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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1901-11-15 · 46 (15.11.1901) Unterschiedliche Ausgabe zu Heft 46 · p. Seite 733

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
46 (15.11.1901) Unterschiedliche Ausgabe zu Heft 46
Date
1901-11-15
Page
Seite 733 (sequence 15)
Language
German
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Nr. 46. Israelitische Wochenschrift. Seite 733. Vierte Religionsschule (Gerhardstraße 4/5) ... 142 Zöglinge Fünfte „ (Straußbergerstraße 8/9) . 304 „ Siebente „ (Annenstraße lb) ... 231 „ Die Lehrerbildungsanstalt zählte in der Seminarklasse 29, in der Präparandenabteilung 17 Zöglinge. Neu hinzugekommen sind die sechste und siebente Religionsschule. Es sind ferner in den Vororten Pankow und Weißensee seitens der jüdischen Gemeinde Religionsunterrichtskurse eingerichtet worden, an denen zur Zeit 25 bezw. 29 Kinder teilnehmen. Besonderes Interesse wurde dem Religionsschulwesen der subventionierten Religionsvereine gewidmet. Berlin, 11.November. (Aus der Armenkommission.) Aus der letzten Plenarsitzung der Armen-Kommission der jüdischen Gemeinde, die unter Vorsitz des Herrn Martin Simon am 31. Oktober er. stattfand, werden uns einige Punkte der Tagesordnung von allgemeinem J^eresse mitgeteilt. Herr Rechtsanwalt Lilienthal berichtete über das neue Fürsorge- Erziehungsgesetz. Der Vortragende hob die Bedeutung der Fürsorgeerziehung im Vergleich mit der nach dem früheren Gesetz zulässigen Zwangserziehung hervor und legte die Fälle dar, in denen nach dem neuen Gesetz eine Unterbringung Minderjähriger zur Fürsorgeerziehung ftattfinden kann. Nach einer Darstellung des vormundschastsgerichtlichen Verfahrens und der Ausführung der Fürsorgeerziehung schloß der Redner mit dem Ersuchen an die Kommissionsmitglieder, auch ihrerseits bei der Ausführung des Gesetzes dadurch mitzuwirken, daß sie die Stellung von Anträgen aus Fürsorgeerziehung nur nach genauer Prüfung der einzelnen Fälle veranlassen, daß sie sich für das Amt eines Fürsorgers zur Verfügung stellen und daß sie sich angelegen sein lassen möchten, geeignete jüdische Familien zur Unterbringung der Fürsorgezöglinge ausfindig zu machen. „Wenn Jeder an seiner Stelle bei der Ausführung mitwirke, werde das bedeutsame Gesetz auch für unsere Glaubensgemeinschaft gute Früchte zeitigen." — Die Versammlung beschäftigte sich ferner mit der Frage der vielfachen Gesuche von Lungenkranken, worüber Herr Dr. Leopold Feilchenfeld berichtete. Der Vortragende hält die Errichtung einer Lungenheilstätte für jüdische Patienten für notwendig. Die in der Nähe von Berlin liegenden Lungenheilanstalten kommen für unsere Kranken kaum in Betracht. Nach Ausweis des Heimstätten-Bureaus vom 7. September dss. Jahres waren für Malchow, Blankenfelde und Belzig so viele Kranken vorgemerkt, daß diese Monate lang auf Ausnahme warten müssen. Dazu kommt noch, daß durch die nicht rituelle Verpflegung vielen jüdischen Patienten ein Gewissenszwang auferlegt wird, der von ihnen genommen werden müßte. Sollte zur Zeit der Plan, eine Anstalt für etwa 40—50 Lungenleidende zu gründen, nicht zur Ausführung kommen können, weil die Zeitverhätnisse für ein solches, große Geldmittel erforderndes Unternehmen nicht günstig sind, so müßte man zunächst ein Provisorium schaffen. Es wird vorgeschlagen, entweder bei Berlin eine Pension von etwa 20 Betten einzurichten, oder in Angliederung an die bekannte jüdische Kuranstalt in Soden eine ähnliche Einrichtung zu schaffen. In der Diskussion wurde von allen Rednern die Dringlichkeit der Frage anerkannt. Eine aus den ärztlichen und 5 anderen | Mitgliedern der Armen-Kommission zusammengesetzte Sub- Kommission wird sich mit der Frage weiter beschäftigen und in der Dezembersitzung Vorschläge dem Plenum unterbreiten. Indem wir diesem Bericht Raum geben, wollen wir nicht unterlassen, die Thatsache der Berichterstattung mit besonderer Anerkennung als eine dankenswerte Neuerung hervorzuheben. Die Gemeindeverwaltung ist damit auf dem rechten Weg, Belehrung und Aufklärung über notwendige Einrichtungen zu verbreiten und die besten Kräfte zur Mithilfe im allgemeinen Interesse zu gewinnen, überhaupt lebendige Anteilnahme an den Gemeindearbeiten zu erwecken. Berlin, 12. November. (Wahleinladung.) An die Gemeindemitglieder ist vom Vorstand eine Wahleinladung ergangen. Es wird darin unter Ueberreichung des Wahlzettels mitgetheilt, daß die Wahl am 28. November von vormittags 10 Uhr bis nachmittags 4 Uhr stattfindet. Die Wahllokale sind: Oranienburgerstr. 30, Lindenstr. 48/50, Potsdamerstr. 9, Luckauerstr. 15, Gr. Franksurterstr. 30, Schönhauser Allee 4, Holsteiner Ufer 17/18, Joachimsthalerstr. 1. Die Namen der ausscheidenden Repräsentanten und Stellvertreter sind: Justizrat Apolant, Prof. Baginsky, Geheimrat Blumenthal, Jos. Fränkel, Pros. Levin, Gust. Loewenberg, Neuseld, Oppenheim, Geheimrat Senator, Sieskind, Benas Lewy, W. Loewenthal, Justizrat Veit Simon, I. Bodenstein und Santtätsrat Dr. Jaftrowitz. Danach heißt es weiter: „Dagegen bleiben im Amte: a) die Repräsentanten Herren: Professor Dr. Siegismund Vlaschke, Kommerzienrat Julius Martin Friedlaender, Professor Dr. Ludwig Geiger, Moritz Mannheimer, Adolf Mayer (definitiv einberufener Stellvertreter), Dr. Georg Minden, Louis Sachs und Stadtrat Dr. Max Otto Weigert. Die vorstehend bezeichneten Herren sind somit nicht wählbar. b) die Repräsentanten-Stellvertreter Herren: Professor Dr. Leopold Landau, Berthold Israel, Isidor Sachs und Oskar Berlin." Es muß doch sehr schwer sein, ein Statut richtig zu verstehen. Hier wird ein Unterschied gemacht zwischen Herrn Adolf Meyer, der als Stellvertreter in die Repräsentanz eingerückt ist und den Herren Pros. Landau, Berthold Israel und Isidor Sachs, die am 1. Januar 1902 einrücken. Jener wird ausdrücklich als nicht wählbar bezeichnet, diese sollen also wählbar sein. Die Unterscheidung ist völlig ungerechtfertigt. Das Statut nimmt einzig den besoldeten Gemeindebeamten das passive Wahlrecht für Vorstand und Repräsentanz. Jedes andere Gemeindemitglied ist wählbar, auch ein Mitglied, das bereits dem Repräsentantenkollegium angehört und das dadurch eine Mandatsverlängerung erhält, auch ein Vorstandsmitglied, das sich dann entscheiden muß, ob es die Wahl annehmen und aus dem Vorstand ausscheiden will. Von einer Nichtwählbarkeit kann keine Rede sein. Am allerwenigsten aber kann man Wählbarkeit einem Teil der Stellvertreter zusprechen, einem anderen Teil aberkennen. Berlin, 10. November. (Von den Jüdischen Studentenvereinen). Die Jüdische Studentenverbindung „Sprevia" hielt am 9. d. M. in ihrer ständigen Behausung Ntederwallstraße 22 die Semesterantrittskneipe, die unter Teilnahme zahlreicher Gäste, vieler alter Herren, einer über-

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