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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1903-10-09 · 41 (9.10.1903) · p. Seite 581

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
41 (9.10.1903)
Date
1903-10-09
Page
Seite 581 (sequence 9)
Language
German
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Nr. 41. Israelitische Wochenschrift. Seite 581. matischen Gebiete. Ich hoffe, man versteht mich. Durch diese kindische Ungeduld, durch dieses vorfrühe Lärmmachen und Belästigen der Regierungen ist das für uns so kostbare, stets nur momentane Aufflackern der Sympathie der Regierungen für unsere Sache, ihrer Hilfsbereitschaft, einfach vergeudet worden. Es gibt auch ethische Rücksichten, welche uns ein solches Diplomatisieren, wie es heute möglich ist, verbieten. Aber schon der utilitaristische Gesichtspunkt genügt, um die bisherige zionistische Diplomatie zu verdammen. Es genügt, sich in Erinnerung zu bringen, was sie bis jetzt geleistet hat, was sie leisten konnte. Auf einen Teil der Zionisten hat der Umstand blendend gewirkt, daß Herz! von gewissen Souveränen empfangen wurde. Da muß ich Ihnen zunächst sagen, daß es dazu durchaus keines außerordentlichen diplomatischen Geschicks bedarf. Unter den heutigen Majestäten gibt es manche edle und ideal veranlagte Menschen. Vor allem aber sind schon fast die Meisten moderne Menschen; sie sind für Ideen und Personen nicht so unnahbar wie ehedem. Zum zweiten verwechselt man die Gelegenheit etwas zu erwirken, mit dem Erwirken selbst. Die große Kunst in der Diplomatie liegt heute nicht darin, eine Gelegenheit zu finden, sondern diese Gelegenheit auszunützen. Dr. Herz! hat alle Chancen, die sich der Sache des Zionismus öffneten, der Reihe nach versucht, aber er hat aus keiner einzigen einen dauernden, einen reellen Nutzen für den Zionismus zu ziehen verstanden. Jedenfalls wird der Zionismus, wenn er einmal wirklich reif zur Diplomatie sein wird, alle Mühe haben, dort anzuknüpfen, wo man mit Herz! abgebrochen hat. Wenn wir Dr. Herz! weiterhin so ganz selbstherrlich, so ganz auf eigene Faust die diplomatischen Unterhandlungen führen lassen werden, so wird der politische Zionismus tot sein, bevor er eigentlich zu vollem Leben erwacht ist. Es genügt nicht, daß man heute in der zionistischen Partei lächelt, wenn von Herzls diplomatischem Jllusionsspiel gesprochen wird. Man muß diesem verderblichen Spiel ein Ende machen. Ich meine das selbstverständlich nicht in dem Sinne, daß alle Verhandlungen mit Regierungen unterlassen werden, denn auch bei langsamer, systematischer Ansiedlungstätigkeit sind solche nötig. Nur das vorfrühe Unterhandeln über einen Charter in Palästina muß aufgegeben werden. Und vor allem müssen wir uns davor hüten, um Länder zu feilschen, bevor wir uns ein Kaufgeld gesichert haben; um Länder zu feilschen, bevor wir sie erforscht haben, um die Katze im Sack zu unterhandeln, wie es bis jetzt geschehen ist. Nie Politik. (Landrätliche Regierungs-Maxime.) Einige Kaufleute aus Oels und Bernstadt hatten sich an den Landrat Grafen v. Kospoth mit der Bitte gewandt, den Mutzelmarkt (Vermietstag) mit Rücksicht auf das Versöhnungsfest vom 1. auf den 3. Oktober zu verlegen. Der Landrat beschied die Petenten abschlägig. Der Breslauer Regierungspräsident verfügte indessen, daß die Verschiebung zu erfolgen habe. Dies gab dem Landrat, Grafen v. Kospoth, Veranlassung zu einer amtlichen Bekanntmachung in Nr. 43 des „Delfer Kreisblattes" vom 38. September. Darin setzt der Landrat auseinander, weshalb seit Jahren allgemein die Anberaumung des Mutzelmarkts auf den 1. Oktober erfolgt ist. Jüdische Kaufleute von Oels hätten ihn ersucht, den Mutzelmarkt des Versöhnungsfestes wegen zu verlegen, weil sie selbst geschädigt würden, wenn sie gehindert würden, der ländlichen Bevölkerung am Markttage Waren zu verkaufen, und weil auch die Marktbesucher zum Teil verhindert würden, ihre Besorgungen zu machen, wenn sie nicht die gewohnte Auswahl an Geschäftslokalen und Waren fänden. Dies Gesuch habe er abgelehnt: „weil ich bei der hinreichenden Anzahl nichtjüdischer Geschäfte die in Bezug auf den Vorteil des Publikums geäußerten Befürchtungen nicht teile, und im übrigen einer einzelnen Klasse der Bevölkerung nicht das Recht zugestehen kann, lediglich im Interesse ihres Geschäftes auch nur ausnahmsweise die Aufhebung einer allgemein bestehenden Einrichtung zu beanspruchen. Ganz anders läge der Fall, wenn mir nachgewiesen wäre, daß in Folge des Feiertags die jüdischen Kaufleute aus Rücksichten des religiösen Kultus verhindert seien, Dienstboten zu mieten; alsdann hätte ich diesen Grund respektiert." Der Regierungspräsident aber habe „nach Bekanntgabe meines ablehnenden Standpunktes" sämtliche Landräte dienstlich angewiesen, die von ihm verfügte Verlegung des Vermietstäges auf den 3. Oktober d. Js. bekannt zu machen. „Indem ich dieser Weisung meiner Vorgesetzten Dienstbehörde hierdurch pflichtmäßig Folge leiste", so schließt die Erklärung des Landrats, „habe ich es doch für erforderlich erachtet, die Gründe für meine entgegengesetzte Stellung zu dieser Frage auch mit Rücksicht auf die politischen Zustände im hiesigen Wahlkreise — an dieser Stelle amtlich bekannt zu geben, um ersichtlich zu machen, daß keine bloße Willkür ihr zu Grunde liegt." Der Herr Landrat Graf v. Kospoth hat von seinem Standpunkt aus ganz konsequent gehandelt. Nur sein Standpunkt ist anfechtbar: Die „allgemein bestehenden Einrichtungen" müssen" allerdings respektiert werden; doch so respektabel sind sie nicht, daß sie nicht ohne weiteres preiszugeben wären, wenn das Interesse auch nur eines Bruchteils der Bevölkerung es verlangt. Ebenso erscheint uns die etwas despektierliche Behandlung des Geschäftsinteresses nicht gerechtfertigt. Der Durchschnitt der Bevölkerung ist nicht in der glücklichen Lage des Grafen v. Kospoth, im Besitz von 6 Rittergütern Geschäftsinteressen gering zu achten. In einer späteren, gewissermaßen entschuldigenden Veröffentlichung sagt Graf Kospoth: „daß meines Dafürhaltens in der an meinen Kreis gerichteten Bekanntmachung keine Belehrung meiner Vorgesetzten Dienstbehörde, die mir in keinem Falle zusteht, sondern nur eine einfache Rechtfertigung meiner bisherigen, durch die ergangene höhere Entscheidung reprobierten Ansicht in dieser Frage, welche ich meinem Kreise schuldig zu sein glaubte, gefunden werden kann. Nicht unerwähnt möchte ich lassen, daß bei meiner erstinstanzlichen Entscheidung — wie aus dem letzten Absatz der Verfügung andeutungsweise erhellt — die Erwägung mitbestimmend war, daß in einem Wahlkreise, in welchem bei der letzten Reichstagswahl die antisemitische Partei eine relativ hohe Stimmenzahl aufgebracht hat, alles vermieden vermieden werden müsse, was die antisemitische Bewegung in der radikalen Form, in der sie sich hier zeigt, zu stärken geeignet ist. Nach dieser Richtung hatte ich die (meines unmaßgeblichen Dafürhaltens unbilligerweise von den Antragstellern geforderte) Bevorzugung der jüdischen Geschäftsleute nicht in letzter Linie beurteilt." Die zarte Rücksichtnahme auf den antisemitischen Pöbel und seine Gefühle ist keine Erfindung des Grafen Kospoth, sondern bei vielen Landräten Brauch. Die Wirkungen haben sich in Könitz und anderwärts gezeigt. Man kann nicht

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