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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1902-03-21 · 12 (21.3.1902) · p. Seite 180

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
12 (21.3.1902)
Date
1902-03-21
Page
Seite 180 (sequence 4)
Language
German
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Seite 180. Israelitische Wochenschrift. Nr. 12. wird Esther erzogen, und es ist gewiß, daß die Lehren Mordechais, dem sie selbst als Königin noch in allem gehorsam war, auch ihr Herz erfüllten und ihren Lebensgang leiteten. Nun wird sie aber in unerwarteter Weise in eine Stellung gehoben, bei der die Ausrechterhaltung des Judentums ganz unzulässig erscheint. An Esther war mit ihrer Krone eine schwere Versuchung, eine harte Probe herangetreten. Die Anforderungen des Lebens und die Wahrheiten ihres Herzens standen jetzt vor ihr in schärfstem Widerspruch zu einander, und es lag ihr ob, zwischen beiden zu wählen. Es ging nicht gut an, die königliche Würde, die ihr übertragen, ja eigentlich aufgezwungen wurde, abzuweisen — und ihren Glauben zu verleugnen, dessen Ehre ihr über die eigene Ehre ging, wie hätte sie das vor sich zu rechtfertigen vermocht? Aber wer verlangte, daß neben der Treue, die Esther dem König gelobte, die Treue zu ihrem Glauben keinen Platz haben dürfe? Ist denn das Judentum etwas, das man von sich sernhalten muß, wenn man in die Nähe der Fürsten kommt? Nein, nach wie vor bewährte Esther ihren väterlichen Glauben; mit gleicher Liebe und Festigkeit ehrte sie das Judentum, das ihr Kraft und Trost verliehen hatte, mit hingebungsvoller Standhaftigkeit. Die Krone des Königtums schmückte ihr Haupt; sie hatte den Forderungen, die das Leben an sie stellte, völlig zu entsprechen gewußt, aber der Schild des Glaubens schirmte auch ihr Herz und ihre geistige Freiheit. Mit dem festen Entschluß, dem Glauben der Väter, der Lehre des Judentums stets zugethan zu bleiben, war Esther in ihre königliche Ehrenftellung eingetreten, und wenn auch die Klugheit es gebot, für den Augenblick nichts davon zu erwähnen, daß sie eine Tochter Israels sei, so schloß sie jetzt um so tiefer den väterlichen Glauben in ihr Herz und bewahrte ihn da wie ein kostbares Kleinod. Nun hatte ihr der Glaube uoch einmal eine harte Probe auferlegt. Als ihr zugemutet wurde, daß sie durch ihre Fürbitte Unheil von Israel ablenken möge, da konnte sie einen Augenblick zögern; denn in einer solchen Zeit als Israelitin sich offen zu bekennen und Teilnahme für ihre Glaubensgenossen an den Tag zu legen, das konnte ihr selbst Unheil und Verderben bringen. Und doch siegte in ihrem Herzen das Mitgefühl über das Selbstgefühl, die Glaubenstreue über die scheue Bedenklichkeit. Die mit den seltensten Reizen ausgestattete Frau hätte sich die Begnadigung der Juden erbitten können, auch wenn sie den Schleier ihrer Abstammung nicht gelüftet hätte; aber in dem entscheidenden Augenblick wurde die Königin von der Jüdin zurückgedrängt, im entscheidenden Augenblick säumte sie nicht, auszurufen: „aus meine Bitte werde mir mein Leben, auf mein Verlangen mein Volk gewährt". Nicht durch ihre Schönheit, nicht durch ihre Reize, sondern durch ihre Liebe zum Judentum hat Esther ihr Volk befreit; die Verleumduugen Hamaus fanden die beste Widerlegung durch die Anhänglichkeit der Königin an ihren Stamm, an ihre Religion. Die bleibende Bedeutung, die dem Erlösungswerk Esthers innewohnt, liegt darum weniger in dem Erfolg, sondern weit mehr in den Mitteln, mit denen dieser Erfolg erzielt wurde, weniger in der Thatsache, daß Hamans Anschläge vereitelt wurden, sondern weit mehr darin, daß er wider seinen Willen dem jüdischen Stamm Anerkennung verschaffte. Wir bewahren unsere geistige Würde und Selbständigkeit, indem wir unsere Glaubenstreue und Ueberzeugungsseftigkeit bewahren, denn sie stehen nicht im Widerspruch mit den Anforderungen des Lebens, sondern im Gegenteil, sie erheben und veredeln es, sie verleihen uns Ehre vor Gott und Frieden unter den Menschen. Glossen \m Neunten Gemin-etag. Wir haben in voriger Nummer erwähnt, was Herr Landgerichtsrat Löwe als Mitglied des Berliner Gemeindevorstands auf dem Neunten Gemeindetag vorgebracht hat, um den Anspruch der Rabbiner aus ein Einspruchsrecht gegen Kultusänderungen zurückzuweisen. Wir müssen ergänzend hinzusügen, daß die Erörterung über das Bame madlikin und das Jekum purkon nicht etwa neueren Datums ist, sondern aus den fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts stammt. Damals beantragte der selige Rabbiner Michael Sachs die Ausschaltung jener Stücke aus der Liturgie, während seine Kollegen Rosenstein und Oettinger sich für die Beibehaltung erklärten. Auch das von Herrn Landgerichtsrat Loewe aus der jüngsten Zeit angeführte Beispiel, betreffend das Gutachten über den Kidduschbecher, bedarf einer richtigstellenden Ergänzung. Das Rabbinat hat s. Zt. einstimmig erklärt, es sei keine rituelle Vorschrift, daß mehrere Kinder aus dem Kidduschbecher trinken, wohl aber sei es ein sinniger Brauch, dessen Anwendung noch niemals zu hygienischen Bedenken Anlaß gegeben, und der auch in der evangelischen Kirche in dem Herumreichen des Abendmahlkelches allgemein in Uebung stehe. Die Kultnsbkamten-Ansbildnng i» Posen. Posen, 16. März 1902. In der letzten Nummer der „Allgemeinen Zeitung des Judentums" bringt Herr Rabbiner Dr. Coblenz-Bieleseld ein „Eingesandt", wonach er bei seinem Auftreten aus dem letzten Berliner Gemeindetag nicht nur die pädagogische, sondern auch die allgemein wissenschaftliche Ausbildung des Posener „Instituts" als mangelhaft bezeichnet habe. Herr Rabbiner Coblenz hat in seinem Eifer für die gute Lehrersache, die er gegen einen gewissen „Geist" zu schützen sich berufen fühlt, verschiedenes übersehen: 1. Das Posener „Institut" will den kleinen Gemeinden des Ostens vor allem tüchtige Schächter und Kantoren liefern; der Osten legt eben aus gewisse Dinge noch Wert, die manche westliche Gegenden unseres Vaterlandes nur vom Hörensagen kennen. Die Ausbildung zum Schächter liegt in der Hand bewährter Kräfte; die theoretische leitet Rabbiner Feilchenfeld persönlich, die praktische geschieht durch die Schächter der Posener Synagogengemeinde. Zu Kantoren werden die jungen Leute durch die Gemeindekantoren herangebildet, abgesehen von sonstiger musikalischer Ausbildung. An korrekte Thoravorlesung gewöhnt sie der bewährteste Baal köre der alten Kehilla Posen, der sie auch zugleich mit dem

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