Vereinigten Königreich zu befehlen. a) Wird eine ausländische Person für irgend ein Verbrechen oder Vergehen zu Zuchthaus- oder Gefängnisstrafe verurteilt, ohne daß die Umwandlung in Geldstrafe zulässig ist, oder von einem schleunigen Gerichtshof für e>n Vergehen mit drei Monaten oder mehr Gefängnis bestraft, ohne daß die Umwandlung in Geldstrafe zulässig ist, so hat der erkennende Gerichtshof das Recht, wo es ihm geeignet scheint, als einen Teil der Strafe den Befehl auszusprechen, daß die verurteilte Person nach Abbüßung der Strafe innerhalb einer bestimmten Frist das Gebiet des Vereinigten Königreichs zu verlassen und ihm auch künftig fern zu bleiben hat. b) Wird eine ausländische Person eines Verbrechens für schuldig erklärt, auf das die Todesstrafe steht, und ruft sie mit günstigem Erfolg die Gnade des Königs an, so soll Artikel 5 des Zuchthaus-Strafgesetzes von 1853 dahin angewendet werden, daß der Verurteilte statt der in'diesem Artikel vorgesehenen Ziichthausstrafe zur Landesverweisung gezwungen wird mit dem Verbot, das Vereinigte Königreich je wieder zu betreten. c'1 Hat Seine Majestät einen wegen Verbrechens verurteilten Ausländer begnadigt oder ihm einen im Zuchthaus- Strafgesetz vorgesehenen Straferlaß gewährt unter der Bedingung, daß er nach Vorschrift des vorliegenden Gesetzes das Vereinigte Königreich verläßt und ihm dauernd fern bleibt, so hat das Ministerium diesen Befehl in gleicher Weise abzufassen und zuzustellen, als wenn er als ein Teil des gerichtlichen Erkenntnisses ergangen wäre. II. Ueber die Behandlung von Personen, die in fremden Ländern wegen Verbrechen bestraft worden. Jeder Person, die in einem fremdeil Land wegen eines Verbrechens bestraft, das unter unsere Auslieferungsgesetze von 1870 und 1903 fällt, wird in den auf die Abbüßung ihrer