Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 5 (31.1.1902)
- Date
- 1902-01-31
- Page
- Seite 72 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 72, Israelitische Wochenschrift. Nr. 6. wenn sie ihrer Aufgaben zum Segen der Gesamtheit in vollem Umfang gerecht werden soll. Die hier geforderte Einrichtung findet sich im übrigen bereits bei zwei großen Genossenschastsverbänden in Deutschland: bei dem deutschen Privat-Beamten-Verein mit dem Sitz in Magdeburg und bei der Pensionsanstalt deutscher Journalisten und Schriftsteller zu München. Sie bildet dort die positive Bekundung des Interesses der Gemeinschaft für das Versorgungsstreben des Einzelnen und das ideale Band, das den Einzelnen wiederum mit dem Ganzen verbindet. So wünschen wir es auch bei der Pensionskasse des jüdischen Lehrerverbandes und dazu möge uns ein geklärtes Denken und ein weitsichtiger Entschluß des Kuratoriums verhelfen. Ad. Peritz, Königsberg in Pr. ProtkßversWmluüg. Dublin, 26. Januar. Unter dem Vorsitz des Dr. E. W. Harris, Vorsteher der hiesigen jüdischen Gemeinde, hat am Dienstag Abend in den Schulräumen der Adelaidestraße eine Versammlung hiesiger jüdischer Bürger stattgesunden, ^die sich mit den kürzlich vom obersten Kriminalricher geäußerten (in der vorigen Nummer dieses Blattes mitgeteilten) abfälligen Bemerkungen über die Juden beschäftigte. Dr. E. W. Harris eröffnete die Versammlung mit der Mitteilung, daß er auf den am 12. d. M. in dieser Angelegenheit an den Richter gerichteten Brief keine Antwort erhalten habe, und sprach sich dann des Weiteren über den unliebsamen Vorfall aus. Daraus wurde folgende Resolution einstimmig angenommen: „Wir hier in öffentlicher Versammlung vereinten Juden Dublins protestieren gegen die unberechtigte und beleidigende Sprache, die, nach Berichten der Presse, der Kriminalrichter von Dublin vom Richterstuhl aus während der Verhandlungen am Samstag den 11. d. M. geführt hat. Diese großen Beleidigungen waren gegen jedes jüdische Gemeindemitglied dieser Stadt und des ganzen vereinigten Königreichs gerichtet. Wir bedauern, daß wir als getreue Unterthanen der Krone dazu gezwungen sind, in energischster Weise die Behauptungen zurückzuweisen, die ein Mann in so hoher richterlicher Stellung ausgesprochen haben soll, da diese Worte höchst unangebrachte Vorwürfe gegen unsere Ehre und Rechtschaffenheit enthalten." Diese Resolution soll nach einem weiteren Beschluß der Versammlung dem Vorstand der „Vereinigung der Britischen Juden" mit dem Ersuchen zugeftellt werden, sobald als möglich die Schritte zu thun, die ihm für diesen Fall ratsam erscheinen. Zum Schluß sprach die Versammlung in einer besonderen Resolution ihrem Gemeindevorsitzenden Dr. Ernst W. Harris ihren Dank für sein Verhalten in dieser Angelegenheit aus. Die in London erscheinende „Jewish Chronicle" schreibt über diesen Fall: „Die von uns bereits gebrachte Mitteilung über die neuliche Aeußerung des Kriminalrichters von Dublin, Sir Frederick Falkiner, verdient eine ausführlichere Besprechung. Im Jahr 1892 hatten wir über eine damals ebenfalls von ihm geäußerte abfällige Bemerkung über die Juden berichtet und ihm dabei den derzeitigen obersten Krimtnalrichter von London Sir Charles Hall zum Vorbild hingestellt, der eben aus Rücksicht auf eine jüdische Zeugin eine Gerichtsverhandlung bis nach den jüdischen Feiertagen vertagt hatte. Kurz nach dem Erscheinen unseres Artikels übersandte Seine Lordschast uns eine Erklärung zum Abdruck, in der Sir Frederick aussprach, daß feindselige Stimmung und Sprache gegen die Juden seinen Gefühlen ganz fern läge. Er hätte gegen die Ausweisungen aus Rußland protestiert und den Verbannten, die sich in Dublin niedergelassen, Freundlichkeit und Achtung bewiesen. Unter Bezugnahme aus unsren Hinweis auf das Verfahren des Londoner Kriminalrichters bemerkte er, daß er wiederholt ähnliche Vertagungen verfügt hätte. Dr. I. D. Rosenthal gab dem Dubliner Richter Gelegenheit, in offener Gerichtsverhandlung seine Meinung auszusprechen, indem er sagte, daß die Juden nüchtern seien und die Gesetze befolgen; daraus antwortete Sir Frederick Falkiner, daß er ebenfalls noch keine Juden kenne, die schwerer Verbrechen schuldig seien, und daß er sich nur über die große Anzahl von Streitigkeiten beschwert habe, die die Juden untereinander führen. Bei Gelegenheit eines falschen Schwurs habe er bemerkt: die Leute sind nach Dublin gekommen, haben hier ein Asyl gesunden, und das freue ihn; er wolle ihnen aber den Rat geben, ihr Zeugnis gleich anderen Leuten abzugeben und nicht vorauszusetzen, daß bloßes Schwören die Streitfragen erledige. Hätte er geglaubt, zu einer größeren Oeffentlichkeit zu sprechen, als der Gerichtshof es war, so würde er sich etwas ausführlicher und deutlicher ausgesprochen haben. — So war der Zwischenfall von 1892 zu allgemeiner Befriedigung erledigt, obgleich seinerzeit auf der Schwefterinsel große Aufregung und Entrüstung geherrscht hatte. Unglücklicherweise hat Sir Frederick Falkiner jetzt wieder eine, gelinde gesagt, unvorsichtige Sprache geführt und wiederum mit einer höchst ungenügenden Begründung. Er soll vor vierzehn Tagen, als er Henry Kahn wegen Zerbrechens von Fensterscheiben bei Esther Marks zu einem Jahr Gefängnis verurteilte, gesagt haben: Sie sind ein Spezimen Ihres Volks und Ihrer Raffe, die es veranlassen, „daß sie aus allen Ländern vertrieben werden". Wir haben diese Worte in einem Brief abgedruckt, den der Vorsitzende der Dubliner jüdischen Gemeinde Dr. E. W. Harris oem gelehrten Richter geschrieben hat, und man wird zugeben müssen, daß diese Worte einer Erklärung bedürfen. Das Urteil selbst scheint ziemlich schwer und wird hoffentlich etwas gemildert werden, außerdem kommt noch die Rechtsfrage in Betracht, ob der Angeklagte nicht das Recht hat, eine Erklärung abzugeben. Aus den Namen geht hervor, daß hier so ein Prozeß von Juden untereinander vorliegt, wie sie der Richter 1892 erwähnt hat, und die unsere Glaubensgenossen sehr gut thäten, von den öffentlichen Gerichten sernzuhalten. Sir Frederick hat den Ruf eines sehr gütigen aber impulsiven Herrn, und er war wahrscheinlich über den Angriff gegen das Eigentum einer Frau so ärgerlich, daß er seine gewohnte forensische Vorsicht vergaß. Sir F. Falkiner ist seit 1852 im Richteramt, seit 1876 oberster Kriminalrichter (Re-