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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1902-12-19 · 51 (19.12.1902) · p. Seite 799

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
51 (19.12.1902)
Date
1902-12-19
Page
Seite 799 (sequence 11)
Language
German
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Nr. 51. Israelitische Wochenschrift. Seite 799. licher Jude sprechen, dem man zumutete, seine Tochter einem Christen zur Frau zu geben, ohne daß man daraus schließen dürste, er schätze den Christen geringer ein als sich selbst. Oder meint die „Kreuzzeitung", auch der Jude „heuchle fast unbewußt?" Unmöglich ist's nicht. Hält doch das Blatt Worte, die von innigster Religiosität getragen sind, sür Eingebungen unbewußten Hasses. * * * (Arischer Anstand.) Im deutschen Reichstag ist es letzthin bedauerlich lebhaft zugegangen. Die „Kreuzzeitung", deren Freunde noch säst bei jeder parlamentarischen Ausschreitung die Führung gehabt haben und sich oft, um es kurz zu sagen, „antisemitisch" geberdeten, ist ganz besonders darüber empört, daß der sozialdemokratische Abgeordnete Singer den Anordnungen des Vizepräsidenten Grasen Stolberg Widerstand leistete, als dieser ihn von der Teilnahme an der Sitzung ausschließen wollte. „Das hätte", meint jenes Blatt, „kein Arier fertig gebracht. Für das semitische Wesen aber ist das Verhalten des Oberrabbiners der Obstruktion so bezeichnend wie möglich; ja es erscheint vorbildlich dafür. Die Juden wissen genau, daß sie nur ungern gesehene Fremdlinge sind. Das hindert sie aber nicht, sich in der dreistesten Weise überall vorzudrängen, und wenn man sie aus der einen Thür hinausgewiesen hat, zur andern wieder hereinzukommen, um hinterdrein, wie es die unter ihrem Einflüsse stehende sozialdemokratische Presse thut, das Blaue vom Himmel herunter zu lügen und den wirklichen Sachverhalt mit unerhörter Frechheit in sein Gegenteil zu verkehren." Wir möchten wohl wissen, was die „Kreuzzeitung" sagen würde, wenn etwa ein Jude den Führer einer Bewegung, die er als schädlich und hassenswert hinstellen wollte, als den „Oberkonsistorialrat" oder als den „Bischof" dieser Bewegung bezeichnen würde. Sie hätte Recht, das hart zu tadeln. Sie wird aber in diese Verlegenheit nicht kommen. Solche Niedrigkeit und Gemeinheit der Gesinnung ist Monopol der „Kreuzzeitung", des Blattes der Ohm, Gödsche und Hammerstein. Daß solchem Blatt wir Juden „nur ungern gesehene Fremdlinge" sind, ist eine Ehre, die zu verdienen wir hoffentlich nie aushören werden. * * * (Der deutsch-russische Handelsvertrag.) lieber die Zulassung ausländischer Geschäftsreisender jüdischen Glaubens in Rußland schreibt die „Centralstelle sür Vorbereitung von Handelsverträgen": „Die Aushebung der jetzigen Sonderstellung bildet ein berechtigtes Verlangen der deutschen Kaufleute jüdischen Glaubens; man wird erwarten dürfen, daß die Reichsregierung in Anerkennung dieser Thatsache bei Gelegenheit der demnächstigen Vertragsverhandlungen mit Rußland auf Gleichstellung der Angehörigen alllr Konfessionen hinarbeitet. Ueber den thatsächlichen Zustand, wie er augenblicklich existiert, sind .übrigens .noch immer nicht ganz zutreffende Meldungen im Umlauf. Beispielsweise sagt der österreichische Vizekonsul in Rostow am Don in seinem letzten Bericht, daß nach dem dortigen Amtsgebiet >ach den 'geltenden Spezialgesetzen nur christliche Reisende entsandt werden dürfen. Ausnahmen, wie man sie im übrigen Rußland für Vertreter von bedeutenden ausländischen Banken und Handelsfirmen mache, kenne man im dortigen Bezirk nicht. Dem ist entgegenzuhalten, daß ein solches sowohl für inals ausländische Juden geltendes Verbot zwar seit langer Zeit existiert, daß jedoch mit Erlaubnis der zuständigen Centralbehörden israelitische Geschäftsreisende in jenen Gebieten verweilen und ihre Geschäfte abwickeln dürfen. Die Erlaubnis zum Aufenthalt hat für die Kosakengebiete der Kriegsminister zu erteilen. Israelitische Geschäftsreisende deutscher Nationalität gelangen, wenn bei den russischen Behörden sonst nichts gegen sie vorliegt, auf dem Weg einer Eingabe nach Petersburg regelmäßig binnen kurzer Zeit zum Ziel, zumal wenn sie sich der Vermittlung des kaiserlichen Generalkonsulats in Petersburg bedienen." Die vexatorischen Bestimmungen, die in Rußland in der in Rede stehenden Beziehung in Kraft sind, verdanken ihre papierene Geltung und ihre zeitweilige Anwendung dem Bedürfnis gewisser Beamtenkreise, sich eine Nebeneinnahme zu verschaffen. Mit diesen und noch deutlicheren Worten hat der vorige russische Finanzminister, Herr Wischnegradskt, dem Redakteur dieses Blattes gegenüber die russischen Polizeigesetze über einheimische und sremdbürtige Juden charakterisiert. Die russische Regierung legt sicher keinen Wert daraus, Vorschriften aufrecht zu erhalten, die den einheimischen Juden gegenüber ungerecht, fremdbürtigen Juden gegenüber außerdem noch unsinnig sind und eine Beleidigung der fremden Vertragsstaaten darstellen, deren Angehörige differentiell zu behandeln Rußland sich anmaßt. Gleichwohl sind unsere Erwartungen sehr gering. Die Vertreter des Deutschen Reichs brauchen bei den Handelsvertragsverhandlungen nur ein kräftiges Wort zu sprechen, und sie erreichen, was man ihnen ohne Beleidigung gar nicht vorenthalten kann. Ob sie aber das kräftige Wort wirklich sprechen werden, muß abgewartet werden. * * * (Zum Konitzer Mord.) Der Staatsanwalt hat das Ausschreiben erneuert, in dem sür die Entdeckung des Mörders, dem der Gymnasiast Winter zum Opfer gefallen ist, die ungewöhnlich hohe Belohnung von 20000 Mark ausgesetzt wird. — Im Zusammenhang damit wird berichtet, die Untersuchungsbehörden verfolgten eine neue Spur. Daß gleichzeitig die Versuche wieder ausgenommen werden, durch die den Behörden eine unbefangene Prüfung aller Umstände unmöglich gemacht und die Entdeckung des Mörders jedenfalls erschwert wird, kann ein Zufall nicht sein. Woher mögen wohl die Antisemiten wissen, daß die Verhaftung eines Mannes bevorstehen „soll", den eine Frau in der Mordnacht in der Nähe der Synagoge gesehen haben will. Sie vermuten es. Sie „vermuten" auch, daß in Könitz „wieder ein jüdisches Verwirrungs- und Verdunkelungskomitee am Werke ist, um die Behörden irrezuführen". Die Vermutung liegt dem Gedankenkreise der Schreiber nicht fern. Die Antisemiten haben ihre unheilvolle Thätigkeit wieder ausgenommen. Hoffentlich gelingt es ihnen nicht,ihre Schreckensherrschastin Könitz wiederzu begründen. * * * (Antisemitische Barbarei.) Gras Pückler hat nach seiner Verurteilung bereits dreimal öffentlich gesprochen. Graf Pückler ist, davon sind wir überzeugt, sür sein Thun und Reden nicht verantwortlich, weder strafrechtlich noch moralisch. Es ist mittelalterliche Barbarei, einen kranken Menschen dem Gespötts der Welt auszusetzen. Die Antisemiten, die sich der Person des Kranken gewissenlos bedienen, werden sich mit dem Un

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