Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 43 (25.10.1901)
- Date
- 1901-10-25
- Page
- Seite 677 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/5369809-9607691-9605241-9605533--8299-9605538- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 43. Israelitische Wochenschrift. Seite 677. Ausweisungsbefehl erhalten hat. Derselbe teilt mir mit, daß auch andere österreichische Unterthanen Ausweisungsbefehle erhalten haben. Aus alle Bitten wird den armen Leuten der Bescheid, daß sich Herr v. Bitter selbst die Entscheidung in allen Ausweisungssachen Vorbehalten hat und alles Bitten umsonst sei. — Dies nennt man „kulturelle Hebung des Ostens". Hierzu bemerkt die „Posener Zeitung": „Wenn Kaiser Friedrich noch lebte, so würde heute mit ganz Deutschland auch Posen unter Festreden und Illumination aus echt monarchisch gesinntem Herzen heraus den 70. Geburtstag des zweiten deutschen Kaisers feiern. Es hat nicht sollen sein — aber mußten die Ausweisungen sein? Waren sie ein Gebot der Not? Wir hörten von allerlei Verdächtigungen von gewisser polnischer geschäftlicher Seite her; indessen, wir warten in der festen Hoffnung, daß es uns nicht wie dem Heine'schen „Jüngling" ergehen wird. Ohne dem Hakatismus anzugehören, haben wir jederzeit die Polenpolitik der Regierung unterstützt und konnten dem verstorbenen sanften Abwiegler Herrn v. Treskow in dieser Frage nie beistimmen — indessen sollten die paar Ausländer so gefährlich sein? Was dann, wenn eines Tags das gesamte Ausland uns unseren Deutschen-Export unterbände? Indessen wir warten. Jedes menschliche Geschehnis läßt sich begründen." Das sind sicher gut gemeinte Worte, wenn wir sie auch nicht ganz verstehen, aber sie helfen nichts. Herr von Bitter will, scheint es, als Oberpräsident von Posen die Politik sortsetzen, die er als Regierungspräsident von Oppeln befolgt und die dort der großpolnischen Agitation die Wege geebnet hat. Die „Kreuzzeitung", die in Herrn Rechtsanwalt Placzek sofort den „Stammverwandten" der Ausgewiesenen gewittert hat, schreibt zu der Angelegenheit: „Für das Wohlwollen, mit dem die Juden in ganz Deutschland, und namentlich auch in Preußen behandelt werden, liegen auf allen Gebieten zahllose Beispiele vor. Wenn aber einmal eine Ausnahme gemacht und dieser oder jener ausländische Jude ausgewiesen wird, so fällt es der jüdisch-liberalen Presse gar nicht ein, auch nur die Möglichkeit anzugeben, daß die Behörden in ihrem Verhalten durch sachliche Gründe geleitet worden seien. Dann ist Preußen gleich ein „barbarischer" Staat, während die ausgewiesenen Juden natürlich die „besten, harmlosesten Leute" sein müssen, die nie ein Wässerchen trüben. Als ob es den beteiligten Behörden ein besonderes Vergnügen wäre, in der liberalen Presse einen Sturm zu entfesseln und der Regierung womöglich Anrempelungen im Landtage zuzuziehen! Unsererseits sind wir überzeugt, daß das Posener Polizeipräsidium sehr wohl wußte, was es that, als es einzelne Juden entfernte, die sich in der einen oder anderen Weise jedenfalls „lästig" gemacht haben werden." Wir beanspruchen kein „Wohlwollen", sondern unser Recht, unser volles Bürgerrecht, das nur das Menschenrecht ist. Es unterliegt gar keinem Zweifel, daß eine Ausweistrng auch Juden mit vollem Recht treffen kann. Doch von solchen Fällen ist hier gar nicht die Rede, und bei vielen Tausenden von Ausweisungen lag der Grund einzig darin, daß der Ausgewiesene Jude war. Als im Jahr 1885 der Ausweisungsseldzug zunächst gegen die russischen Juden begann, bot die Polonisierungs- oder Repolonisierungsgefahr der Oftprovinzen den Vorwand. Ein Vorwand aber ist das gewesen. Denn Fürst Bismarck und Herr von Puttkamer, die die Maßregel angeordnet, wußten ganz genau, daß die Juden niemals ein polonisierendes, daß sie stets ein germanisierendes Element gewesen. Und jene Ausweisungen zum Schutz gegen die Polonisierung erstreckten sich bis — Frankfurt am Main. Als politische Maßregel machte die Ausweisungskampagne kläglich Fiasko. Sie fiel auch schon in die Zeit, in der „nichts mehr gelang". Zehn Jahre später kam eine neue Auflage. Diesmal war ein anderer Vorwand zur Hand: Die Fremdbürtigen — natürlich, Juden — machten sich durch „Konkurrenz" lästig. Die Gewerbezählung von 1895 hatte das gezeigt. Diese zweite Massenausweisung hatte zur Folge, daß zahlreiche fleißige Gewerbetreibende nach England und Amerika zogen. Natürlich nahmen sie ihr Gewerbe und ihren Fleiß mit, und nun erst schufen sie jenseits des Kanals und jenseits des Weltmeers für Deutschland eine starke Konkurrenz, die man mehr und mehr empfindet. Es wiederholte sich, was unter Philipp II. von Spanien geschehen, als er die Protestanten vertrieb. „Mit offenen Armen empfängt die Fliehenden Elisabeth, und furchtbar blüht durch Künste unseres Lands Britannien." Das Wort hat erneute Geltung. Auch die Polenpolitik ist antisemitisch angekränkelt und dadurch mit dem Fluch der Unfruchtbarkeit geschlagen. Die jüdische Bevölkerung der Oftprovinzen, die dem Deutschtum durch lange Jahrhunderte unvergleichliche Treue bewährt hat, wird systematisch verdrängt, geschwächt, wirtschaftlich benachteiligt. Das Ergebnis ist ihr Wegzug, und in die entstehenden Lücken rückt triumphierend das Polentum ein. Und das nennt sich „nationale" Politik! Das S’iprfitwlmt in Aiigeliuiiilde. Die hiesige jüdische Gemeinde hatte gegen die Stadtgemeinde Angermünde beim Bezirksausschuß um Aushebung des Schächtverbots geklagt. Daraus ist nachstehendes Urteil gefällt worden: „In der Verwaltungsstreitsache 1. des Kaufmanns S. Hermann, 2. des Kaufmanns Gustav Steinicke, beide zu Angermünde, wider die Stadtgemeinde Angermünde, vertreten durch den Magistrat, hat der Bezirksausschuß zu Potsdam in der Sitzung vom 24. September 1901, an der Teil genommen haben: Joachimi, Verwaltungsgerichtsdirektor, Vorsitzender, Ruffmann, Regierungsrat, Hammer, Ober-Bürgermeister, v. Arnim, Haupt-Ritterschastsdirektor, v. Freier, Ritterschastsrat, ohne mündliche Verhandlung entschieden, daß die Klage abzuweisen, die Kosten unter Festsetzung des Wertes aus 500 Mark den Klägern zur Last zu legen, das Pauschquantum aber außer Ansatz zu lassen. Gründe. Für das in Angermünde bestehende städtische Schlachthaus ist unter dem 14. April 1894 eine Betriebsordnung er-