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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1901-11-29 · 48 (29.11.1901) · p. Seite 758

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
48 (29.11.1901)
Date
1901-11-29
Page
Seite 758 (sequence 6)
Language
German
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Seite 758. Israelitische Wochenschrift. Nr. 48. keine Professur im Weg des öffentlichen Konkurses, und die Kanzel in einem jüdischen Tempel der Wiener Gemeinde ist in ihrem Rang nicht geringer als eine öffentliche Lehrkanzel. Die tüchtigen Fachmänner sind gekannt und werden berufen. Es sind ihrer ja leider Gottes ohnehin nicht so viele. Auch das wenig erquickliche Schauspiel der Probepredigten, deren üble Nachwirkungen von einsichtigen Männern längst erkannt und öffentlich scharf gezeichnet worden, wollte man sich ersparen. Weder über die theologische noch über die wissenschaftliche Tüchtigkeit eines Kandidaten vermag eine Probepredigt genügenden Ausschluß zu bieten. Welcher Bewerber wäre geistig so armselig, daß er nicht im Stande wäre, eine oder zwei hübsche Probepredigten sich zusammenzustellen. Ueber die Tüchtigkeit eines in Aussicht genommenen Seelsorgers muß man schon in anderer Weise ein sicheres Urteil sich zu verschaffen trachten. Die Probepredigt hat lediglich den Zweck, den äußeren Menschen des Erkorenen kennen zu lernen, seine Persönlichkeit, seine Stimme und seine Sprechweise, seine Repräsentation und gesellschaftlichen Manieren. Ein Kandidat, der alle diese Vorzüge in sich vereinigt, ist bis nun nicht gesunden worden. In dieser Verlegenheit hals sich der Vorstand der Wiener Israelitischen Kultusgemeinde dadurch, daß er die Frage ruhen ließ, in der Voraussetzung: Kommt Zeit, kommt Rat. Als aber die Mahnungen und Beschwerden aus den Kreisen der Bethausbesucher, die auch während der Sommermonate jeden Samstag im Tempel erscheinen und denen es nicht gesiel, daß in der ersten und größten Gemeinde Oesterreichs der Kantor sozusagen als „Schaz-Maz" auftritt und alle Funktionen in sich vereinigt, immer dringlicher wurden, sah der Vorstand ein, daß er wenigstens für eine vorläufige Abhilfe sorgen müsse. Wenn man an die Lösung der großen Predigersrage sich nicht heranwagt, so soll wenigstens zur Entlastung des Oberrabbiners von den minder wichtigen Agenden ein Hilfsprediger bestellt werden. Der Oberrabbiner Dr. Güdemann erklärte sich mit diesem Plan einverstanden, und als ein Vorstandsmitglied für den zu kreierenden Posten eines Hilsspredigers den Rabbiner aus Nckolsburg, Herrn Dr. Feuchtwang, in Vorschlag brachte, hatte der Oberrabbiner gegen den Vorschlag nichts einzuwenden und übernahm es, mit Herrn Dr. Feuchtwang sich brieflich in Verbindung zu setzen. Bei diesem Arrangement hatte man unglücklicherweise das Statut vergessen, das die Institution eines Hilsspredigers an der Wiener Israelitischen Kultusgemeinde nicht kennt, sondern lediglich Rabbiner und Oberrabbiner. § 35 des Statuts schreibt aber auch vor, daß vor Bestellung eines Rabbiners oder Oberrabbiners Vertrauensmänner der Gemeinde anzuhören sind, die aus den Kreisen der verschiedensten in der Gemeinde bestehenden rituellen Richtungen berufen werden sollen. Die Anzahl der Vertrauensmänner muß wenigstens doppelt so groß sein, als die Zahl der fungierenden Kultusvorsteher. Die Einberufung dieser Vertrauensmänner verzögerte sich recht lange und aus den verschiedensten Ursachen. Das Statut hat inzwischen in seinem das Wahlgesetz behandelnden Teil eine Aenderung, der Vorstand selber in seiner Zusammensetzung durch Hinzutritt der Erwählten einer ersten Curie eine gründliche Umgestaltung erfahren. Der noch nicht ausgeführte Beschluß aus Bestellung eines Hilsspredigers war eigentlich in seiner Rechtsgiltigkeit bereits erschüttert. Nichtsdestoweniger ging im Herbst dieses Jahres der Vorstand daran, den Beschluß auszuführen, und beries für den 20. Oktober d. I. eine Versammlung der Vertrauensmänner im Sinne des § 35 des Statuts. Die Versammlung war überaus zahlreich besucht, man sah die besten Männer der Gemeinde, die Elite des Wiener Judentums vereinigt. Das Resultat der Beratung ist bereits gemeldet worden. Die Frage, ob der Rabbiner aus Nikolsburg als Hilssprediger zu berufen sei, wurde mit allen gegen zwei Stimmen in verneinendem Sinne beantwortet. Ueber die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Bestellung eines dritten Predigers waren alle Redner eines Sinnes und die Versammlung sprach die Erwartung aus, der Vorstand werde zur Besetzung dieser Stelle den Vertrauensmännern einen Ternovorschlag vorlegen. Im Sinne des Statuts haben die Vertrauensmänner sich blos über die Person eines vorgeschlagenen Kandidaten zu äußern, alles andere ist ausschließlich Sache der Executive. Dazu gehört auch die Entscheidung darüber, ob ein einzelner Kandidat oder ein Ternovorschlag zu präsentieren sei. Die Versammlung kleidete das ablehnende Votum wohl nur aus dem Grunde in jene Form, um die Schroffheit der Ablehnung zu mildern. Ein großer Teil des Vorstandes hat das Votum der Vertrauensmänner nicht ohne inneres Wohlgefallen ausgenommen. Man erkannte allmählich, daß man im Begriff war, einen schweren Fehler zu begehen, und war zufrieden, daß die Gemeinde ohne Schaden davongekommen ist. In den jüdisch-nationalen Blättern erschienen nun große Artikel über die „Niederlage des Vorstands" und über ein „Mißtrauensvotum gegen den Oberrabbiner Dr. Güdemann." Der Kultusvorftand hat daraufhin wiederholt offiziös und offiziell erklären lassen, daß die Anregung, den Ntkolsburger Rabbiner als Hilssprediger nach Wien zu berufen, nicht vom Oberrabbiner Dr. Güdemann ausging. Das hals aber nicht. Bei der gegnerischen Stellung dieser Blätter zur Gemeinde und ihrem geistlichen Oberhaupt ist das nicht zu verwundern. Seltsam jedoch, daß auch einzelne orthodoxe Organe in Süddeutschland wiederholt Korrespondenzen aus Oesterreich publizieren, die aus den gleichen Ton gestimmt sind. Auch im Lichte dieser Darstellungen habe die Versammlung vom 20. Oktober nicht die Ablehnung eines ungeeigneten Kandidaten bezweckt, denn dieser sei „als hervorragender Gelehrter" und „bedeutender Kanzelredner" „weit und breit" anerkannt; die Vertrauensmänner intendierten lediglich, wider den Oberrabbiner Dr. Güdemann feindselig zu demonstrieren. Der Zweck solcher Ausstreuungen wird ersichtlich, wenn in jenen angeblich aus Wien datierten, aber offenkundig aus einer österreichischen Provinzftadt herrührenden Einsendungen der Vorstand haranguiert wird, „vor dem herrschenden Terrorismus sich keineswegs zu beugen." „Der Vorstand ist an das Votum der Vertrauensmänner nicht gebunden und könne seine Beschlüsse rücksichtslos fassen." Die Vertrauensmänner haben am 20. Oktober d. I. nicht zum erstenmal über diese Kandidatur sich ausgesprochen, sie

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