Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 8 (21.2.1902)
- Date
- 1902-02-21
- Page
- Seite 120 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 120. Israelitische Wochenschrift. Nr. 8. scheinend haben die Lehrhäuser niemals ohne bestimmte äußere Anregung Verordnungen erlassen, vielmehr wurden sie durch das ihnen allgemein zugewendete Vertrauen und durch häufig eingehende Anfragen oder durch Gerichtsfälle im Leben der jüdischen Bevölkerung bewogen, etwaige Lücken des talmudischen Rechts auszufüllen, Mängeln in Religionsgebräuchen abzuhelfen und Mißverständnissen entgegenzutreten. Nach und nach nahm die Beantwortung der zahlreich von auswärts eingelausenen Anfragen über religiöse, sittliiche und zivilrechtliche Punkte einen großen Teil der Beratungen in Anspruch. Jedes Mitglied durfte sich an der Debatte beteiligen, und zum Schluß resümierte der Präsident die verschiedenen Ansichten, entschied endgiltig und ließ den Entscheid von dem Sekretär niederschreiben. Zum Schluß der Tagung wurden sämtliche gutachtlichen Bescheide nochmals vorgelesen, von dem Schulhaupt im Namen des ganzen Kollegiums unterschrieben, mit dem Siegel der Hochschule bekräftigt und der betreffenden Gemeinde mit einer feierlichen Grußformel zugesandt. Jede Gemeinde pflegte mit den Anfragen zugleich Geldspenden einzusenden. Wenn diese eingingen ohne bestimmte Angabe, für welche der beiden Schulen sie sein sollten, erhielt die suranische Schule als die erste zwei Drittel davon, und das übrige gehörte der Schwesterschule. Neben diesen außerordentlichen Einkünften bezogen beide Hochschulen auch regelmäßige Einnahmen, jede von dem ihr untergeordneten Gerichtsbezirk. Später jedoch wurde eine Gleichheit in der Verteilung der Einkünfte zwischen den beiden Schulen festgestellt. Die richterliche Macht teilte der Exilarch mit den beiden Präsidenten der Hochschulen, und in allen Angelegenheiten des jüdisch-babylonischen Gemeinwesens suchte das Geistliche seinen politischen Halt im Weltlichen und die politische Gewalt ihre ideelle Färbung im Geistlichen. Jede der drei Spitzen des jüdischen Gemeinwesens in Babylonien hatte die Befugnis, in ihrem Bezirk Richter zu ernennen. Die Gemeinden waren dem Exilarchat, dem suranischen Gaonat oder dem pumbaditanischen Schulhaupt zugeteilt. Der für eine Gemeinde ernannte Richter erhielt von seiner Behörde ein Diplom («rwil Kpr©)/ und hatte nicht blos zivilrechtliche, sondern auch religiöse Entscheidungen zu treffen und war hiermit auch Rabbiner. Er wählte sich aus seinen Gemeindemitgliedern zwei Beisitzer (D^pi) und bildete mit ihnen das Richter- und Rabbinatskollegtum. Von diesem Richter-Rabbiner wurden auch alle Schriften, als Eheakten, Scheidebriese, Wechsel, Kaufscheine und Schenkungsurkunden, bestätigt: er war somit auch Gemeindenotar, wofür er Honorar und ein wöchentliches Gehalt von den Fleischverkäusern bezog. Die Gemeindeverfassung im jüdischen Babylonien, die der ganzen Judenheit zum Muster diente und sich teilweise in der gesamten Diaspora bis auf die neuste Zeit behauptet hat, war folgendermaßen gestaltet: An der Spitze einer jeden Gemeinde stand eine Kommission für Besorgung der gemeindlichen Interessen, bestehend aus 7 Mitgliedern, die den Namen (PDJDn ’DnB) Verwalter der Gemeinde führten. Sie wurden nach einem unbekannten Wahlmodus von sämtlichen beitragenden Gemeindemitgliedern erwählt. Die Oberaufsicht über die Gemeinde und ihre Interessen hatte der Delegierte des Exilarchen oder der Schulhäupter. Er hatte auch die Befugnis, über widersetzliche Mitglieder Strafen zu verhängen, die entweder in Geißelhieben oder in Bann bestanden. Der Geschichtsschreiber bemerkt hierzu mit Rechts: „Der Bannstrahl, diese unsichtbare Waffe des Mittelalters, ist zwar jüdischerseits weder so oft noch so willkürlich geschleudert worden wie in der Christenheit, aber er schwirrte auch da schauerlich genug; indessen so traurig auch der Bann mit seinen Folgen war, so war er das einzige Mittel zu einer Zeit, wo dem großen Hausen nicht mit Ueberzeugung beizukommen war, die religiöse Einheit zu wahren, das Recht zu handhaben und die gesellschaftliche Ordnung aufrecht zu erhalten." Das jüdische Gemeinwesen, der cxilarchatische Staat in Babylonien, erglänzte, ungeachtet der Launen der islamitischen Statthalter und der Willkür der eigenen Träger, in der Ferne mit dem Glorienschein von Macht und Größe. In dem Exilfürsten erschien den Juden auf dem ganzen Erdenrund, soweit sie Kunde davon hatten, ein Abglanz des einstmaligen davidischen Szepters, und in den Präsidenten der beiden Hochschulen sahen sie die lebendigen Träger und Fortpflanzer der idealen talmudischen Zeit. Diese Herrlichkeit sollte nicht immer währen. Wahrscheinlich durch die Entstehung des Karäertums sind innerhalb des Gemeinwesens vernichtende Spaltungen und Zerwürfnisse eingetreten, die nach und nach zur Auflösung der so gut organisierten Ordnung sühnen. Als Folge der Mißhelligkeiten im Innern hat die jüdische Selbstverwaltung auch die Gunst der Regierung des Khalisats eingebüßt. Etwa vor 942 wurde der jüdische Exilarch ermordet, und die Vertreter des Judentums beschlossen darauf, um den fanatischen Haß abzuwenden, die Exilarchenwürde eingehen zu lassen. Wie früher die Patriarchenwürde in Judäa durch die Unduldsamkeit der christlichen römischen Kaiser, so ging das Exilarchat in Babylonien durch den Fanatismus der Mohamedaner unters) Als jedoch die gewissermaßen politische Selbständigkeit des jüdischen babylonischen Gemeinwesens dem Untergang mit Riesenschritten näher rückte, hat das jüdische geistige Leben in Babylonien noch einmal mächtig sich geregt, ehe der Schauplatz jüdischer Geschichte und Literatur nach Europa verlegt wurde. Saadia, der erste Begründer einer jüdischen Wissenschaft und der erste Schöpfer einer Religionsphilosophie im Mittelalter, wurde aus Egypten berufen und zum Gaon von Sura ernannt (928). Durch diese notwendig gewordene Berufung einer auswärtigen Persönlichteit, die im Grund mehr durch wissenschaftliche Leistungen als durch talmudische Gelehrsamkeit rühmlichst bekannt war, hat das jüdische Babylonien gewissermaßen die Suprematie, die es seit nahezu 7 Jahrhunderten über die Judenheit aller Länder besessen hatte, an das Abendland abgetreten und der philosophischen Wissenschaft die Gleichberechtigung mit dem Talmud gegeben. R. Saadia Gaon hat auch der suranischen Hochschule durch seine Persönlichkeit und seinen Ruf ihren alten Glanz wieder verliehen?) Mit seinem Ableben (942) aber erlosch der letzte -) Grätz, Bd. V, p. 158. 6) Jbid p. 325. 7) Jbid p. 311.