Mannheim
Compact Memory

Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1901-11-08 · 45 (8.11.1901) · p. Seite 709

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
45 (8.11.1901)
Date
1901-11-08
Page
Seite 709 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/5369809-9607691-9605241-9605550--8316-9605555
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 45. Israelitische Wochenschrift. Seite 709. persönlichen Streit mit dem Pariser Gemeinderat Dubuc stellten sich Regis alte Mitarbeiter in Algier aus Seite Dubucs, und als Regis diesen zum Duell herausforderte, erklärten sie, niemand könne sich mit Regis schlagen, bevor dieser der Partei notwendige Erklärungen gegeben habe. Sollte Regis nach Paris kommen, um Skandal zu machen, so würden die Freunde Dubucs ein Ehrengericht ohne jeden politischen Charakter fordern und vor diesem den Beweis leisten, daß man sich mit einem solchen Individuum nicht schlagen könne. — So sind sie Alle, Alle ohne Ausnahme. Die Fabel vom Deutschen Jabentag. Da neuerdings wieder das Märchen aufgetaucht ist, die Berufung eines deutschen Judentages sei im Werke, ist es notwendig, das Thatsächliche zu erwähnen. Die Herren Bernhard Breslauer, Dr. Edmund Friedemann, Dr. E. Fuchs, Dr. Horwitz und Dr. M. Philippson haben im September d.J. folgendes Schreiben an die Gemeinden versandt: „Die Gesamtorganisation der deutschen Juden in die Wege zu leiten, ist Aufgabe des Unterzeichneten Ausschusses. Zwei Versammlungen haben sich mit der Frage der Gesamtorganisation beschäftigt. Die Versammlung am 27. Dezember 1900 hat beschlossen: Es wird ein Ausschuß eingesetzt, der auf Grund der heutigen Vorberatungen im Anschluß an den Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens und die übrigen bestehenden jüdischen Organisationen einer neu einzuberufenden Versammlung weitere Vorschläge behufs Organisation einer dauernden Vertretung aller Juden Deutschlands unterbreitet. Der Ausschuß besteht aus den fünf Herren, die denselben bisher bildeten, ferner aus je einem Delegierten der großen jüdischen Organisationen (Gemeindebund, Central-Verein d. St. j. Gl., Rabbinerverband, Lehrerverband, Logen, Provinzialverbände, ev. der größten jüdischen Gemeinde der Provinz rc.). Dem Ausschuß wird ferner das Recht der Zuwahl (Abgeordnete rc.) beigelegt. Die Versammlung am 3. März 1901 hat beschlossen: Ein Entwurf des geschäftsführenden Ausschusses ist einer neuen Versammlung zur Beschlußfassung zu unterbreiten. Bis dahin ist der Anschluß derjenigen Organisationen zu erstreben, die sich bis jetzt nicht erklärt oder ablehnend verhalten haben. Es gilt jetzt, den Anschluß aller beteiligten Organisationen herbeizuführen und die etwa noch hier und da bestehenden Bedenken gegen die Bildung der Gesamtorganisation zu zerstreuen. Eine solche Gesamtorganisation ist im Interesse der Gesamtheit dringend geboten. Nicht blos die Not der Zeit, sondern die natürliche Fortentwicklung aller geistigen Institutionen verlangt, daß alle Kräfte im Judentum zusammengefaßt werden, damit dasselbe seinen Bestand wahre und stärke, seine Mission erfülle. Es handelt sich nicht darum, den bestehenden Vereinen noch einen neuen Verein mit neuen Sonderausgaben hinzuzufügen, der jene majorisiert oder ihre Zwecke und Ziele durchkreuzt, sondern es soll ein Verband geschaffen werden, der sie einigt und sie zu gemeinsamer, einheitlicher Arbeit an den gemeinsamen Aufgaben verbindet. Die Gesamtorganisation will und wird das Bestehende wahren, wohlerworbene Rechte nicht verletzen, in die Befugnisse der Einzelverbände nicht eingreifen. Fragen des Kultus und des Ritus sollen seiner Kompetenz überhaupt entzogen sein; grundlos ist die Befürchtung, daß sich im Lauf der Zeiten ein Kirchenregiment entwickeln könnte, das die Strenggläubigen durch freigeistige Anschauungen oder die freiere Richtung durch den Geist starrer Rechtgläubigkeit bedrücken könnte. Daß etwa in Zukunft die Kompetenz des Gesamtverbandes auf religiöse, kulturelle und rituelle Fragen ausgedehnt werde, kann durch Bestimmungen der Satzungen dauernd und wirksam verhindert werden. Man werfe nicht ein, daß einem Teil der Organisationen, an die wir uns wenden, um deswillen der Beitritt versagt sei, weil der Verband sich mit politischen Fragen werde beschäftigen müssen. Einmal steht nichts im Wege, daß die jüdischen Organisationen die ihnen zustehenden politischen Rechte ebenso wahren, wie jede anderen. Politische Rechte zu erwerben liegt kein Anlaß vor; die politischen Rechte der Juden in Deutschland sind durch Verfassung und Gesetz gewährleistet. Aber ihre Anwendung ist ungleich, ihre Auslegung meist gleichbedeutend mit ihrer Einschränkung. Da soll die Gesamtorganisation als Schutzmittel dienen; sie soll Gesetzesverletzungen und Gesetzeseinschränkungen hindern. Besteht die Gesamtorganisation als beglaubigte Vertretung der sämtlichen oder der größten jüdischen Organisationen, so hat sie Gewicht genug, um die Verkümmerung wohlerworbener Rechte zu verhüten. Es hindert ja auch nichts, daß Organisationen, denen eine politische Thätigkeit untersagt ist, dem Gesamtverband nur innerhalb derjenigen Grenzen beitreten, die nach ihren Satzungen zulässig erscheinen. Daß einzelne süddeutsche Staaten eine staatlich geordnete Territorial-Vertretung haben, kann kein Hindernis sür eine Gesamtorganisation aller deutschen Juden sein. War es doch die badische Vertretung, die von Anfang an mit warmem Eifer für die Bildung der Gesamtorganisation eingetreten ist. Man kann auch nicht einwevden, daß durch die Errichtung des Verbandes die antisemitische Bewegung gestärkt werden würde. Was wir als richtig erkennen, haben wir unbekümmert um den Antisemitismus zu thun. Hätten die Juden eine Gesamtvertretung gehabt, hätte die ihnen nachgesagte Solidarität bestanden, nimmermehr wäre den Antisemiten gelungen, was sie in Verkümmerung der Rechte der Juden erreicht haben. Was kann mehr Unterstellungen, Unkenntnis, Neid und von Parteigeist getrübte Anschauungen beseitigen, als das Bestehen einer Gesamtvertretung, deren Mitglieder der Oeffentlichkeit bekannt sind, deren Thätigkeit beobachtet werden kann? Alle Gründe, die gegen die Gesamtorganisation vorgebracht werden, sind nicht stichhaltig. Die alte Zeit mit ihren Anschauungen, Errungenschaften und Mängeln ift dahin. Der Einzelne muß der Gesamtheit Opser bringen. Es giebt kaum eine Bevölkerungsklaffe, die die Notwendigkeit einer Gesamtvertretung nicht erkannt hat, eine solche nicht besitzt oder erstrebt. Sollen die Juden in Deutschland etwa so lange warten, bis ihnen der Staat eine Gesamtvertretung auferlegt? Die geistigen Kräfte des Judentums sind in Deutschland stark genug, um aus sich heraus eine Organisation zu schaffen, die keinen andern Zweck hat, als das zu fördern, was die Gesamtheit der deutschen Juden selber als für sich dienlich erachtet. Ist es ihr hier gelungen, den Juden die völlige thatsächliche Gleichberechtigung zu erringen, dann kann sie dazu übergehen, auch den Glaubensgenossen im Osten ihre hilfreiche Hand zu leihen. Wie die Gesamtorganisation im Einzelnen gegliedert sein soll, ist Sache der Beratung und Beschlußfassung. Daß sie einen geschäftsführenden Ausschuß in der Hauptstadt des Deutschen Reichs haben muß, dürfte in der Natur der Sache liegen. Daß dieser Ausschuß hervorgehen muß aus einer größeren Versammlung aller Delegierten der jüdischen Organisationen oder Korporationen kann ebensowenig zweifelhaft sein. Die Wahl dieser Delegierten zu regeln, giebt es mancherlei Wege, über die eine

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.