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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1902-01-10 · 2 (10.1.1902) · p. Seite 25

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
2 (10.1.1902)
Date
1902-01-10
Page
Seite 25 (sequence 9)
Language
German
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Nr. 2 Israelitische Wochenschrift. Seite 25 so erhabenen Monarchen würden dem Verfasser äußerst schätzbar sein und ihm dafür bürgen, daß seine Untersuchungen ihn nicht unrecht geleitet haben. Wenn dieselben richtig sind, so dürften die K. K. Lande sich von der bürgerlichen Verbesserung der Juden vorzüglich erhebliche Vorteile verschaffen, da ihre Zahl in denselben so beträchtlich ist. Welch erhabene Wohlthätigkeit, so viele Menschen auch des Glückes der Gesellschaft ganz genießen zu lassen, und welch ein Vorteil für die Gesellschaft, sie auf einmal und mit soviel brauchbaren Gliedern zu vermehren." In Preußen freilich verhallten diese humanen Worte des Humanitätspropheten fast wirkungslos, und fast ein Menschenalter dauerte es, bis endlich auch die preußischen Juden emanzipiert wurden; aber von Zeit zu Zeit tauchten immer christliche Herolde der Freiheit und Brüderlichkeit aus, die den Fürsten und Völkern, die die Kinder Israels bedrängten, ihr Mene Tekel zuriefen. Ein solch wackerer Vorkämpfer unserer Sache war der Patriot und freisinnige Politiker und Parlamentarier Hermann von Beckerath, der 1847 im ersten Vereinigten Landtag mit feuriger Beredsamkeit seine Stimme für die Juden-Emanzipation erhoben hat, auch bei anderen Anlässen als einer der wirksamsten und charaktervollsten Judenfreunde sich bewährend. Anläßlich der Wiederkehr seines 100. Geburtstages am 13. Dezember sei namentlich auf seine glänzende Rede im Vereinigten Landtag ausmerk/am gemacht, die die Anmaßungen und Thorheiten des sogenannten „Christlichen Staats" den Juden gegenüber geißelte. Als der Entwurf einer Verordnung über die Verhältnisse der Juden dort zur Erörterung kam, wollte er an Stelle des ganzen Gesetzes einen einzigen Paragraphen gestellt wissen, der die völlige Gleichberechtigung der Juden mit den Christen in aller und jeder Beziehung ausspräche. Gelang es ihm aucht nicht, dafür die Mehrheit der Versammlung zu gewinnen, so machten seine Ausführungen einen tiefen und nachhaltigen Eindruck, nicht nur im Parlament, sondern auch im Lande und auf die Regierenden. Was er damals sagte, gilt noch heute und sollte an den maßgebenden Stellen beherzigt werden: „Ein Gebiet giebt es, in das der Staat nicht eindringen kann, es ist dies das Gebiet der religiösen Ueberzeugung. Die religiöse Ueberzeugung, das Verhältnis des Menschen zu seinem Gott, liegt ganz außerhalb der Sphäre des Staats, sie ist ein geheiligtes Vorrecht des Individuums, sie ist das innerste Geheinmis der Seele, das kein sterbliches Auge zu durchdringen, das kein menschlicher Maßstab zu messen vermag." „Die Aufgabe des Staats ist aber nicht nur, die Idee des Rechts zu verwirklichen, er soll auch die Form darstellen, in welcher ein Volk die allgemeine Bestimmung der Menschheit anstrebt. Die Idee der Menschheit ist also auch die höchste Staatsidee. Wie ist es aber mit der Idee der Menschheit vereinbar, daß die Menschenwürde auch nur in einem einzigen Individuum verkannt wird, wie ist es mit ihr vereinbar, daß ein Teil der Angehörigen von den Rechten des Staats ausgeschlossen wird, nicht, weil er dem Staatszwecke entgegenhandelt, sondern weil er sich über Dinge, die außerhalb der Sphäre des Staates liegen, eine Ueberzeugung gebildet hat, die der Ueberzeugung der Mehrheit der Staats' bürger oder der im Staate begünstigten Ueberzeugung nicht entspricht?" „Das politische Recht, meine Herren, ist der edelste Besitz der Menschen; seine besten Kräfte bleiben unentwickelt, wenn er der sozialen Teilnahme am Staate entbehrt, und es kann nicht befremden, wenn sich bittere Empfindungen derjenigen bemächtigen, die das Vaterland lieblos zurückstößt. Die Woge des nationalen Lebens ergießt sich in diesem Augenblick belebend über unser Land; von ihr gehoben, blicken wir froh in die Zukunst, mit freudiger Hoffnung blicken wir aus unsere Kinder; denn wir vertrauen, daß sie dereinst in einem geordneten öffentlichen Rechtszustande die Früchte unserer Mühen und Kämpfe ernten werden. Was aber ist das Lebensgesühl dessen, der im Staate nur geduldet und nicht als Bürger anerkannt wird? In sich gekehrt, gedrückt, den Stachel der bitteren Kränkung im Herzen, geht er einher, er hört den Jubel, er kann aber keinen Teil daran nehmen, er muß sich schweigend hinwegwenden, für ihn bricht die bessere Zeit nicht an. Er ist sich seiner sittlichen Würde bewußt, er hat alle Pflichten gegen die Gesamtheit erfüllt, alle Lasten des Staats redlich getragen, und dennoch ist er ausgeschlossen, dennoch gilt er nur als Fremdling auf dem Boden, den nach Gottes heiliger Ordnung auch er seine Heimat, das Land seiner Väter zu nennen berechtigt ist. Kummer begleitet ihn bis an das Grab, und wenn er seine Augen schließt, tröstet ihn nicht wie uns der Gedanke, daß seine Kinder auch die Kinder des Vaterlands sind, sondern es quält ihn die Voraussicht, daß sie einer dunklen Zukunst entgegen gehen werden. Und das alles sollte eine Folge, eine notwendige Folge des christlichen Staats sein? Es ist nicht möglich. Die christliche Religion ist die Religion der Gerechtigkeit, der Liebe, der edelsten Humanität. Wie sollte sie zur Lieblosigkeit, zu ungerechten und inhumanen Maßregeln führen können? Die christliche Eigenschaft des Staats ruht nicht aus der Konfession, sie ruht auf dem Geist des Christentums. Der Geist des Christentums ist aber kein anderer, als der Geist der reinen Menschheit, der Geist der Liebe, der Geist der Freiheit. Das ist der rechte christliche Staat, der in allen seinen Anordnungen, in allen seinen Einrichtungen diesen Geist bewährt, der ihm Raum giebt, daß er überallhin sich frei entfalten kann; den Staat aber vermag ich nicht einen christlichen zu nennen, der diesen Geist in konfessionelle Schranken einzuengen sucht und von diesem beschränkten Standpunkt aus es gerechtfertigt hält, das Recht im Staate von dem religiösen Bekenntnis abhängig zu machen. . . . Jahrhunderte lang ist unser Vaterland durch die unselige Vermischung des staatlichen und religiösen Lebens in Zwietracht und Drangsale gestürzt worden. Dreißig Jahre lang verwüstete ein mörderischer Krieg unsere Fluren, Deutsche standen als Feinde gegen Deutsche. Unserer Zeit ist es erst vergönnt, das Christentum über die Konfession hinaus in seiner geistigen, alles durchdringenden Wesenheit zu erfassen, und immer mehr befestigt sich die staatsbürgerliche Anschauung, die die Berechtigung im Staat nicht nach dem religiösen Bekenntnis abmißt.

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