Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 52 (27.12.1901)
- Date
- 1901-12-27
- Page
- Seite 822 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 822. Israelitische Wochenschrift. Nr. 52. In jenen Ansiedelungen würden selbstverständlich noch andere jüdische Gärtner und Landwirte, die nicht gerade in Ahlem ausgebildet sind, Aufnahme finden können, vorausgesetzt, daß ihre Leistungen sie dazu befähigen. (Schluß folgt.) Vom nennten DeuM-IsraMschen Gkmindetag. Der neunte Deutsch-Israelitische Gemeindetag tritt am Sonntag, 23. Februar 1902, vormittags 10 Uhr, zusammen. Auf der Tagesordnung steht nach Formalien und Bericht: 2. Der Antrag des Rabbinerverbands, der Gemeinde-Bund möge mit ihm und den Vorständen einiger größeren Gemeinden eine Einladung zu einer Versammlung von Vertretern der Gemeinden und Rabbiner erlassen, in welcher Versammlung thunlichst die Anerkennung nachstehender Grundsätze erlangt werden soll „a) Bei Verhandlungen über religiöse Angelegenheiten ist der Rabbiner zuzuziehen. Bestehende Kultuseinrichtungen können nur mit Zustimmung der Gemeindebehörde und des Rabbinats geändert werden. b) Die Anstellung der Rabbiner soll derart geregelt werden, daß dieselben nach einem höchstens drei Jahr dauernden Provisorium eine definitive wird. c) Zur Wahrung der religiösen Angelegenheiten und zur Hebung des Religionsunterrichts sollen Bezirksrabbinate gebildet werden. Im Anschluß an diese Wünsche der deutschen Rabbiner enthaltende Sätze erlauben wir uns Ihnen nachfolgendes Ersuchen zu unterbreiten." 3. Petition der israelitischen Kultusbeamten. (Diese, von Herrn Prediger Bähr-Waldenburg ausgehende, von 210 Kultusbeamten Unterzeichnete Petition ist von uns s. Z. im Wortlaut mitgeteilt worden.) Die Petition wünscht, der Gemeindetag möge seine Fürsorge lenken a) aus Herstellung eines Normalvertrags, der die Anstellung der Kultusbeamten in der Regel auf 12 Jahre sestsetzt und nach dieser Frist eine Kündigung seitens der Gemeinde ohne triftigen Grund ausschließt; b) auf Einsetzung einer aus Delegierten des Gemeindebunds und Kultusbeamten bestehenden gemischten Kommission zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Gemeinden und Kultusbeamten; c) auf Schaffung einer Centrale für die Kultusbeamten zur Wahrnehmung ihrer Interessen. 4. Anderweite Begründung der Einnahmen des Gemeindebundes. 5. Durchführung des israelitischen Religionsunterrichts an den höheren Lehranstalten Deutschlands. 6. Jnitiativ-Anträge der Gemeinden. 7. Wahlen. Am 24. Februar, Montag, morgens 10 Uhr, beginnt die Sitzung des zweiten Deutsch-Israelitischen Verbandstages. Aus der Tagesordnung stehen: 1. Formalien und Bericht; 2. Bekämpfung des Wanderbettels, insbesondere Sicherung des Fortbestehens der Arbeiterkolonie Weißensee; 3. Fürsorge-Erziehungs-Anstalt für Mädchen; 4. Rechtsverhältnisse der Provinzial- und Bezirksverbände; 5. Vorbildung der Schächter; Antrag des Verbands der Posener Synagogengemeinden: „In Anbetracht, daß nachdem die Naturalisation ausländischer Kultusbeamten aufgehört hat: 1. eine große Anzahl kleinerer Gemeinden notorisch der Kultusbeamten ermangeln, 2. hierdurch in tiefgehendster Weise die religiösen Institutionen Schaden leiden, 3. der Verband der Synagogengemeinden des Reg.-Bez. Posen nach Maßgabe seiner finanziellen Leistungsfähigkeit mehr als bisher — 900 Mk. jährlich — für die durch den Gemeinderabbiner Herrn Dr. W. Feilchenfeld hier in völlig uneigennütziger Weise geleitete Ausbildung reichsangehöriger Personen zu Kultusbeamten — Religionslehrer, Schächter, Borbeter — nicht aufzuwenden vermag, 4. dieser Betrag jedoch nur ausreicht, um jährlich etwa vier Personen für gedachten Zweck auszubilden, während zufolge der zu 1 gedachten Notlage eine erheblich größere Zahl erforderlich ist, 5. die erwähnte Ausbildung nicht nur den Gemeinden der Provinz Posen, sondern weiteren Kreisen zu Gute kommen soll, beantragt der Verband der Synagogen-Gemeinden des Reg.-Bez. Posen: der Deutsch-Israelitische Gemeindebund wollte beschließen, für vorerwähnten Zweck eine namhafte jährliche Subvention dem Verbände zu gewähren, damit derselbe in den Stand gesetzt werde, die Ausbildung einer größeren Anzahl von reichsangehörigen Personen zu Kultusbeamten zu bewirken." 6. Provinzielle Wohlthätigkeits-Jnstitute; Armen-, Kranken-, Waisen- und Altershäuser; Gefangenenpflege; 7. Jnitiativ-Anträge der Verbände. Die Sitzungen finden im Bureau des Gemeindebunds, Steglitzerstraße 85 1, statt. Um ruititiiueriierlinnö. Wie der geschäftsführende Vorstand des Rabbinerverbands in Deutschland mitteilt, ist die in Frankfurt a. M. für Ende d. Mts. in Aussicht genommen gewesene Generalversammlung des R.-V. i. D. wegen Erkrankung des Herrn Rabbiners Horovitz, der sich übrigens bereits aus dem Wege der Genesung befindet, aus den Sommer 1902 verschoben worden. Die Generalversammlung des R.-V. i. D. soll daher in einer noch näher zu bestimmenden Zeit des nächsten Jahres in Frankfurt a. M. abgehalten werden. Der ausführliche Bericht über die Thätigkeit des geschäftsführenden Vorstandes in den seit der letzten Generalversammlung verflossenen drei Jahren, die durch die regelmäßigen Beratungen des Central-Ausschusses beeinflußt und kontrolliert worden ist, muß für die nächste Generalversammlung Vorbehalten bleiben. Die wichtigsten Arbeiten, die dem Schutz der Schechita gegen die ununterbrochenen Angriffe von Setten der Geschäftsleiter des Berliner Tierschutzvereins gewidmet waren, sind wenigstens zum Teil schon bekannt; auch von sonstigen bedeutsameren