Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 48 (27.11.1903)
- Date
- 1903-11-27
- Page
- Seite 680 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
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Seite 680. Israelitische Wochenschrift. Nr. 48 kanaanäischen Beziehungen zeigt, daß sie sich ihrer Kulturmission bewußt waren. 13. Wie das Gesetz sich bei den Abrahamiden erhalten hat, wissen wir nicht, aber es hat sich erhalten und es hat sich damit die Erinnerung an die Patriarchen erhalten, die Menschen waren, die im Bannkreise und in den Sitten ihrer Zeit gelebt, aber eine alte Herrschaft von Generation zu Generation überliefert haben. Die Geschichte ihres Lebens bildet vielfach eine Illustration zu den alten Gesetzen, die bei Hammurabi erhalten sind. 14. Moses hat das alte, einfache, von den Trübungen babylonischer Kultur und Unkultur reine Gesetz überkommen; reformiert und geläutert legte er es seinem Volk vor und proklamierte das Grundgesetz der Menschheit, den Dekalog. 15. Auf einem Seitenweg kam das Gesetz, sei es von Babylon, sei es von Kanaan aus, nach Griechenland, beeinflußte daselbst die hellenischen Legislationen und erreichte dann Rom, wo ein starker Niederschlag des Systems sich in den XII Tafeln erhalten hat. Der Weg, den es durch Griechenland genommen, muß erst aufgehellt werden. Es fehlen noch die Mittelglieder, die die Kette schließen, aber mehr oder weniger deutliche Spuren sind für den Scharfsichtigen vorhanden. Daß aber das Gesetz in Rom angelangt ist, scheint mir bewiesen zu sein. Die Reihenfolge der Gruppen in den XII Tafeln, die allerdings nicht ganz sicher feststeht, scheint in einem wichtigen Punkt mit der Hammurabis übereinzustimmen und auf eine engere Verwandtschaft mit demselben hinzudeuten. 16. Die Bedeutung des Urgesetzes kommt in den Prinzipien des Rechts zum Ausdruck. а) Talion für Blutrache, d. h. gerechte Vergeltung an Stelle zorniger, oder was noch schlimmer ist, kalter Rache. d) bösen Absicht (des do1u5), d. h. nicht nur die^oöse Tat, sondern die böse Absicht, die vor der Tat nicht zurückschreckt, wird bestraft. c) Für ein Verbrechen gibt es nur eine Strafe, d. h. neben der Todesstrafe keine körperliche Züchtigung und keine Geldstrafe; neben der Leibesstrafe keine Vermögensstrafe. б) Anwendung des Talionsgedankens auf vermögensrechtliche Delikte (Strafansätze zwei- und fünffach). 17. Die mosaische Gesetzgebung hat fast alle Ueberlebsel aus der geschlechtsrechtlichen Periode beseitigt und die Talion ethisch umgeprägt in den Satz: „Liebe deinen Nebenmenschen wie dich selbst". Zweiter ökkiiht der ....... - - - - - - - - " ' J‘u ii« w , . . , . ' Die erste außerordentliche Generalversammlung der „Jüdischen Orient-Kolonisations-Gesellschaft" hat am 25. Oktober er. stattgefunden. Sie wurde von dem stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Herrn Ludwig Behr, eröffnet. Der Geschäftsführer verlas den Bericht, der den Genossen bereits schriftlich zugegangen war. Hiernach wies Herr Trietsch darauf hin, daß die Frist für Propaganda seit der erfolgten Eintragung der Genossenschaft (Mitte April 1903) nur sehr kurz gewesen, da bald darauf die Reisezeit begonnen habe; trotzdem sei der Erfolg zufriedenstellend gewesen. Namentlich habe sich in Breslau, wo allerdings die Propaganda in ausgedehnterem Maß betrieben worden sei, sehr reges Interesse gezeigt. So haben in einer kürzlich von den Herren Professor Dr. Badt und Rittergutsbesitzer Dr. Paul Schottländer einberufenen Besprechung im kleineren Kreis eine Anzahl der hervorragendsten dortigen Juden sich mit den Zielen der Gesellschaft bekannt gemacht; in kurzem dürfte eine rege Beteiligung erfolgen. Die Aussicht auf baldigen Beginn der praktischen Tätigkeit habe veranlaßt, sich wegen Erwerbs von Land mit verschiedenen Behörden, privaten Gesellschaften rc. in Verbindung zu setzen; die Verhandlungen schweben zur Zeit noch; es sei daher nicht opportun, sich hierüber des näheren auszulassen. Nur ein von der cyprischen Regierung eben eingelaufenes Schreiben könne bereits zur Verlesung gelangen. Es hat folgenden Wortlaut: „Ich habe die Ehre Ihnen mitzuteilen, daß ich beauftragt bin, auf Ihr Schreiben vom 3. Juli 1903 mit der Anfrage, zu welchen Preisen und Bedingungen eine Kolonisationsgesellschaft die Staatsländereien in der östlichen Messaoria erwerben könnte, zu erwidern: „daß die Regierungsländereien im Ausmaß von ca. 3000 Akres (1200 Hektar) jetzt zu einem Preis von 6 £ per Akre (gleich 300 M. per Hektar) zu verkaufen sind unter der Bedingung, daß das Land innerhalb einer noch zu vereinbarenden Zeit unter Kultur genommen wird. Die Hälfte des Kaufgeldes wäre bei Abschluß und der Rest in zwei Jahresraten zu zahlen. Die Ländereien würden soweit als möglich in Blocks von 500 Akres (200 Hektar) verkauft werden." Ueber die in obigem Schreiben erwähnten Ländereien sagt der letzte Jahresbericht von Cypern pro 1901—1902 auf Seite 28: „Die Abgrenzung und Vermessung der Staatsländereien im Bewässerungsdistrikt der östlichen Messaoria ist vollendet, und die Regierung ist bereit, die Ländereien jetzt zu einem angemessenen Preise zu verkaufen. Das Gesamtareal beträgt hier 4350 Akres, die drainiert sind und aus den kürzlich angelegten Reservoirs bewässert werden können. Der eben im Bau begriffene Hafen von Famagusta und die projektierte Bahn, die diese Ländereien berühren wird, sollten sie außerordentlich wertvoll machen." Was den Preis betrifft, so läßt sich vor genauer und sachkundiger Prüfung ein definitives Urteil natürlich nicht fällen. Hier sei nur erwähnt, daß es das beste Land in Cypern zu sein scheint, sowohl in bezug aus Boden, als sicherlich in bezug auf die Lage (an Wasserwerk, Stadt, Hafen und Bahn). Voraussichtlich eignet sich auch der Boden zur Baumwollkultur. Solches Land erzielt in Egypten zur Zeit den fünfzehnfachen Preis bei steigender Tendenz. Schließlich sei noch gesagt, daß andere cyprische Offerten (darunter eine von einer englischen Gesellschaft und mehrere von der Banque Ottomane sowie von Privateigentümern) vorliegen und erheblich billiger sind: 5 £ und weniger per Hektar für Güter mit Gebäuden, Pflanzungen rc. Die Regierungsofferte dürfte sich bei event. Verhandlungen auch wohl noch billiger gestalten lassen. Keineswegs ist Beschluß oder Kauf ohne Hinzuziehung von Experten beabsichtigt. Eine Antwort des englischen Kolonialamts in London, wohin die Gesellschaft sich gleichfalls gewandt, steht noch aus. Der gegenwärtige Stand der Gesellschaft verspreche Günstiges für die Zukunft, um so mehr, als auch in finanzieller Hinsicht Schritte eingeleitet worden sind. Herr Ludwig Behr scheidet aus dem Vorstand aus, weil er die Gesellschaft im Gegensatz zum Zionismus glaubt, wie er ihn versteht. Herr Dr. Franz Oppenheimer scheidet aus, weil der offizielle Zionismus die Gesellschaft auf den Index gesetzt hat, und er als zionistischer Novize besonders orthodox sein muß. Aber seine „Sympathien" bleiben der „Sache" erhalten. 327411147044640^49^^^313