Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 5 (31.1.1902)
- Date
- 1902-01-31
- Page
- Seite 74 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 74. Israelitische Wochenschrift. Nr. 6. nationale Stiftungen und durch Neuauflage seines poetischen Nachlasses. Ich möchte auf diesem Weg eine bescheidene, dankbare Ehrung seines Andenkens auch in der deutschjüdischen Literatur anregen, die Neuauflage von „Michael Lebensohns Israelitische Gesänge" in der deutschen Uebersetzung von dessen Schwager Josua Steinberg (Wilna 1859), da das schöne Merkchen schon längst vergriffen ist. Rabbiner Dr. Mn»; an Fiebemann von Sonnenberg. Rabbiner Dr. Wilhelm Münz in Gleiwitz hat an den Reichstags-Abgeordneten Liebermann von Sonnenberg ein Schreiben gerichtet, das folgenden Wortlaut hat: „Herr Abgeordneter! In Ihrer Reichstagsrede zum Reichshaushalts-Etat für 1902 haben Sie den Konitzer Mord berührt und haben vor den Vertretern der Nation die Worte Ritualmord und Vlutmord ausgesprochen. In derselben Rede haben Sie auch auf das Urteil des Amtsgerichts zu Darmstadt hingewiesen, kraft dessen das Zeugnis eines Angehörigen der mosaischen Religion besonders wertvoll sei, da die Angehörigen dieser Religion nach den Erfahrungen der Gerichte es mit dem Eid durchgängig sehr genau nehmen. Sie suchen diese Ausführungen des Amtsgerichts zu bemängeln. Sie werden aber selbst bei näherer Betrachtung zugeben müssendaß die gesamte religiöse Literatur und alle Moral-Codices der Juden, daß ferner die von den Juden seit Jahrtausenden innegehaltene religiöse und ethische Geistesrichtung das Urteil des Amtsgerichts — selbstverständlich ganz unbeschadet dem Vollwert und der Integrität des Eides der Angehörigen der christlichen Religion — vollauf bestätigen. Von den alttestamentlichen Schriften bis zur Gegenwart herab sind alle religiös-literarischen Denkmäler der Juden von tiefer Ehrfurcht und erhabener Scheu vor der Weihe und der Heiligkeit des Eides erfüllt. Der Jude sieht sich im Eide in unmittelbarer Beziehung zu Gott gesetzt, den er als den allwissenden Richter anruft; er fühlt beim Eid mit ernstem Beben den Hauch der Göttlichkeit und den Flügelschlag der Ewigkeit an sich vorüberziehen. Schon in dem mosaischen Zehngebot ist die feste, unerschütterliche, granitne Grundlage für die Heiligkeit des Eides gelegt. „Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht aussprechen zum Falschen" (2. Mose 20). Und wie oft ist dieser Gedanke im Pentateuch selbst, sowie in den Propheten und Hagiographen in den verschiedensten Wendungen variiert und durch Wort, Lehre und Beispiel uns eingeprägt worden. Wie ergreifend und eindringlich klingt die Mahnung: „Ihr sollt nicht bei meinem Namen zum Falschen schwören, du entweihst dadurch den Namen deines Gottes" (3. Mose 19). Und in demselben Sinn: „Ihr sollt nicht meinen Namen entweihen, denn ich bin der Herr, der ich euch heilige" (3. Mose 22). Knapp und präcis, scharf und schneidig lautet der Ausspruch des Propheten: „Falschen Eid hasse ich, spricht der Herr" (Zacharias 8). In einem schönen, anschaulichen Bild verkündet es der Psalmendichter: „Wer darf den Berg des Herrn besteigen, werseine heilige Stätte betreten? Wer lauteren Herzens ist, wer Meineid nie begehet, zum Truge nie schwöret" (Psalm 24). Demselben Gedankengang folgen ausnahmslos die späteren jüdischen Lehrer und Theologen. Alle sind sie bemüht, unser Gewissen zu schärfen. So stellt ein Gelehrter im Talmud den Grundsatz auf: „Schon Dein Ja und Nein sei wahrhaft und rechtlich". Ein anderer Schriftgelehrter giebt seinem mächtigen Empfinden über die Bedeutung des Eides in den Worten Ausdruck: „Bei keinem der zehn Gebote ging ein solches Zittern und Beben durch die Welten, wie bei der Verkündung des Gebots von dem Eide". Und von tiefem Grauen über die schwere Sünde des Meineids erschüttert, ruft ein anderer Weiser aus: „Was Feuer und Wasser, was die Elemente nicht zerstören, der Meineid verwüstet und vernichtet es". So nimmt in der Weltanschauung des Israeliten der Eid einen besonders geheiligten und erhabenen Platz ein. Ist es da ein Wunder, wenn der Jude es mit dem Eid ernst, sehr ernst nimmt! Mir sind Falle bekannt, wo jüdische Kaufleute und Gewerbetreibende, die in Zivilprozessen durch Leistung eines Eides ein obsiegendes Urteil hätten erstreiten können, auf das ihnen rechtlich zuftehende, nicht unbeträchtliche Vermögensobjekt verzichteten, weil sie es nicht über sich bringen konnten, den zweifellos wahrhaften, durchaus zutreffenden Eid zu leisten. Der Eid gilt eben dem Juden als ein solch hochwichtiger, gottesdienstlicher Akt, daß er auch den wahrhaften Eid zu vermeiden sucht und eine heilige Scheu empfindet, eines Vermögensnachteils willen, ohne dringende Veranlassung, den Namen Gottes anzurufen. -I- * * So sehr wir uns nun von jedem Eide zurückhalten sollen, so ist doch der Eidschwur gestattet, ja sogar Pflicht, wenn die staatliche Ordnung, wenn Gerechtigkeit und Gesetzmäßigkeit, wenn Wahrheit und Sittlichkeit durch denselben befestigt und erhalten werden sollen, und wir dasjenige, was wir beschwören, ganz gewiß und untrüglich wissen. Und nun hören Sie mich, Herr Abgeordneter! Sie haben wieder im deutschen Reichstag die Worte Blutmord und Ritualmord in die Welt hinausgerufen. Als erfahrenem Mann werden Ihnen sicherlich die Schriften der christlichen Gelehrten Delitzsch, Strack, Chwolson, Pfarrer Frank u. A. bekannt sein, die mit echt deutscher Sorgfalt und Gründlichkeit an der Hand von Urkunden und Akten und nach genauester Durchsichtigung und Durchsiebung der einschlägigen christlichen und jüdischen Literatur als sonnenklar und zur Evidenz nachgewiesen haben, daß der sogenannte Ritualmord, der den Juden angedichtet wird, eine absolute Lüge, ein albernes Märchen sei; nicht anders, als wie verblendete Chinesen und fanatische Boxerhorden den Christen Ritualmorde zumuten. Soll ich Ihnen noch einmal all die Bullen und Erlasse erleuchteter Päpste und vorurteilsloser, gerechter weltlicher und geistlicher Fürsten vorführen, die die Ritualmorde, deren man die Juden bezichtete, in das Reich der Fabel verweisen und diese Bezichtigung als eine bodenlose, niederträchtige Verleumdung erklären, geeignet, Tod und Verderben über unschuldig verdächtigte Menschen zu bringen? Soll ich Ihnen noch einmal die grauenhaften, mittelalterlichen Prozeß-Akten aufrollen, aus denen der Schrei der gemarterten, unschuldigen Juden uns entgegentönt, die auf der Folterbank etwas gestehen sollen, von dem sie absolut nichts wissen — bis erst später, oft durch Zufall, die Verlogenheit und Haltlosigkeit der Blutbeschuldigung zu Tage trat? Es ist eine lange, traurige Leidensgeschichte, von der der Genius der Menschheit mit Erröten sich abwendet. Und doch haben Sie es über sich gebracht, vor dem hohen Haus des deutschen Reichstags, vor den berufenen Vertretern des Volks der Dichter und Denker die Worte Ritualmord und Blutmord auszusprechen. Sie haben dadurch mich, den deutschen