Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 14 (1.4.1904)
- Date
- 1904-04-01
- Page
- Seite 191 (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 14 Israelitische Wochenschrift. Sorte 191. geweilt hat, vermutlich um sich Instruktionen zu holen; die Anklage vertrat Staatsanwalt N. F. Dschibelli. Die Zahl der Angeklagten betrug 68. Die des Mordes an Kohan angeklagten Notar und Kuiban wurden freigesprochen, Kuiban aber wegen Teilnahme an den Unruhen zur Einreihung in die Arrestantenkompagnie auf die Dauer eines Jahres verurteilt. Die Verhandlung wegen Ermordung der Jüdin Kosa wurde wegen Nichterscheinens wichtiger Zeugen vertagt. Wegen Ermordung des Juden Ulmann wurden zwei der Angeklagten verurteilt, und zwar einer zu einem Jahr Gefängnis, während der zweite für zweieinhalb Jahr in die Arrestantenkompagnie eingereiht und zur Zahlung von 500 Rubel an die Witwe Ulmanns verurteilt wurde. Der dritte Angeklagte wurde freigesprochen. Die Gebrüder Petsesko wurden zu je einem Jahr Zwangsarbeit wegen Ermordung des Juden Jtzlo und Judko Krapnik und wegen Verwundung des Uschernierski verurteilt. Die Zivilforderung wurde abgewiesen. Das Urteil reiht sich jenem des ersten Prozesses würdig an. Es war nach den Instruktionen, welche der Gerichtspräsident unmittelbar vor dem Prozeß in Petersburg persönlich eingeholt hatte, nichts anderes zu erwarten. Die diesmalige Verhandlung wurde noch flüchtiger geführt als die erste, trotz einer Reihe von Belastungszeugen wurden nur die widerspruchsvollen Angaben plötzlich aufgetauchter neuer Zeugen berücksichtigt, welche die Angeklagten zu entlasten suchten. Staatsanwalt und Verteidiger unterschieden sich in ihren Reden nicht viel von einander. Bezüglich des freigesprochenen Angeklagten Thomas Korchow halten mehrere Zeugen bestätigt, daß er nicht nur an der Ermordung Ulmanns teilgenommen, sondern auch nachher die Leiche Ulmanns mit Füßen getreten und den Körper verunstaltet habe; die beiden Kinder des Ermordeten, Peßach und Jakob, welche bei der Mordszene zugegen waren, haben in ihren Zeugenaussagen anschaulich dargestellt, in welch bestialischer Weise die Mörder ihren armen Vater ums Leben brachten. Der Vertreter der Privatkläger, Advokat Sarudny, bemühte sich vergebens, den aus dem ersten Prozeß her bekannten allgemeinen Redensarten der antisemitischen Verteidiger entgegenzutreten und eine objektive, gewissenhafte Behandlung des Falles durch den Gerichtshof herbeizuführen. Der Staatsanwalt Dschibelli blies in dasselbe Horn wie die judenfeindlichen Verteidiger, obwohl er formell die Anwendung des Strafgesetzes gegen die Mörder verlangte. Advokat Sarudny verwies darauf, daß der Gerichtshof weder Veranlassung habe, noch kompetent sei, über die Gesamtheit der Juden, ihre Fehler und Vergehen Recht zu sprechen und daß nur die Tatsachen in Bezug auf die begangenen Delikte maßgebend sein müssen; es nützte jedoch nichts, und das Schlußergebnis war das bereits erwähnte Urteil — der Freispruch Korchows. * * * Am 25. Februar fand die Verhandlung gegen die inhaftierten Mörder Daniel und Jakob Petrescu statt, welche am 20. April um 12 Uhr mittags im Hof des Sobelmannschen Hauses in der Kierowskagasie Juda und Isaak Krupnik, Vater und Sohn, ermordet und einen jüdischen Lehrer, namens Moses Uscherniersky mit Knütteln derart bearbeitet haben, daß er bewußtlos in das Spital gebracht werden mußte, wo er durch länger als drei Monate zwischen Leben und Tod schwankte. Fünfzehn Zeugen waren vorgeladen, welche fast sämtlich die beiden Mörder erkannten und unter Eid die Einzelheiten der begangenen Verbrechen zu Protokoll gaben; einen besonders tiefen Eindruck machte die Aussage eines neunjährigen Mädchens, der Tochter Sobelmanns, welche mit angesehen, wie die beiden Krupniks erschlagen wurden. Von Seite der Mörder traten auf einmal Zeugen auf, welche den Alibrbeweis erbringen wollten; sie behaupteten, mit ihnen zur angegebenen Zeit anderweitig in Gesellschaft gewesen zu sein. Die Unsicherheit dieser Zeugen, sowie die Widersprüche in ihren Aussagen wurden allgemein bemerkt; wenn es ernstlich darum zu tun gewesen wäre, die Wahrheit zu erforschen, hätte es sich vom kriminalistischen Gesichtspunkt aus wahrlich gelohnt, eine Untersuchung darüber einzuleiten, wer diese Zeugen hergesendet und zu ihren Aussagen instruiert hat; aber das Repertoire der Verhandlung stand ja längst fest und ist auch bereits vor wenigen Tagen ganz genau im „Bessarabetz" veröffentlicht worden. Danach mußte unter allen Umständen die Angelegenheit Krupnik abgeschlossen werden. Dschibelli hielt eine ganz kurze Anklagerede, desgleichen die Verteidiger, und das Ergebnis war, daß die mehrerer Mordtaten überwiesenen Brüder Petrescu zu vier Jahren Arrestantenkompagnie verurteilt wurden. Am 26. Februar begann die Verhandlung gegen 59 Angeklagte, unter denen 19, und zwar: Fedor Rusnak, Serge Bardjan, Jlarion Beresnow, Iwan Maljar, Paul Maljar, Peter Martschinsky, Anton Zurkan, Anton Profirow, Fedor Konsulsky, Wassilj Sirotjan, Georg Bogljar, Lukian Butzudschky, Christofore Butzudschky, Charlampi Chadjak, Avram Pysljar, Artem Semenow, Gregor Semenow, Wassilj Pysljar, Pantele Doruch, an geklagt sind, am Ostermontag in der Batschrijskagasse Jakob Tuppik, ferner Sarah und Sißja Panarassy ermordet zu haben. Die Anklageschrift ist ein sehr umfangreiches Dokument, in dem die von der Gruppe der 59 Angeklagten verübten Mordtaten und Plünderungen unter Anführung aller Zeugenaussagen einzeln aufgezählt werden. Von besonderem Interesse ist die in diesem offiziellen Schriftstück enthaltene Darstellung des Verlaufs der Exzesse und der Schuld der einzelnen Angeklagten. Nach dieser Anklageschrift sind die Unruhen am ersten Osterlag teils infolge von Gerüchten über einen von den Juden begangenen Ritualmord, teils aus ökonomischen Beweggründen, die in der letzten Zeit in der christlichen Bevölkerung einen tiefgehenden Raffenhaß entfacht hatten, entstanden. Die Exzedenten waren mit Stöcken, Brecheisen, Beilen, Knütteln, Eisenstücken und Steinen ausgerüstet. Um 2 Uhr nachmittags wurde in einem Haus jenes Viertels Jakob Tunik ermordet, bald hierauf entstand in der Nähe, im Sofronschen Haus, ein Brand, und es verbreitete sich das Gerücht, die Juden hätten das Feuer gelegt, was die Erregung der Menge noch steigerte. Um die gleiche Stunde wurden die Ehegatten Fonarschy (so wird der Name amtlich statt Panardtzy geschrieben) und noch mehrere Juden ermordet und auf der langen Strecke vom Bahnhof bis zur Naphthaniederlage Nobel sämtliche jüdischen Warenläden und Behausungen bis auf den Grund zerstört. Auf den Straßen lagen zerstreut Möbelstücke, Eßwaren, Spezereien, zerrissene Tuch- und Kleiderabfälle, ferner Waren aus Manufaktur- und Posamentiergeschäften; in einer Apotheke nahe dem Bahnhof wurden alle Arzneien ausgeschüttet. Das Sofronsche Haus, in dem die Familie Rosenberg ein Versteck fand, brannte bis auf den Grund nieder, nur die nackten Wände blieben stehen. Unter den dem Erdboden gleichgemachten Häusern befindet sich das des Mühlenbesitzers Hendrich. Im Weinkeller des Josef Schorr wurde alles zerstört, der größte Teil des Weinvorrats zum Ausrinnen gebracht; ähnlich erging es zahlreichen anderen jüdischen Häusern. Die Ermordung des Ehepaars Fonarschy fand im Haus des Petraky statt. Das