Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 2 (10.1.1902)
- Date
- 1902-01-10
- Page
- Seite 22 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 22. Israelitische Wochenschrift. Nr. 2. läutert, später zum Felscnmann im Kampf mit den Hinderj nisten geschminkt, aber auch ein Dulder, in Leiden und Nöten erprobt, zuletzt ein Gesetzgeber, der sür Jahrtausende gearbeitet, vom Fuß bis zum Scheitel ein Glaubensmann, der im Vertrauen auf Gott und dessen heiligen Willen ein unsterbliches Werk vollendet — das war Mose. Gott erschien ihm im brennenden Dornbusch — ein freundliches Sinnbild des Lichts göttlicher Wahrheit, dessen Strahlen nicht verzehren, sondern beleben, sein Stab verwandelt sich in eine Schlange; das Nilwasser wird durch ihn zu Blut; aus seinen Wink brechen entsetzliche Plagen über das götzendienerische Egypten und seinen despotischen König herein. Verderbliche Naturereignisse sind damit unverkennbar in das Licht der religiösen Betrachtungen gestellt. — Die verständige Prüfung zeigt uns eine Reihe von Mittelursachen auf, die die religiöse Betrachtung verschweigt. Wir wissen, daß in trockenen Jahren der Nil noch immer saules Wasser mit sich führt; Ungeziefer, Seuchen, verheerende Krankheiten werden noch immer in dem Nilland von Zeit zu Zeit zur Landplage, ohne daß eine übernatürliche Einwirkung dabei stattfindet. Und dennoch trägt die ganze Darstellung der Bibel den Stempel der Wahrheit in sich; denn kein König wird ein dienstbares, nützliches Volk freiwillig entlassen, und zur eigenen Erkämpsung ihrer Freiheit wären die Hebräer nicht imstand gewesen. Die in der Bibel erzählte Ursache ist also die natürlichste. Dennoch wären die Plagen gewiß nicht mit 'der gewaltsamen Zurückhaltung in Verbindung gebracht worden, wenn sie nicht als Strafen dafür verkündet worden wären, und zwar im voraus; denn sind wir überhaupt religiös gestimmt, anerkennen wir das Walten Gottes über den Ordnungen der Natur und den Schicksalen der Menschen und der Völker, ist uns die Geschichte der Menschheit mehr als das Spiel eines verworrenen Zufalls, dann können wir doch unmöglich bei der blos profanen oder naturgesetzlichen Betrachtung stehen bleiben; dann nötigt uns das Gewissen, die letzten Erfolge auf die höchste Ursache zurückzusühen. Ein Mann wie Mose ist in der That eine wunderbare Erscheinung. Durch den Hirtenstab, den er mit Hilfe seiner Geisteskraft und seiner Charakterstärke in einen Herrscherstab verwandelt hat, ist er zum Wunderthäter nicht nur für sein Volk, sondern auch für die Menschheit geworden. Er hat größeres geleistet, als wer Wasser in Blut umzaubert, oder mit Ungeziefer und Seuchen Götzendiener schreckt. Er hat sein in Armut, Niedrigkeit, Knechtssinn versunkenes Volk in eine wohlhabende, gerechte, unabhängige Nation verwandelt; er hat seinem Volk den Geist der Tapferkeit, der Freiheit, der Gesittung, der Gottesfurcht eingeflößt; er hat ihm mit unverwüstlicher Kraft eines weltgeschichtlichen Charakters einen unauslöschlichen Stempel ausgedrückt und eine ehrenvolle Stellung in der Geschichte sür immer gesichert. Mag daher die verständige Natur- und Weltbetrachtung in der Wissenschaft ganz an ihrem Platz sein und wollen wir von der strengen, exakten Beweisführung uns da auch nicht das Geringste abdingen lassen, so hat die religiöse Betrachtung doch neben dieser auch ihr volles Recht; und dieses vor Beeinträchtigung zu wahren, ist'eine dringende Pflicht. Der MklibilM sthmstreit. Uns gehen nachstehende Eröffnungen zu, die den „Fall Herzberg" in Oldenburg betreffen: „An den löbl. Vorstand des Verbandes deutscher Lehrervereine. Nachdem wir, die wir nicht unter dem Landrabbinat Oldenburg stehen, uns der Mühe unterzogen haben, die im Verbandsorgan gegen den Landrabbiner Dr. Mannheimer in Oldenburg in mehreren Artikeln erhobenen Beschuldigungen auf ihre Richtigkeit persönlich zu prüfen, sind wir zu der Ueberzeugung gelangt, daß dem Herrn Landrabbiner Dr. Mannheimer durch die genannten Artikel ein schreiendes Unrecht zugefügt worden Dr. Mannheimer ist in ungerechter Weise angegriffen worden und jeder Verteidigung wurde trotz der dringenden Befürwortung des Redakteurs Leßmann vom Sekretär des Verbandsorgans die Aufnahme verweigert. Eine Klarstellung von Seiten des ältesten Lehrers aus dem Herzogtum Oldenburg, Kollege Löwenstein-Jever, zugleich zweiter Vorsitzender der Bezirkskonferenz Emden- Oldenburg-Bremen, wurde einfach nicht ausgenommen; von der Erwiderung des Synagogen-Vorstands in Oldenburg sind einzelne Sätze aus dem Schriftsatz herausgerissen und zerpflückt worden. Unser Gerechtigkeitsgefühl sträubt sich gegen eine solche parteiliche Handlungsweise, umsomehr, nachdem wir zur wahren Kenntnis der Sache gelangt sind, der Handlungsweise des Landrabbiners Dr. Mannheimer im Fall Herzberg auch nicht den geringsten Vorwurf machen können. Wohlthuend berührt es deshalb, daß Redakteur Klausner in Berlin sich vorher aus beiden Seiten informiert und sein eignes Urteil gebildet hat; es war dies die einzig korrekte Art in der Behandlung dieser Frage. Wir bitten daher den löbl. Vorstand des Verbands Jüdischer Lehrervereine, dafür Sorge tragen zu wollen, daß auch Herrn Dr. Mannheimer, der ebenfalls Mitglied dieses Verbands ist, volle Gerechtigkeit zuteil wird, indem der Vorstand die Ausnahme untenstehender mit unserer Namensunterschrist versehenen Erklärung im Verbandsorgan erwirkt, um hierdurch einem unvermeidlichen Konflikt zwischen dem Lehrer- und dem Rabbiner-Verband vorzubeugen. Ergebenst Lehrer Apt, Emden. Hauptlehrer Selig, Emden. Lehrer Strauß, Papenburg. Lehrer Meyer, Wilhelmshaven. Lehrer Herzseld, Lage. Lehrer Klein, Norden. Lehrer Popper, Lingen. Lehrer Speier, Sögel." Genannte Orte, Dezember 1901. * -Erklärung. „Nachdem wir Unterzeichneten Lehrer, die in nächster Nähe des Großherzogtums Oldenburg wohnen und nicht zum Landrabbinat Oldenburg gehören, persönlich uns von der Sachlage im „Fall Herzberg" überzeugt haben, fühlen wir uns im Interesse der Gerechtigkeit verpflichtet, folgendes öffentlich zu erklären: 1. Die Behauptung im Verbandsorgan, daß Herr Dr. Mannheimer lehrerseindlich gesinnt sei, ist eine direkte Unwahrheit. Seit vielen Jahren haben wir Gelegenheit