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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1902-03-21 · 12 (21.3.1902) · p. Seite 181

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
12 (21.3.1902)
Date
1902-03-21
Page
Seite 181 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 12. Israelitische Wochenschrift. Seite 181. Siddur und Machsor, mit dem Gebetritual und der hebräischen Grammatik vertraut macht. Mithin sind die verschiedenen Zweige des Kultusamtes genügend berücksichtigt. Weiter will das Posener „Institut" sich nicht versteigen. 2. Da unsre kleinen Gemeinden aber neben ihrem ersten Beamten, dem Schächter und Kantor, keinen zweiten Beamten als Religionslehrer anzustellen in der Lage sind, so muß der in Posen auszubildende Kultusbeamte auch als Religionslehrer seinen Mann stehen. Theorie der Pädagogik wird allerdings nicht getrieben, dazu haben künftige Kultusbeamte keine Zeit. Aber sie hospitieren in der Religionsschule der Synagogengemeinde beim biblischen und nachbibltschen Geschichtsunterricht der verschiedenen Abteilungen, wo sie auch zuletzt zu Lehrproben herangezogen werden; dieser Unterricht wird von 2 Damen erteilt, die das Examen als Lehrerin an höheren Mädchenschulen bestanden haben und im öffentlichen Schuldienst der Stadt Posen angestellt sind, und dann von einem Herrn, der, mit dem Zeugnis als Mittelschullehrer versehen, zugleich an einem der hiesigen Königlichen Gymnasien den jüdischen Religionsunterricht erteilt. Ferner lernen sie „Moses und die Propheten" durch Teilnahme am Unterricht der ersten Religionsschulklaffe; die rabbinischen Kenntnisse, die sie ebenfalls dort sich aneignen, darf man wohl nur ganz verschämt erwähnen. Systematischen Religionsunterricht erhalten sie in der Oberklaffe beim Rabbiner Feilchenseld. 3. Allgemeine Bildung sollen Religionslehrer auch besitzen; man wird aber von dem Posener „Institut" keinen besonderen Unterricht in Botanik, Zoologie, Physik, Chemie, Raumlehre, Algebra beanspruchen. Dazu ist beim besten Willen keine Zeit vorhanden, das dürste auch für einen Religionslehrer am Ende entbehrlich sein. Wohl aber werden sie in deutscher Sprache und Literatur unterrichtet; Tell, Hermann und Dorothea, Minna v. Barnhelm und noch 3 bis 4 andere Standard works unserer großen Dichter werden ihnen vertraut sein. Preußische und deutsche Geschichte (nicht das Altertum) wird ihnen mit Vehemenz eingepaukt, und zwar wieder (ebenso wie das Deutsche) von einer als Lehrerin an höheren Mädchenschulen geprüften Dame (nicht die, beiden oben genannten). Geographie und Rechnen lernen sie bei einem geprüften Elementarlehrer. Was will man mehr? Gewissenhaft und teilweis ganz uneigennützig wird dieser verschiedenartige Unterricht erteilt. Selbstverständlich geschieht die Leitung des Unternehmens ganz kostenlos. 4. Die kleinen Gemeinden im Osten laufen Sturm, um einen im Posener „Institut" Ausgebildeten sich zu erhaschen. Die Not ist groß; wer kein Herz dafür hat, der muß von Judensachen wenig Ahnung haben. Dr. Joseph Feilchenseld. Der FM iknlunj. Wir erhalten folgende Zuschrift: „Frankfurt, den 14. März 1902. Sehr geehrter Herr Redakteur! Die Notiz in Nr. 11 Ihrer gesch. Zeitung veranlaßt mich zu der Erklärung, daß ich wie meine ehemaligen Kollegen vom Verbandsvorstand der jüdischen Lehrervereine die Denunziation, zu der sich der Lehrer Herzberg in Oldenburg in seiner Erregung hat verleiten lassen, aufs schärfste verurteilen und jede persönliche Beziehung zu Herrn Herzberg ablehnen müssen. In der Sache selbst halte ich meine Ansicht über das gegen den p. Herzberg geübte Verfahren aufrecht, bis seitens des Herrn Rabbiner Dr. Mannheimer ausreichend öffentlich klargestellt wird, warum er den Lehrer Herzberg am 2. Januar 1901 noch nicht von einem Beschluß in Kenntnis gesetzt hatte, der bereits 3U Jahre früher unter Vorsitz des Herrn Rabbiners gefaßt war und die Entfernung des p. Herzberg aus seinem Amt betraf. Würde Herr Rabbiner Dr. Mannheimer (das wiederhole ich) diesen Beschluß — wie es nach meinem Gefühl seine moralische, wenn auch nicht gefttzliche, Pflicht war — dem p. Herzberg mitgeteilt haben, dann hätte der Lehrer die Möglichkeit gehabt, eine seinen Leistungen und Fähigkeiten entsprechende Stellung zu erlangen, und hätte sich die Demütigung erspart, um Verlängerung seines Kontrakts zu einer Zeit einzukommen, als seine Entfernung längst beschlossene Sache war. Hochachtungsvoll Direktor Dr. Adler." Es ist ja wohl selbstverständlich, daß Herr Direktor Dr. Adler mit seinen ehemaligen Kollegen vom Verbandsvorstand der jüdischen Lehrervereine die Denunziation des Lehrers H. aufs schärfste verurteilt. Thut das doch sogar Herr Herzberg selbst, wie nachstehender Briefwechsel zeigt, aus dessen Datum man achten wolle: „Berlin, den 26. Februar 1902. Herrn Lehrer Herzberg in Oldenburg. Geehrter Herr! Mir wird mitgeteilt, daß Sie Herrn Landesrabbiner Dr. Mannheimer wegen Majeftätsbeleidigung, Schmähung der christlichen Kirche u. s. w. angezeigt haben. Ich hoffe zuversichtlich, daß Sie mir sagen können, das sei nicht wahr. Hochachtungsvoll M. A. Klausner." „Oldenburg i. Gr., 2. März 1902. Herrn Redakteur Klausner, Berlin. Im Besitz Ihrer Zuschrift vom 26. v. Mts. ersuche ich Sie hiermit, innerhalb 8 Tagen den Namen desjenigen zu nennen, der Ihnen jene infame Verleumdung über mich mitgeteilt hat; da ich andernfalls gezwungen bin, zunächst gegen Sie klagbar zu werden. Achtungsvoll N. Herzberg." „Berlin, den 3. März 1902. Herrn Lehrer Herzberg, Oldenburg Gr. Aus Ihrem gefl. Schreiben vom 2. d. ersehe ich mit großer Befriedigung die Bestätigung der Zuversicht, der ich in meinem Schreiben vom 26. v. M. Ausdruck gegeben habe. Den Namen dessen, der die sachlich für Sie beleidigende Mitteilung mir gemacht hat, nenne ich selbstverständlich nicht. In Ihrem Interesse will ich hoffen, daß Sie sich beraten lassen,

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