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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1901-11-22 · 47 (22.11.1901) · p. Seite 742

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
47 (22.11.1901)
Date
1901-11-22
Page
Seite 742 (sequence 6)
Language
German
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Seite 742. Israelitische Wochenschrift. Nr. 47. Diese Befürchtungen sind nach Lage der Verhältnisse nur zu begründet. Die wirtschaftlichen Verhältnisse, die zunehmende Unkenntnis der religiösen Urkunden, die wachsende Lauheit in der religiösen Gesinnung und noch manche andere Verhältnisse können den Sabbat nicht nur, sondern die ganze Eigenart des jüdischen Lebens zermalmen. Da wir aber dies alles kommen sehen, da wir die Bestrebungen des Herrn L. und seiner Gesinnungsgenossen nur als ein Zersetzungsprodukt betrachten, deshalb ist es unsere Pflicht, was an jüdischer Ueberlieferung in unserer Gemeinde lebt zum Kampfe gegen diese Bestrebungen auszurusen. Unsere Gemeindemitglieder mögen bedenken, daß alle Befürchtungen unserer alten Rabbiner seit Mendelssohn eingetroffen sind. Es ist stets noch viel schlimmer gekommen, als sie es vorhergesagt haben. Es ist aber ein Grundsatz unserer Weisen: „Ein jedes Gebot, für das die Kinder Israels ihr Leben einsetzen, hat Bestand bei ihnen." Unsere Gemeinde hat nur nachdrücklich ihren Willen zu erkennen zu geben, daß eine solch konfuse Theologie, wie die des Herrn Leoinstein, alle Himmelei, alle salbungsvollen Beteuerungen keine Wirkung haben, dort wo es sich um die Ursprünglichkeit unserer Einrichtungen handelt, so sind wir gegen solche Zumutungen aus ein halbes Jahrhundert gesichert. Herr L. beruft sich darauf, daß die Rabbiner sich den geringfügigsten Neuerungen stets widersetzt haben. Sie haben stets richtig empfunden, damals handelte es sich aber um verhältnismäßig geringfügige Dinge und ihr Widerstand war teilweise nicht gerechtfertigt, gegenwärtig ist dies nicht der Fall. Mit deren Errungenschaften sollte man aber nicht so viel Aufhebens machen, denn daß wir trotz der Veränderungen im Gottesdienste es nicht besonders weit gebracht haben, werden auch die Gegner zugeben. Herr Levinstein, der zuweilen aus den Standpunkt des supranaturalen Offenbarungsgläubigen sich gestellt hat, hals sich in folgender Weise. In der Thora wäre nur von der Heiligung des siebenten Tages die Rede, und unsere Väter hätten den Sabbat für den siebenten Tag bestimmt. So liegt nun die Sache nicht. Dieses exegetische Kunststück*) ist die größte unter den Seltsamkeiten des Herrn Levinstein. Eine ununterbrochene Ueberlieferung verknüpft uns mit den Geschlechtern, welche die Verfasser unserer heiligen Schriften gesehen. Dieselbe Ueberlieferung, welcher wir die Kenntnis der hebräischen Buchstaben, das Verständnis der heiligen Schrift verdanken, — dieselbe Ueberlieferung ist es, welche uns mitteilt, daß dieser Sabbat es sei, der in der Schrift gemeint ist. Es geht also nicht, zu sagen, das Sabbatgebot sei göttlich und der geschichtlich überlieferte Tag sei von Menschen eingesetzt. Welche Anschauung man immer von der Offenbarung haben möge, so muß man beide Bestimmungen als solche göttlichen Ursprunges betrachten, oder beide als menschlich. — Man sieht, es ist eine Fiktion, welcher sich hier Herr Levinstein bedient. *) S. 14 der I. Broschüre: „Die Verkündigung nach sechs Tagen der Arbeit den siebenten als Tag der Ruhe und Heiligung zu feiern ist göttliches Gebot, ein ewiges für alle Zeiten und Länder geltendes Gesetz; die Bestimmung, welcher als der siebente Tag zu betrachten sei, mußte den Menschen überlassen bleiben. Herr Levinstein macht sich auch arger Uebertreibungen schuldig, was umso weniger verzeihlich ist, weil,-wer im Bewußtsein der überlegenen Einsicht spricht und darauf Anspruch erhebt, gegenüber den Unfreien, Rückständigen, die Sache der Freiheit, des Fortschrittes und der Entwickelung zu vertreten, ein größeres Sicherheitsgesühl an den Tag legen sollte. „Sehen denn, heißt es S. 6, die Rabbiner nicht die angebliche Vernichtung des Judentums vor ihren eigenen Augen, wenn sie jahraus jahrein vor leeren oder so dürftig gefüllten Bänken predigen?" Das ist eine außerkirchliche Gesinnung. Gewiß ist der Synagogenbesuch eine wichtige Sache, aber von ihrer Abnahme „auf eine Vernichtung des Judentums" zu schließen, ist doch ungerechtfertigt. Es giebt eifrige Juden, die durch fleißigen Synagogenbesuch sich durchaus nicht auszeichnen. Es ist auch ein rhetorisches Kunststück, wenn Herr Levinstein die Ablehnung des Sonntagsgottesdienstes als einen „Akt der Selbstsucht, der Ungerechtigkeit," die jeder Religion und besonders der unseren, die aus Menschenliebe in erster Reihe ruht, einfach den Boden entzieht". Selbstsüchtig ist, wer das allgemeine Interesse dem eigenen unterordnet, und ungerecht, wer dem Nächsten nicht giebt, was ihm gebührt. Wir lehnen aber den Sonntagsgottesdienst nicht aus egoistischen Gründen, sondern des Schadens wegen ab, der unserer Gesamtheit und ihren ererbten Gütern zugefügt ist, und unsere Gegner haben nicht das Recht, zu verlangen, daß wir ihren Jrrtümern Vorschub leisten. Wir huldigen nicht einem aristokratischen Intellektualismus, aber wir müssen ganz entschieden zurückweisen, daß Herr Levinstein, der aus das religiöse Leben unserer Gemeinde entscheidenden Einfluß ausüben will, ohne die geringste Kenntnis des nachbiblischen Judentums in pietätloser Weise über unsere Institutionen aburteilt. „Die historischen Betrachtungen haben für dieselbe (die Frage des Sonntagsgottesdienstes) keinen Wert. Sie zeigen allenfalls, daß das starre Festhalten an überlebten Formen und Gebräuchen, an den vielen zum Teil willkürlichen und lästigen Hinzufügungen es dahin gebracht haben, daß beinahe alle diejenigen, die durch Gelehrsamkeit, Stellung, Einfluß und Kapital hervorragend in unserer Mitte sind, nicht allein diese störenden Formen, sondern leider auch viel von dem, was zum Wesen des Judentums gehört, abgestreist haben." Hier ist ein jedes Wort von Unkenntnis, Ungerechtigkeit und von häßlichem Undank gegen unsere alten Lehrer diktiert. Denn für die vorliegende Frage sind geschichtliche, insbesondere religionsgeschichtliche Erwägungen von entscheidender Bedeutung. Was sie zeigen inbetreff der Ueberlieserungen unserer Weisen, darüber sagt Leopold Zunz*): „Aus neuen Ideen und umgestalteten Verhältnissen, aus harter Notwendigkeit und sittlichem Fortschritt sind in der Geschichte Israels diejenigen Entwickelungen hervorgegangen, die man das mündliche Gesetz nennt." Also wo Herr Levinstein „überlebte Formen und Gebräuche" sieht, dort findet der Altmeister Zunz neue Ideen und umgestaltete Verhältnisse; was Herr Levinstein „willkürliche und lästige Hinzusügungen" nennt, das führt Zunz aus „harte Notwendigkeit und sittlichen Fort- *) Die Ritus des synagogalen Gottesdienstes. S. 1.

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