Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 5 (31.1.1902)
- Date
- 1902-01-31
- Page
- Seite 70 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/5369809-9607691-9605652-9605670--8438-9605676- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 70. Israelitische Wochenschrift. Nr. 5. mußten, hatte er stets verstanden, der äußeren Erniedrigung . den geheimen Stolz, das Bewußtsein seines inneren Werts | entgegenzusetzen, ffein^Vertrauen zu stärken, seinen Geist zu stählen an dem Glanz und dem Reichtum seiner Vergangenheit, an der^Würde und Hoheit seiner Geschichte. Zumjritip Stand drr Uttbands-Pkußaus- KOn-Kuge. Der Streit um die rechte Gestaltung der Verbands- Pensions-Kasse hat neuerdings seine Zuspitzung in der Forderung erfahren, daß die Verbands-Pensions-Kasse einen Teil ihrer Mittel auch zur Unterstützung der Pensionäre der provinziellen Hilsskassen verwenden soll. Diese Forderung ist zuerst von dem Verein jüdischer Religionslehrer Ostpreußens erhoben worden; sie wird z. Z. von allen Kassenvereinen des jüdischen Lehrerverbandes vertreten und ist aus der jüngsten Delegierten-Versammlung des Lehrerverbandes mit großer Majorität angenommen worden. Nach Lage unserer Verfassung müßte die Sache damit vorläufig auch für das Kuratorium der Kaffe erledigt sein; denn in Fragen des Verbandes gilt allgemein die Entscheidung des Delegiertentages für maßgebend. Doch das Kuratorium der Verbands-Pensions-Kasse giebt sich in diesem Fall den Schein, als hätte die Delegierten-Versammlung der Verbands- Vereine ihm nichts zu sagen, und als wäre es selbständig für die zweckdienliche Einrichtung und Wirksamkeit der Verbandskasse verantwortlich. Es ist dies, nebenbei gesagt, dasselbe Kuratorium, das noch bis vor kurzem, bei der Beratung über unsre ostpreußischen Anträge, die Auffassung vertreten hat, daß es zur selbständigen Entscheidung über diese Anträge, die grundlegende Veränderungen des Kassenwerkes in sich fassen, nicht kompetent sei, und nur die Delegierten-Versammlung der Verbandsvereine darüber befinden könne. Bis zu dem Zeitpunkt der Entscheidung durch die Delegierten-Versammlung wurde auch von dem Kuratorium nie bemerkt, daß angeblich bindende Abmachungen vorliegen sollen, die der Lehrerschaft die Möglichkeit nehmen, über Einrichtung und Vermögen der Kasse grundsätzlich andere Bestimmungen zu treffen, als zur Zeit giltig sind. Zum Glück trifft letzteres nicht nur nicht zu, sondern war es auch dem Unterzeichneten unter Hinweis aus eine kompetente schriftliche Erklärung möglich, eine solche falsche Darstellung sofort zu zerstören. Es bleibt aber immer bestehen, daß das Kuratorium nach den heute geltenden Bestimmungen des Kassenstatuts — juridisch genommen — von dem Willen der Delegierten-Versammlung unabhängig ist. Die Kuratoriums-Mitglieder sind zwar durch das Vertrauen der ersten Delegierten-Versammlung zu ihrer Ehrenstellung berufen worden, aber diese hat sich nicht gleichzeitig das Recht gesichert, ein Kuratorium, das sich ihren Intentionen möglicherweise unzugänglich zeigen sollte, auch eventuell abzusetzen. Man mag über die dabei beobachtete Unvorsichtigkeit der Delegierten-Versammlung denken, wie man will, soviel bleibt gewiß, daß man unter normalen Verhältnissen seine größte Sicherheit nie in geschriebenen Buchstaben, sondern immer in der Ueberzeugung von der loyalen Gesinnung des mit seinem Vertrauen Beschenkten finden wird. — Die Herren des Kuratoriums der Verbands-Pensions- Kasse sind Ehrenmänner, so gut wie man sie nur in unfern Reihen finden kann. Wenn sie einen Augenblick zweifeln können, was sie nach dem Beschluß der Delegierten-Versammlung in Sachen der Verbands-Pensions-Kasse zu thun moralisch verpflichtet sind, dann hält sie sicher nicht sowohl ein mangelndes Rechtsgesühl, als vielmehr ein scharf ausgeprägter sachlicher Gegensatz zu den von der Delegierten-Versammlung geäußerten Wünschen zurück. Daß dies Letztere überhaupt möglich ist, erklärt sich einfach aus dem Umstande, daß die Herren des Kuratoriums — wenigstens dessen maßgebende Personen — aus Kreisen stammen, die mit unserm bisherigen Versorgungswesen keinerlei nähere Beziehung hatten. Ihnen fehlt dies große lebendige Interesse für die bestehenden Provinzial-Hilsskaffen, die bisher die alleinigen Träger unsres Versorgungswesens gewesen und cs trotz der Verbands-Pensions- Kasse zum Mindesten auch für die nächste Zukunft noch bleiben werden. Sie kennen in ihrem Versorgungsinteresse nur die Verbands-Pensions-Kasse und empfinden jede geforderte Rücksichtnahme und nun gar eine gewünschte materielle Abgabe an die provinziellen Hilsskassen als eine Beeinträchtigung der Zwecke der Verbands-Pensions-Kasse und als eine Verletzung ihres grundsätzlich gedachten zentralen Charakters. Das Kuratorium sieht in uns — darüber sind wir uns ganz klar — die Vertreter einer Jntereffenpolitik, die das Große und , Allgemeine in den Dienst partikularistischer Strebungen herabziehen will und, in solchen Neigungen befangen, kein Verständnis oder kein rechtes Interesse für den vorgegebenen großen Allgemein-Gedanken der Verbands - Pensions - Kasse besitzt. Wir können dem gegenüber nur immer wieder versuchen, unfern Standpunkt in rein sachlicher Weise zur Darstellung zu bringen und zu zeigen, daß uns bei unserm Streben nichts ferner liegt als eine Bekämpfung oder Verletzung der Grundidee der Verbands-Pensions-Kasse, als einer zentralen Kasse für die Gesamtinteressen der jüdischen Lehrerschaft in Sachen ihrer Versorgung, und daß unsere ganze Differenz mit dem Kuratorium nur in der positiven Festsetzung derjenigen Bedingungen liegt, durch die die Verbands-Kasse ihrer vorgenannten Bestimmung am besten gerecht zu werden und eine Thätigkeit zu entwickeln vermag, die bei liberaler Auffassung sich mit den Interessen der bestehenden provinziellen Hilsskassen vereinigen läßt. Wir wollen dies auch heute wieder thun in der bestimmten Absicht, angesichts der bevorstehenden General-Versammlung der Verbands-Pensions-Kasse und der Notwendigkeit des Kuratoriums, neuerdings zu dem nun auch von der D. V. gutgeheißenen Antrag aus Ueberweisung eines Teiles der verwendbaren Einnahmen der Verbands-Pensions-Kasse an die Pensionäre der provinzialen Hilsskassen, unser Möglichstes dazu beizutragen, daß ein Konflikt zwischen dem Kuratorium und der Lehrerschaft vermieden werde und die Verbands-Pensions- Kasse endlich zu einer freien und friedlichen Bethätigung ihrer Zwecke gelangen könne. Wir haben schon vorstehend daraus hingewiesen, daß wir in der Grundidee der Verbands-Kasse mit dem Kuratorium