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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1904-06-24 · 26 (24.6.1904) · p. Seite 362

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
26 (24.6.1904)
Date
1904-06-24
Page
Seite 362 (sequence 10)
Language
German
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Seite 362. Israelitische Wochenschrift. dir. 26. geht es fort, bis er an den Hof der Gebetstelle gelangt. Daselbst besteigt er eine aus Holz verfertigte Tribüne und erklärt ihre Lehre. Hernach erheben sich die Weisen des Volkes und beten für ihr gekröntes Haupt, ihn ob seiner großen Gnade und Liebe lobpreisend, worauf das ganze Volk mit „Amen" einfällt. Der König erwidert ihren Segen, schlachtet hierauf das ihm dargereichte Kamel, bei ihnen ein ähnliches Opfer, wie bei den Juben das Peßachlamm und übergibt es den Fürsten, welche davon überall hinschicken, damit das ganze Land von der eigenhändigen Opferung ihres heiligen Königs genieße und sich freue. Nachdem dies vorüber, tritt er ganz allein den Heimweg an, der den Tigris entlang in seinen Palast führt, während die Großen des Reiches ihn zu Schiff begleiten. Auf dem Weg kehrt er nicht zurück, auf welchem er gekommen ist. Dieser wird das ganze Jahr bewacht, daß ihn kein Fuß betrete. Nun verläßt der Khalif nicht wieder seinen Palast das ganze Jahr. Er ist ein lauterer Charakter und ein frommer Mann. Das Buch bietet noch viel interessantes. In der guten Uebersetzung, in der es jetzt vorliegt, ist es auch für den Nichtgelehrten eine angenehme Lektüre. G. K. Litercrviscbes. Z>ie Krzähkungskunst der Wißel. Zwei Vorträge, gehalten in der Jüdischen Toynebeehalle in Wien von Professor Dr. Adolf Schwarz. Verlag von Alex. Hirsch. Preis 80 Heller. Die kleine Schrift ist sehr lesenswert, wenn sie auch naturgemäß nicht viel Neues bringt. Aber das uns Bekannte wird mit großer Liebe und vielem Verständnis ausgeführt. Die Politik. (Die Verfassungstreuen.) In der „Kreuzzeitung" wird der Sorge um Erhaltung der Verfassung nach einer bestimmten Richtung in nachstehender Weise Ausdruck gegeben: „Nach einer Meldung der „Kölnischen Zeitung" hat der deutsch-israelitische Gemeindebund an den Unterrichtsminister eine Eingabe gerichtet, in der um Einführung des jüdischen Religionsunterrichts durch alle Klassen der höheren Schulen, die Erteilung einer Note über „Religion" in den Reifezeugnissen der jüdischen Abiturienten und die Einräumung eines gewissen Aufsichtsrechts über den jüdischen Religionsunterricht an die jüdischen Gemeinden gebeten wird. Bisher hat die Staatsregierung eine Verpflichtung zur Einführung jüdischen Religionsunterrichts an den höheren Schulen nicht anerkannt, sondern sich lediglich auf die Förderung dieses Unterrichts durch Bereithaltung der Schulräume und Beteiligung an der Aufbringung der erforderlichen Mittel beschränkt. Sie hat auch zugelassen, daß das Zeugnis des jüdischen Religionslehrers als Anlage dem Reifezeugnis beigefügt werde. Aber zu einer organischen Eingliederung des jüdischen Religionsunterrichts in den Lehrplan hat sie sich bisher mit Recht nicht verstanden. Denn wenn sie das täte, so würde hierin das Anerkenntnis liegen, daß der jüdischen Religionsgemeinschaft die nämliche öffentliche rechtliche Stellung gebühre, wie der evangelischen und der katholischen Kirche. Ein solches Anerkenntnis widerspräche aber dem Art. 14 der Verfassungsurkunde, da hier bestimmt wird, daß bei denjenigen Einrichtungen des Staats, die mit der Religionsübung im Zusammenhang stehen, die christliche Religion zu Grunde zu legen ist. Die gleiche Erwägung läßt auch die Beteiligung einer jüdischen Religionsgemeinde an der Aufsicht über einen in den Lehrplan der Schule organisch eingefügten jüdischen Religionsunterricht ausgeschlossen erscheinen. Wenn der deutsch-israelitische Gemeindebund das Bestreben hat, dafür zu wirken, daß die Kinder aller seiner Gemeindeglieder ausreichenden Religionsunterricht erhalten, so verdient das sicherlich alle Anerkennung. Aber in erster Linie werden nach dieser Richtung hin die jüdischen Gemeinden tätig flirr müssen, ihre Aufgabe wird es sein, die erforderlichen Veranstaltungen zu treffen, und diese Veranstaltungen werden, wenn auch ihre Unterstützung durch den Staat oder die bürgerliche Gemeinde nicht ausgeschlossen ist, doch lediglich privaten Charakter haben in dem Sinn, daß der jüdische Religionsunterricht kernen organischen Bestandteil des lehrplanmäßigen Religionsunterrichts bildet. Das entspricht dem gegenwärtigen, durch die Verfassungsurkunde gewährleisteten Rechtszustand, und wir glauben nicht, daß die Unterrichtsverwaltung geneigt sein wird, diesen Zustand preiszugeben." Die Verfassung ist in Preußen uns Juden gegenüber von Anbeginn ein beschriebenes Stück Papier gewesen, und das ist sie bis auf diesen Tag geblieben. Von dem „eisernen Verheißungsfond", den sie enthält, hat sich uns gegenüber nichts erfüllt. Was auf dem Weg, den Mommsen den Weg des „administrativen Bauernfangs" nannte, sich uns entziehen ließ, das hat man uns entzogen. Unser verfassungsmäßiges Recht, immer nur ein Schein und keine Wahrheit, ist allmählich zur offenbaren, grinsenden, höhnenden Lüge geworden. Es nimmt uns garnicht Wunder, daß die „Kreuzzeitung" auf Seiten derer steht, die uns Juden gegenüber die Herrschaft der Ungerechtigkeit repräsentieren. Das ist beinahe selbstverständlich. Bei der Wortführerin einer Partei, die im Reich für Verfassungsbruch und Staatsstreich einzustehen bereit ist, darf man es sogar als eine Huldigung an die Tugend betrachten, wenn sie sich die Mühe der Heuchelei gibt und zur Deckung einer groben Rechtsversagung eine — allerdings erstaunlich dumme — Auslegungskunst zu Hilfe nimmt. Der Artikel 14 der Verfassung bestimmt, daß bei den Einrichtungen des Staates, die mit der Religionsübung im Zusammenhang stehen, die christliche Religion zu Grunde zu legen ist. Das will sagen: Als staatliche Feiertage gelten die Feiertage der beiden christlichen Konfessionen (denn eine christliche Religion gibt es seit vielen Jahrhunderten nicht mehr). Mit der Religionsübung hat der Religionsunterricht nichts zu tun. Auch ist es außer Frage, daß der jüdischen Religionsgemeinschaft die nämliche öffentliche rechtliche Stellung gebührt, wie der evangelischen und der katholischen Kirche. Von Naturrechts und von Rechts wegen. Die Tochterfirmen stehen doch der Mutterkirche nicht wie Goneril und Regan gegenüber. Im jüdischen Mutterhaus wenigstens haben sie das nicht gelernt. * („Bewußte Unwahrheit.") Ein „schlesischer Landsmann" schreibt der „Schlesischen Zeitung" aus Vryheid (Transvaal), 7. Mai, und die „Kreuzzeitung" druckt cs nach: „Am 3. d. Mts. wurde am Orte eine Synagoge eingeweiht. Zu dieser Feier kam der erste Rabbiner von Johannesburg Dr. Landau her. In seiner R^de hob er u a. die „Freiheit" hervor, welcher sich die Juden in englischen Ländern im Gegensatz zu anderen Staaten erfreuten, und erwähnte dabei, daß in Deutschland tausende Juden, Frauen, Kinder und Männer, durch Deutsche hingemordet, Synagogen niedergebrannt, ihre Häuser zerstört, ihr Hab und Gut genommen worden wäre. Er sagte dies vor einer großen Anzahl eingeladener angesehener Engländer und Boeren, außer den

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