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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1904-05-27 · 22 (27.5.1904) · p. Seite 301

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
22 (27.5.1904)
Date
1904-05-27
Page
Seite 301 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 22. Israelitische Wochenschrift. Seite 301 stellt. Das mag sein oder nicht sein, es ist zur Sache ohne Interesse. Ich will ihm auch nicht zu schwer anrechnen, daß er die Ansicht „höchst wahrscheinlich wurden bis zu den Zeilen des Samuel und David von den Leviten die Gesänge ohne Musikbegleitung ausgeführt", auf Raschis Bemerkung zu Sukka 50b DSü mw y'V stützt, der „das Wort yy mit dem Wort mXD erläutert, worunter man im Talmud ein mosaisches Gebet versteht". Ich meine, die umgekehrte Folgerung ist die richtige. Wenn der Vokalgesang die Hauptsache war, so muß es eine Instrumentalmusik gegeben haben, die nebenherging, und wenn der Vokalgesang ausdrücklich als yy oder rosa bezeichnet wird, so ist damit das Vdrkommen einer niedriger rangierenden Instrumentalmusik> sie mag selbständig oder begleitend auftreten, festgestellt. Herr ÖpPenheim-Gr. Becskerek macht einen ähnlichen logischen Saltomortale, indem er aus dem Umstand, daß sich, „wie bekannt", die feierlichen Gesänge der Leviten „enge an den Opferiitus anschlossen und nur bei den Weinlibationen angeftimmt wurden", mit unzulässiger Kühnheit folgert, daß „die Musik im Tempel in betreff des Sabbats und der Festtage gleichwie die allgemeinen und täglichen Opfer behandelt wurde". Das soll nämlich heißen, daß die Musik für eine ebenso schwere Arbeit galt, wie das Schlachten, Abhäuten, Feuetn, kurz wie die Opferverrichtung, uüd die tuhetägliche Musikarbeit nur im Zusammenhang mit der Opferarbeit und als Teil von ihr religionsgesetzlich angeordnet und damit zugleich gestattet wat. Der gelehrte Rabbiner von Gr. Becskerek folgert weiter, daß „die Synagoge bei ihrem Entstehen zu dem alren mosaischen Standpunkt zurückgekehrt ist, der ursprünglich bei den Gesängen der Levitenchöre eine Instrumentalbegleitung nicht kannte —(denn 4.B.M. 10,8-10 ist bloß Non den Priestern die Rede) und hat im Prinzip den mosaischen Grundsatz^ daß beim Gottesdienst der Vokalgesang und der Vokalchor als der wahre Ausdruck des Herzens allein Berechtigung habe (.122 nw y'V «nniHD ausschließlich angenommen, und die Musik wohl bedächtig bei ihrem Kultus, der seinem Wesen nach von dem Opferritus des Tempels völlig verschieden ist, ausgeschloffen, weil sie die Instrumentalmusik als die unzertrennbare Begleiterin des priesterlichen Opferdienstes betrachtete". — Das sind willkürliche Folgerungen, bei denen das Ergebnis zuvor feststand. Was die Synagoge bei ihrem Entstehen getan hat, das wissen wir eben nicht, und daß sie den Vokalgesang als den wahren Ausdruck des Herzens allein als berechtigt angesehen habe, ist eine Oppenheimsche Erfindung, denn die Hervorhebung des Vokalgesangs als Kern Und Hauptsache schließt Instrumentalmusik nicht bloß nicht aus, sondern bezeugt ausdrücklich ihre Zulässigkeit. Deshalb konnte man m der Synagoge, „wo der betende Mensch, ob Priester oder Laie, unmittelbar mit den Empfindungen seines Herzens seinem Schöpfer sich naht, das Prinzip, die Vokalmusik sei Hauptsache, in seiner ganzen Konsequenz durchführen", ohne die Instrumentalbegleitung auszuschließen. Wenn Herr Oppenheim sagt, „das Prinzip der Synagoge als Bet- und Lehrhaus ist Vokalgesang, weil der Betende allein, ohne Vermittlung eines Priesters, auf den Flügeln der Andacht sein Herz zu Gott erheben und vor ihm sein Inneres ausschütten will, das der katholischen Kirche dagegen, als eine geweihte Altarstätte, wo allein der Priester fungiert und das stellvertretende Meßopfer für die oft abwesende Gemeinde verrichtet, ist Jnstrumentalgesang" — so setzt er voraus, was er erst beweisen soll und was sich nicht beweisen läßt. Das Beispiel der evangelischen Kirche, die anfänglich die Orgel als katholisch verwarf zind sie dann annahm, ist ein Zeugnis nicht der Inkonsequenz, wie Oppenheim meint, sondern der innerlichen Bedeutungslosigkeit des äußeren Beiwerk. Daß die protestantische Domkirche in Berlin (wenigstens die frühere, von der jetzigen weiß ich es nicht) keine Orgel hatte, daß in der sixtinischen Kapelle keine Orgel ist, macht offenbar, daß die Orgel kein innerlich notwendiges Ausstattungsstück, weder des protestantischen noch des katholischen Gotteshauses ist, daß Zulassung wie Beseitigung dort nur von musikästhetischen Zweckmäßigkeitsgründen bestimmt wird — ganz wie in der Synagoge. In einem Punkt aber stimme ich mit Herrn Oppenheim überein, mit seinem Schlußsatz nämlich: „Unsere Alten wußten freilich von dem jetzigen Auskunftsmittel, die Orgel am Sabbat von einem nichtisraelitischen Organisten spielen zu lassen, noch nicht, da ihr gesunder Sinn einen solchen Gedanken perhorresziert hätte". Das ist ganz meine Meinung. Wird eine Orgel beim jüdischen Gottesdienst verwendet, so gehört das Orgelspiel zum Gottesdienst, und seine Ausübung ist keine Sabbatverletzung. Herr Oppenheim hat das vielleicht nicht gemeint — dann ist es aber seine Schuld, daß er mich das Wort von dem „gesunden Sinn" gelehrt hat, der den Gedanken perhorresziert, die Orgel am Sabbat durch einen nichtisraelitffchen Organisten spielen zu lassen. Ich wende mich jetzt zu dem vierten Abschnitt der Berlinerschen Schrift, den von Prof. Berliner selbst eingebrachten literargeschichtlichen Belegen über „die christliche Orgel im jüdischen Gottesdienst". Herr Professor Berliner beruft sich für seine Auffassung vvn der Unzulänglichkeit der Orgel in der Synagoge auf das 1863 erschienene Gutachten des Rabbiners David Deutsch in Sorau. Dieses Gutachten wird durch die von Berliner zitierte Stelle charakterisiert: „Die Orgel ist ein ausschließlich christlich-kirchliches Instrument, weil sie ausschließlich nur zur Begleitung der Gebete in christlichen Kirchen gebraucht wird, indem jeder anderweite Gebrauch dieses Instruments bekanntlich so selten und ungewöhnlich ist, daß er nicht in Betracht gezogen zu werden verdient" . . . „Andere Instrumente werden aller Orten und hauptsächlich zu profanen Zwecken verwendet, die Orgel nur in der Kirche, nur zur Begleitung der Kirchengesänge und Gebete, also nur als ausschließliches Zubehör eines fremden Kultus. Wer in tiefster Nacht am unbekannten Ort Orgelklänge hört, zweifelt nicht daran, sich in der Nähe einer christlichen Kirche zu befinden". Ich bin musikgeschichtlich nicht erfahren genug, um zu wissen, ob das, was Deutsch sagt, einmal wahr gewesen ist. Jedenfalls ist es nicht mehr wahr. Die Orgel ist ein Musikinstrument geworden, das profanen Zwecken genau so dient, wie jedes andere Instrument. Die Konzertsäle sind mit einer Orgel oder dem verwandten Harmonium ausgestattet. In dem musikliebenden Rußland sogar die Säle aller größeren Restaurants. Die Orgel spielt nicht mehr bloß getragene Musik, sondern auch Walzer und Märsche. Die Motive Deutschs gegen die Verwendung der Orgel in der Synagoge sind also nicht mehr zutreffend. Wer Orgelklang hört, glaubt nicht mehr, in der Nähe einer evangelischen oder katholischen Kirche zu sein, sondern in der Nähe eines Konzertraumes. War die Orgel jemals das christlich kirchliche Instrument, so ist diese Zeit unwiederbringlich vorüber. Hier sei mir eine Zwischenbemerkung gestattet, die an eine Zwischenbemerkung Berliners anknüpft. Prof. Berliner sagt, daß ihn „ein antipathisches Gefühl" gegen einen Befürworter der Orgel beschleiche, der sich dahin geäußert hatte, „daß von den kundigen Vertretern des talmudisch-rabbinischen Standpunktes die Einführung der Orgel nicht anders als gegen eigenes Besserwissen Hintertrieben werden könne".

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