Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 8 (20.2.1903)
- Date
- 1903-02-20
- Page
- [Seite] (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 8. Israelitische Wochenschrift. Seite^ < er1) selbst sich aber recht Wohlunterrichtet zeigte. Er antwortete mir auf meine Frage nach Äen verschiedenen' Sekten des Judentums, Nach Chassidismus und Orthodoxie. Ich war belehrt worden, daß / die Chassiden etwa den protestantischen Pietisten zu vergleichen / seien, mehr auf Verinnerlichung des Gemüts als auf strenges Rituale hielte. Der Rabbi lehnte den Vergleich ab. Die Chassiden seien identisch mit den Orthodoxen, ebenso streng in der Befolgung der Satzungen, wie jene. Ich fragte nach den Zionisten, um zu erfahren, wie sich der Rabbi zu diesem neuesten Problem stellte. Er gab aber eine diplomatische Antwort. Er glaube nicht an einen Erfolg der zionistischen Bestrebungen. Warum nicht? Ich erwartete eine theologisch-mystische Antwort, erhielt aber eine realistischpolitische. Es wird schwer sein, die Juden zu sammeln und zur Auswanderung zu bewegen, noch schwerer das gelobte Land zu erwerben. Mir war die nüchtern kluge Art des Mannes doch zu sonderbar. Saß ich vor einem gescheiten Holzhändler oder vor einem kabbalistischen Wundermann? So stellte ich denn eine Gewissensfrage, bei deren Formulierung mir freilich die Zunge stockte. „Man nennt Sie und Ihre Kollegen Wunderrabbis. Welches ist die Vorstellung Ihrer Gläubigen? Trauen sie Ihnen wirklich Wunder zu?" „Das müssen Sie die Gläubigen fragen", war die prompte Antwort. „Eines finden die weltunkundigen Leute jedenfalls bei uns. Weitreichende Erfahrung, persönliche Beziehungen und Wohlwollen. Wir stehen jedermann mit unserem Rat Hei, wenn er verlangt wird." „Sie haben aber doch außerdem gewissermaßen auch richterliche Autorität?" „Gewiß." „Und worauf beruht diese?" „Auf dem Glauben an unsere Gerechtigkeit und Uneigennützigkeit. Wir haben einen großen Vorteil vor dem weltlichen Richter voraus. Dieser muß sich nach dem Buchstaben des Gesetzes richten, darf nicht nach Billigkeit oder Unbilligkeit urteilen und muß innerhalb seiner Befugnisse bleiben. Wir können Befehle Zerteilen, die weit über jede richterliche Befugnis hinausgehen. Wir verhüten Unrecht und zwingen, begangenes Unrecht wieder gut zu machen?" „lind wie erzwingen Sie die Vollstreckung Ihrer Befehle?" „Wir brauchen nichts zu erzwingen. Wir befehlen nicht, wo man uns nicht gehorcht, und wo wir befehlen, gehorcht man uns unbedingt." „Ihr Amt sozusagen ist also ein Vertrauensamt?" „Weiter nichts."" Unsere Unterhaltung hatte eine halbe Stunde gedauert. Ich erhob mich, dankte nochmals für den freundlichen Empfang und die erhaltene Aufklärung und wurde mit einem Händedruck und dem Wunsch glücklicher Reise entlassen. Auch die „Rebbezen" verabschiedete uns freundlich mit guten Wünschen und dem Auftrag, ihr recht viele Ansichtskarten zu senden. Die Adjutanten drängten sich noch grüßend um den Wagen und fort gings im Trab."" Litevclviscbes. Das ftonistische Phantom. Von Dr. med, Mechanik. Verlag der Joh. Wirth'fchen Hofbuchdruckerei A.-G. in Mainz. Eine kleine, lesenswerte Schrift, die die Baseler heulende Phrase auf Wert und Gehalt untersucht und in allen wesentlichen Punkten das Rechte trifft. (Moralblind.) Von nichtjüdischer Seite wird oft und gern hervorgehoben, wie groß der Fortschritt von der mosaischen Vorschrift der Gerechtigkeit zu der christlichen Forderung der Liebe sei. Zu besserer Hervorhebung dieses Fortschritts wird in solchem Fall die Gerechtigkeit „streng" genannt, die ohne Nachsicht nur das „starre" Recht betone. In Wahrheit giebt es kein „starres" Recht und keine Gerechtigkeit, die ohne Nachsicht wäre. Die Billigkeit gehört zu Kern und Wesen der Gerechtigkeit, wie das Judentum sie versteht, und allezeit verstanden hat, jene höchste Billigkeit, die Erbarmen genannt wird. Die christliche Forderung der Liebe ist nur ein anderer Ausdruck für dieselbe Sache, der man einen schlechten Gefallen erweist, wenn man den in einzelnen Gleichnissen gebrauchten übertreibenden Ausdruck buchstäblich nimmt. Mit solcher Uebertreibung brüstet sich als mit einem Schmuck in der Regel der, der den Vorschriften der schlichten Gerechtigkeit aus dem Weg geht. Die „Kreuzzeitung", die sich auf ihr Christentum viel einbildet, gehört zu denen, deren Mund von Liebe überfließt, während sie der Gerechtigkeit ermangelt, nicht weil sie ungerecht sein will, sondern weil ihr Sinn und Verständnis für Gerechtigkeit fehlen. Sie schreibt: „Seit Jauräs angekündigt hat, daß er die durch eine Begnadigung künstlich zum Abschluß gebrachte Dreyfus-Affaire wieder aktuell macken werde, scheint diese thatfächlich in Fluß zu kommen und stellt neuen Bürgerzwift und viel Langeweile für all^die Leser in Aussicht, denen die politischen, wirtschaftlichen^und^ kulturellen Interessen des Landes mehr am Herzen liegen, als die Schuld oder Unschuld eines gewesenen jüdischen Hauptmanns. Und^das um so mehr, als letzterer, persönlich aller Welt gleich unsympathisch, nur der Vorwand ist, um politischen Strebern die Selbstreklame zu erleichtern." So kann man nur in Moralblindheit schreiben, denn nur der Moralblinde vermag zu glauben, daß irgend ein kulturelles Interesse höher stehen könne, als eine Frage der Gerechtigkeit, daß das Unsympathische einer Persönlichkeit deren Recht zu kürzen gestatte. Es muß eine seltsame „Liebe" sein, die mit solchem Mangel an Gerechtigkeitssinn vereinbar ist. -i- * (Aus dem Land Sodom.) Die neueste Nummer des „Roumanian Bulletin" veröffentlicht einen Brief des Königs (damals noch Fürsten) Karol, den dieser am 18./30. August 1867 an Sir Moses Montefiore geschrieben hat. Dieser Brief lautet in der Uebersetzung: „Herr Baron! Ich empfange Ihren Brief vom 27. August, von dem ich mit lebhaftem Interesse Kenntnis genommen habe. Wie ich ihnen bereits persönlich mitteilen konnte, sind die Wünsche, die Sie in Betreff Ihrer Glaubensgenossen hegen, schon erfüllt. Die Israeliten sind Gegenstand all meiner Sorge und derjenigen meiner Regierung, und ich freue mich, daß Sie nach Rumänien gekommen sind, um sich davon zu überzeugen, daß die religiöse Verfolgung, von der Bosheit soviel Lärm gemacht hat, nicht existiert. Wenn Juden belästigt worden sind, waren das nur vereinzelte Zwischenfälle, für die meine Regierung die Verantwortung nicht übernehmen kann. Es wird mir stets ein Ehrenpunkt sein, Achtung vor der religiösen Freiheit zu sichern, und ich werde unermüdlich über die Ausführung der Gesetze wachen, die die Israeliten beschützen, zusammen mit allen anderen Rumänen, mit Bezug auf ihre Person und ihr Eigentum. Empfangen Sie, Herr Baron, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung. Charles." Fürst Carol hat sich ebenso wie König Carol gründlich geirrt, und es ist ibm augenscheinlich unmöglich gewesen, wahr zu machen, was er vor 36 Jahren als einen „Ehrenpunkt" bezeichnet hat. Könige sind eben nicht immer frei, ihr Wort zu halten.