Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 47 (22.11.1901)
- Date
- 1901-11-22
- Page
- Seite 747 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 47. Israelitische Wochenschrift. Serte 747. Abrahams Augen" sagt die heilige Schrift, obgleich er gegen Saras Recht über die unglücklichen Opfer nichts einzuwenden hat, und Gott nimmt durch einen besonderen Schutzengel die Betrübten unter seine Obhut. — Sara handelte in ihrem Recht, aber der Rechtsboden ist hier nicht von dem Liebesstrom durchtränkt. Und wer weiß, ob nicht dieser plötzliche Tod der Patriarchenfrau, wie ihn unsere Weisen sagenhaft ausgeschmückt, das harte Wort gesühnt hat, das sie in verblendeter Mutterliebe zu ihrem Mann gesprochen, und mit dem sie beinahe ein anderes Mutterherz gebrochen hätte. Rebbeka liebt den Jakob mehr, als den Esau, beredet ihn demnach, den Segen des Vaters, durch welche Mittel es auch möglich sei, sich anzueignen, und ist ihm dabei selbst behilflich. Daß ihre Liebe zu Jakob unbegrenzt gewesen, beweist außer jenem Schritt selbst noch der entschlossene Ausspruch, „auf 'mich komme dein Fluch, mein Sohn", als dieser sich vor der Entdeckung fürchtet. Dieser Ausspruch zeugt von um so größerer Liebe; denn da der Segen von solcher Bedeutung in ihren Augen war, mußte sie den Fluch für um so gefährlicher und furchtbarer halten. Obgleich aber Rebbeka Ursache zu so großer Mutterliebe gehabt haben mochte, war sie doch darum nicht in ihrem Recht, den minder geliebten Sohn seines Erbteils zu berauben. Hier war der Rechtsbegriff von dem allzustarken Strom der verblendeten Mutterliebe weggeschwemmt. — Rebbeka erlebte darum an ihrer ungerechten Liebe keine Freude; und wer weiß, ob sie jemals ihren Jakob wiedergesehen. — Esau hat gewiß Ursache, den Bruder bis in den Tod zu hassen; sieht es doch dieser selbst später ein und bemüht sich, den Haß durch allerlei Mittel abzuwenden und zu besänftigen. Da führt das Schicksal Jakob in Esaus Hände; aber die Todesangst, die an Jakob sichtbar wird, rührt Esau so sehr, daß er nicht allein dem Bruder die Schuld verzeiht, sondern überdies, da er in richtiger Würdigung ihrer Charakterverschiedenheit ein glückliches und harmonisches Zusammenleben für unmöglich hält, dem Schwächeren alle Vorteile des heimatlichen Landes überläßt und selbst in die Fremde wandert. — Und wie hat die heilige Schrift diese das Rechtsbewußtsein durchdringende Liebe sowohl hier in der Geschichte, als auch später durch das Gesetz kundgethan und gefeiert! „Dem Volk gebiete wie folgt: Ihr ziehet an die Grenzen eurer Brüder, der Kinder Esaus, die in Sei'r wohnen, die werden sich vor euch fürchten. Deswegen nehmt euch sehr in acht, reizt sie nicht, denn ich werde euch keinen Fuß breit Landes von dem ihrigen geben, denn zum Erbteil an Esau gab ich den Berg Se'ir" (5. B. M. II, 4, 5, 8). — Wie wir sehen, führt die Schrift beim Leichenbegängnis Isaaks den Esau vor Jakob aus, und bald darauf wird ein ganzes Kapitel der Genealogie und Geschichte Esaus als eines ehrwürdigen verwandten Stammes gewidmet. — Wer wird nicht im Geist dieser schlichten Erzählung etnsehen, daß außer dem strengen Gesetz auch die Gnade, daß außer dem Bewußtsein der Fremdartigkeit und Getrenntheit zwischen den verschiedenen Individuen auch das der Einheit und der Verwandtschaft in der Menschenbrust leben, daß endlich jeder sich als Glied eines ganzen, einheitlichen Organismus betrachten müsse? — Die Bibel ist weit davon entfernt, die ersten Gründer des jüdischen Stammes, die Patriarchen, mit fingierten Tugenden auszustatten, wie es etwa die Völker des Altertums gethan, die bekanntlich die Personen ihrer Vorzeit mit übermenschlichen Vorzügen schmückten und sie zu Heroen erhoben; im Gegenteil, die Bibel giebt getreulich die Fehler und Mängel wieder, die an diesen Personen hasteten. Es giebt nur einen Maßstab für des Menschen Thun und Wirken, und selbst die hervorragendsten Personen, wie große Verdienste sie auch anderweitig sich erworben haben mögen, müssen es sich gefallen lassen, daß von der unparteiischen Geschichte ihre Mängel und Fehler ausgedeckt werden. Darum werden aus dem Leben der Patriarchen Züge hervorgehoben, die nichts weniger als zu ihrer Verherrlichung dienen. Doch enthalten auch diese manche treffliche Lehre für uns. Zur fthkklstage in Oldenburg. Wir erhalten folgende Zuschrift: „Frankfurt a. Main, den 15. November 1901. Sehr geehrter Herr Redakteur! Die Nc. 46 Ihrer geschätzten Zeitung bringt unter der Ueberschrist „Zur Lehrersrage in Oldenburg" eine Besprechung über den Streit zwischen der Synagogengemeinde Oldenburg bezw. Herrn Rabbiner Dr. Mannheimer und dem Lehrer Herzberg. Da mir trotz der in Nr. 251 des „General-Anzeigers" von Oldenburg abgedruckten Aktenstücke wie der von Ihnen veröffentlichten Erklärung des Synagogen-Gemeinderats der Sachverhaltnicht so klar geworden ist, um ein endgiltiges Urteil überden qu.Fall abgeben zu können, enthalte ich mich vorläufig, zu dem jedenfalls recht beklagenswerten Vorkommnis Stellung zu nehmen, nicht aber doch schon jetzt mein Befremden über das mehr als eigentümliche Verhalten eines Rabbiners zu konstatieren, der einen unter seinem Vorsitz am 11. Februar 1900 bestätigten Beschluß am 2. Januar 1901 (!!) noch nicht zur Kenntnis des Beteiligten gebracht hat. Zum mindesten wäre es die Pflicht des Herrn Rabbiner Dr. Mannheimer gewesen — wenn der Herr Rabbiner wirklich ein so warmes, lehrerfreundliches Herz besitzt, wie der Synagogen-Gemeinderat in seiner Erklärung vom 3. November versichert — dafür zu sorgen, daß der Lehrer Herzberg vor Absendung seines Gesuchs vom 2. Januar 1901 von dem bereits vor % Jahren gefaßten, ihn betreffenden Beschluß amtliche Kenntnis erhielt. Der Lehrer würde dann wahrscheinlich seinem Antrag eine andere Richtung gegeben haben, die die gegenwärtige Situation anders gestaltet hätte, wenigstens aber wäre dem p. Herzberg die Beschämung der Zurückweisung seines Antrags erspart geblieben! Hochachtungsvoll und ergebenst Direktor Dr. Adler, Mitglied des Verbandsvorstandes der jüdischen Lehrervereine." Wir haben in voriger Nummer gesagt, daß der Sachverhalt trotz der Breite mancher Darlegungen nicht völlig klargestellt ist. Zu den nicht völlig klargestellten Punkten mag gehören, was Herr Direktor Dr. Adler hervorgehoben hat. Wir können dem Herrn Einsender aber darin nicht beistimmen, daß die Nichtverlautbarung des Vorstandsbeschlusses